Aurich

Amtsgericht Aurich: Geldbuße für Quarantänebrecher

| | 21.08.2021 12:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Wer in amtlich angeordneter Corona-Quarantäne muss, darf das Haus nicht ohne Genehmigung verlassen – auch nicht für einen Arztbesuch, wie ein Fall vor dem Amtsgericht Aurich jetzt zeigt.

Aurich - Es sei doch alles Neuland, nicht nur für ihn, sondern für alle Menschen. Er sei das erste Mal in Quarantäne gewesen. Er habe doch niemanden gefährdet, beteuerte der 67-jährige Pensionär aus der Gemeinde Großefehn am Freitag vor dem Amtsgericht Aurich.

Was war passiert? Anfang Februar war die Tochter seiner Partnerin positiv auf das Coronavirus getestet worden. Er selbst und die Partnerin waren negativ. Doch dann bekam der 67-Jährige Grippesymptome und wollte vorsichtshalber zum Arzt. Sie hätten bei der Praxis angerufen und dort habe man ihnen bestätigt: Man könne trotz Quarantäne kommen.

Pensionär sollte 1000 Euro zahlen

Durch einen separaten Eingang betraten der 67-Jährige und seine Partnerin die Praxis und ließen sich testen. Direkt danach fuhren sie wieder nach Hause.

Im März flatterte dem Pensionär dann ein Bußgeldbescheid des Landkreises Aurich ins Haus. Er habe gegen die Quarantäneverordnung verstoßen und müsse 1000 Euro Bußgeld zahlen. Damit war der Großefehntjer nicht einverstanden – und legte Einspruch ein.

Vor dem Auricher Amtsgericht erklärte er: „Im Nachhinein weiß ich, dass ich mich vor dem Besuch der Praxis beim Gesundheitsamt hätte melden müssen. Aber wir haben doch niemanden gefährdet und uns sonst immer an die Corona-Regeln gehalten.“ Er appellierte an den „gesunden Menschenverstand“ von Richter Simon Breuker.

Und tatsächlich ließ dieser zumindest ein wenig Milde walten: Statt 1000 Euro muss der 67-Jährige nun nur noch 500 Euro zahlen. Weil die Arztpraxis ihn besser hätte informieren müssen, sei seine Schuld geringer, hielt Breuker dem Pensionär zugute. Der akzeptierte am Ende zähneknirschend das Bußgeld, war aber trotzdem nicht so recht zufrieden mit dem Ergebnis – obwohl sich der Einspruch doch eigentlich bezahlt gemacht hatte.

Falsche Angaben über Ort der Quarantäne

Weniger Glück hatte ein 53-jähriger Auricher, der ebenfalls am Freitag wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Verordnung vor Gericht saß. Der Mann hatte nach Ansicht des Kreis-Ordnungsamts falsche Angaben über den Aufenthaltsort während seiner Quarantäne gemacht. Die Mitarbeiterin des Amts habe ihn „nicht für voll genommen“, erklärte der 53-Jährige. Sie habe offenbar „einen schlechten Tag gehabt“. Richter Breuker mochte dieser Argumentation nicht folgen. „Ihre Angaben passen nicht“, sagte er. Er beließ es deshalb bei den 250 Euro Bußgeld, die der Landkreis dem Mann aufgebrummt hatte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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