Brookmerland

Bissiges Paar: Streit landet vor Gericht

| | 18.08.2021 17:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
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In Upgant-Schott ist im Dezember ein Streit eskaliert. Ein Paar rangelte um ein Handy, es kam zu Bissen und blauen Flecken. Aus einem bestimmten Grund wurde der Fall aber eingestellt.

Upgant-Schott - Mit den Zähnen hat ein Paar aus Upgant-Schott im vergangenen Dezember einen Streit ausgetragen. Weil die Frau mit ihren Verletzungen zum Arzt und anschließend zur Polizei ging, landete der Fall am Dienstag vor dem Amtgericht Norden.

Die 25-Jährige sagte als Zeugin aus. Ihr inzwischen Ex-Partner soll sie nach ihren Angaben in der Nikolausnacht 2020 gebissen und an Hals und Armen gepackt haben, sodass sie blaue Flecke, Striemen und Bisswunden davontrug. Dabei hatte der Abend offenbar harmonisch angefangen. Nach Angaben der 25-Jährigen habe sie eine Freundin eingeladen, um diese von privatem Kummer abzulenken. Sie, ihr Lebensgefährte und der Besuch hätten gespielt und getrunken. Dann habe sie sich nicht wohlgefühlt und sich hingelegt.

Bisse, um an das Handy zu gelangen

Als sie dann in der Nacht wieder aufgewacht sei, habe sie das Gefühl gehabt, dass zwischen ihrem Partner und ihrer Freundin zwischenzeitlich etwas gelaufen sei, berichtete die Zeugin. Bei einem Blick auf das Handy ihres Partners habe sie zudem zufällig gesehen, dass die beiden auch gechattet hatten. Daraufhin habe sie ihrem Partner das Handy mit der linken Hand aus der Hand genommen, um die Nachrichten zu lesen. Der habe das Telefon aber nicht hergegeben wollen und sie in die Hand gebissen, so die Zeugin. Sie habe das Gerät dann in die rechte Hand genommen, woraufhin er sie mit Kraft in den rechten Oberschenkel gebissen habe. Daraufhin habe sie ihn in den Oberarm gebissen, damit er loslässt.

Der Streit war damit nicht zu Ende. Laut Zeugin lief ihr Ex-Partner ins Bad, sie folgte ihm. Dort habe sie ihm das Handy noch einmal entrissen und sich innen vor die Badezimmertür gestellt. Der Angeklagte habe sie dann am Hals gepackt und nach oben gedrückt. Und er habe sie angeschrien, dass sie sein Handy nicht kaputtmachen solle, berichtete die Zeugin. Danach sei sie aus dem Badezimmer gelaufen, habe in der Wohnung vor Zorn noch einiges umgeworfen und ihren Partner und ihre Freundin, die während des Streits vorgegeben habe zu schlafen, aus der Wohnung geschmissen. Sie habe kurz überlegt, die Polizei zu rufen, dies dann aber nicht gemacht. Als sie danach zum Arzt ging, habe dieser ihr geraten, die Polizei einzuschalten.

Angeklagter: Ich schlage keine Frauen

In der Anklage hieß es zudem, dass der Angeklagte die 25-Jährige beim Verlassen des Badezimmers gegen die Badewanne geschubst haben soll, sodass sie sich am Rücken verletzte. Dies bestätigte die Zeugin allerdings nicht.

Der 33-jährige Angeklagte äußerte sich ebenfalls zu den Vorwürfen und schilderte den Ablauf grundsätzlich in ähnlicher Weise. Er gab die Bisse zu, betonte aber, dass auch seine Partnerin außer sich gewesen sei und ihn ebenfalls gebissen habe. Dass er seine Ex-Partnerin am Hals gepackt oder geschubst habe, wies der 33-Jährige von sich: „Ich schlage keine Frauen.“ Seine Partnerin sei regelrecht hysterisch gewesen, habe mit einer Armbewegung den ganzen Schrank abgeräumt, obwohl die Kinder geschlafen hätten. Er habe sie lediglich zur Seite gedrängt, um das Badezimmer verlassen zu können.

Einstellung wegen ohnehin langer Haftstrafe

Das Paar lebt seit dem Abend getrennt. Der Angeklagte wohnt mittlerweile in der Justizvollzugsanstalt, weil er mehrere Haftstrafen bekommen hatte - insgesamt bis Frühjahr 2023. Sein Strafregistereintrag ist lang. Oft ging es dabei um Fahren ohne Fahrerlaubnis oder in alkoholisiertem Zustand und um Diebstahl.

Zuletzt war er im Juni von Richterin Marisa Pohl verurteilt worden. In diesem Fall stellte sie in Übereinkunft mit der Staatsanwaltschaft das Verfahren allerdings ein. Die zu erwartende Strafe falle gegenüber der schon verhängten Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht, so Pohl. Die Taten seien zudem während einer Auseinandersetzung passiert, an der beide Seiten beteiligt gewesen seien.

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