Aurich

Vorwurf: 20-Jähriger soll an Strandbar belästigt worden sein

| | 31.08.2021 17:40 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Im Umfeld der Strandbar am Badesee Tannenhausen soll es laut Staatsanwaltschaft im August 2020 zu einer Belästigung gekommen sein. Archivfoto: Romuald Banik
Im Umfeld der Strandbar am Badesee Tannenhausen soll es laut Staatsanwaltschaft im August 2020 zu einer Belästigung gekommen sein. Archivfoto: Romuald Banik
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Laut Anklage soll ein 43-Jähriger am Badesee sein Geschlechtsteil nahe dem jungen Mann entblößt haben. Der Angeklagte schilderte vor dem Amtsgericht eine andere Version – und entschuldigte sich.

Aurich - Weil er einen 20-Jährigen aus Großefehn in der Strandbar am Badesee Tannenhausen belästigt haben soll, muss sich ein 43-Jähriger aus Emden vor dem Amtsgericht Aurich verantworten. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Mann am Abend des 5. August vergangenen Jahres sein Geschlechtsteil nahe des Kopfes des jungen Fehntjers bewegt haben. Davon soll ein Foto gemacht worden sein.

Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt – deshalb wurde nun öffentlich verhandelt. Der Angeklagte sagte, er habe eine kurze Sporthose angehabt. Er habe aber „definitiv“ nicht sein Geschlechtsteil herausgeholt. Er habe lediglich spaßeshalber einen Finger aus der Hose schauen lassen. Der 20-Jährige habe sich allerdings verspottet gefühlt. „Es war nicht meine Absicht, ihn sexuell zu belästigen“, sagte der Angeklagte. Er entschuldigte sich trotzdem im Gerichtssaal direkt bei dem Angeklagten. „Es tut mir sehr leid. Das hätte ich nie im Leben im nüchternen Zustand gemacht“, sagte der 43-Jährige.

Verteidiger bezeichnet Verfahren als „völlig überflüssig“

Sein Bremer Strafverteidiger, der das Verfahren schon im Vorfeld als „völlig überflüssig“ bezeichnet hatte, gab zu bedenken, es habe in der Situation in der Strandbar eine gewisse Lockerheit aufgrund hoher Alkoholisierung geherrscht. Der 20-Jährige bestätigte die Vorwürfe der Anklage, sagte aber, er habe das Geschlechtsteil selbst nicht direkt gesehen. Er betonte aber zugleich: „Ich war einfach geschockt, dass sowas an der Kieskuhle passiert, wo man sich eigentlich entspannen will.“

Ein weiterer Zeuge, ein 54-jähriger Auricher, konnte sich nicht mehr im Detail an die Situation erinnern. Auch er habe das Geschlechtsteil nicht direkt gesehen, gab er zu Protokoll. „Ich habe nicht so genau hingeguckt. Es waren nur Sekunden“, so der 54-Jährige. In der Situation hätten einige der Beobachter ringsherum gelacht, andere seien entsetzt gewesen, zumal im hinteren Bereich auch Kinder gewesen seien.

Ein Zeuge bestätigte die Vorwürfe

Ein weiterer Zeuge, ein 56-jähriger Auricher, bestätigte dagegen die Vorwürfe der Anklage. Er war an dem Abend mit seiner Partnerin in der Strandbar und saß drei Meter entfernt. Der Angeklagte habe dem 20-Jährigen sein Geschlechtsteil kurz an den Nacken gehalten, da sei er zu hundert Prozent sicher. Ein Finger sei es nicht gewesen, so der 56-Jährige. „Ich habe gedacht: Das darf ja wohl nicht wahr sein“, schilderte er die Situation. Diese sei aber wohl auch dem Alkohol geschuldet gewesen.

Der Verteidiger des Angeklagten beantragte, zwei weitere Zeugen zu hören – nämlich die Begleiter des 43-Jährigen. Diesem Antrag gab Richterin Stellmacher statt. Die Zeugen sollen am nächsten Verhandlungstermin gehört werden.

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