Aurich

Quarantänebruch: 1500 Euro Bußgeld für Rentnerin

| | 10.09.2021 11:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht Aurich. Archivfoto: Romuald Banik
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht Aurich. Archivfoto: Romuald Banik
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Die 66-Jährige war ohne Genehmigung des Gesundheitsamtes zum Arzt gegangen – und mit ihrem Hund spazieren. Ihre Beteuerungen nahm ihr Richter Simon Breuker nicht ab.

Aurich - Weil sie trotz angeordneter Corona-Quarantäne beim Arzt und mit dem Hund spazieren war, muss eine 66-Jährige aus der Gemeinde Großefehn 1500 Euro Bußgeld zahlen. Eigentlich war die Frau mit dem Bescheid des Landkreises Aurich vom 26. März nicht einverstanden gewesen. Sie legte Einspruch ein. Deshalb wurde der Fall am Freitag vor dem Amtsgericht Aurich verhandelt.

Die Rentnerin erklärte, die Sprechstundenhilfe der Arztpraxis habe am Telefon gesagt, sie könne trotz Quarantäne kommen. Sie seien mit Maske zum Hintereingang der Praxis gefahren und hätten sich dort testen lassen. Die 66-Jährige bestritt außerdem, dass sie mit dem Hund das Grundstück verlassen habe. Sie sei nur im Garten und auf der Auffahrt mit ihm unterwegs gewesen.

Richter verwies auf eindeutiges Schreiben

Das Problem: Bei einem Anruf des Gesundheitsamts hatte ihr Lebensgefährte geantwortet, sie sei gerade mit dem Hund spazieren. Erst 25 Minuten später rief die Frau zurück.

Richter Simon Breuker fand die Beteuerungen der Rentnerin „nicht so richtig glaubwürdig“. Er verwies auf das Schreiben des Landkreises, in dem stand, dass die Frau das Grundstück nicht ohne Genehmigung des Gesundheitsamts verlassen darf. Breuker ließ durchblicken, dass es für die Frau teurer würde, wenn er ein Urteil sprechen müsse. Denn dann kämen zu den 1500 Euro Geldbuße noch rund 150 Euro Gerichtskosten. Wenn sie den Einspruch zurücknehmen würde, würden sich die Gerichtskosten zumindest halbieren.

Am Ende lenkte die Frau ein

Die 66-Jährige mochte das zunächst nicht einsehen. Ihrem Lebensgefährten, der ebenfalls kürzlich wegen Quarantänebruchs vor dem Amtsgericht stand, habe das Gericht 500 Euro erlassen. „Der Rabatt steht mir auch zu“, so die Frau. Im Übrigen habe sie kein Geld für einen Anwalt.

Richter Breuker meinte, dass die Ausgangslage bei dem Lebensgefährten eine andere gewesen sei.

Am Ende lenkte die Rentnerin ein und nahm den Einspruch zurück. Die 1500 Euro Bußgeld darf sie in Raten abzahlen.

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