Aurich
Nach Tod in Klinik: 35-Jähriger muss in Psychiatrie
Im Januar hatte er einen dementen Mitpatienten in Emden so heftig geschlagen, dass dieser an den Folgen starb. Nach Überzeugung des Auricher Landgerichts ist der Täter aber kein böser Mensch.
Aurich - Nach dem Tod eines Patienten im Klinikum Emden hat das Landgericht Aurich am Donnerstag die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Der 35-Jährige hatte im Januar im Zustand der Schuldunfähigkeit auf der geschlossenen Station der Emder Psychiatrie einen Mitpatienten mit Schlägen und möglicherweise auch Tritten so schwer verletzt, dass dieser kurz darauf verstorben war. Daran hegte die Schwurgerichtskammer um Vorsitzenden Richter Stefan Büürma keinerlei Zweifel.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der 35-Jährige außerdem Minuten später weitere Patienten mit Faustschlägen ins Gesicht angegriffen. Darüberhinaus hatte er zwei Polizisten bespuckt und Kundinnen und Mitarbeiterinnen verschiedener Supermärkte im Landkreis Leer sexuell belästigt (die ON berichteten).
35-Jähriger leidet unter Schizophrenie
Mit ihrer Entscheidung folgten die Richter im Wesentlichen den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen, der dem Mann eine paranoide, halluzinatorische Schizophrenie attestiert hatte, von der seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sei. Unbehandelt sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es zu weiteren Taten kommen könne. Der Mann bleibe für die Allgemeinheit weiterhin gefährlich, so das Gericht.
In dem viertägigen Sicherungsverfahren hatte die Kammer aufzuklären, wie es zu dem tragischen Zwischenfall in einem besonders geschützten Raum wie der Psychiatrie hatte kommen können. Der 35-Jährige war ins Krankenhaus eingewiesen worden, nachdem er in Rhauderfehn mehrere Gottesdienste gestört, islamische Parolen gerufen und unter den Besuchern Angst und Schrecken verbreitet hatte.
„Sie leben unter uns, aber nicht ganz bei uns“
Obwohl er von Zeuginnen wiedererkannt worden war und Überwachungskameras die Übergriffe im Supermarkt aufgezeichnet hatten, hatte er sämtliche Vorwürfe kategorisch von sich gewiesen. „Das bin nicht ich“, hatte er nach Sichtung der Videos entschieden festgestellt. Das genau sei das Problem, erläuterte Kammervorsitzender Stefan Büürma in seiner ausführlichen Urteilsbegründung, in der er den 35-Jährigen immer wieder persönlich ansprach. „Wir glauben Ihnen, dass Sie das selbst nicht glauben können“, bestätigte er ihm. Jedoch sei seine Reflexionsfähigkeit durch seine Krankheit stark eingeschränkt. „Sie leben in Ihrer eigenen Welt, unter uns, aber nicht ganz bei uns“, stellte er fest.
Die Verletzungen des Verstorbenen seien laut medizinischen Gutachters auf starke Gewalteinwirkung zurückzuführen. Mit den Folgen eines Sturzes seien sie nicht zu erklären. Nur der 35-Jährige komme als Täter infrage, denn drei von fünf Patienten auf der Station seien Opfer, eine vierte Patientin habe ihr Zimmer nicht verlassen. Eine „Verkettung unglücklicher Umstände“ habe zum Tode des hochbetagten und gesundheitlich vorbelasteten Opfers geführt.
Richter: Allgemeinheit muss geschützt werden
Zu den Motiven des 35-Jährigen konnte Büürma nur spekulieren. Vielleicht sei er überfordert gewesen von der Aufdringlichkeit seines schwer dementen Zimmergenossen. „Sie sind kein böser Mensch, sie sind krank“, erklärte er. Ausführlich zeichnete er die steigenden Eskalationsstufen der Taten nach, von der bloßen verbalen Attacke über körperliche Übergriffe bis hin zu massiver Gewaltausübung. „Was kommt danach?“, fragte er.
Der Richter hielt die Unterbringung in einer Fachklinik für erforderlich, um dem Mann zu helfen und die Allgemeinheit zu schützen. Er riet ihm dringend, die Chance auf Behandlung, vielleicht auf Heilung zu ergreifen. Für wie lange der Mann in der geschlossenen Psychiatrie bleiben muss, hängt von seiner Krankheitseinsicht ab. Der Fortschritt der Behandlung und damit sein Aufenthalt dort wird regelmäßig überprüft.