Aurich

Nach Tod in Psychiatrie: Staatsanwalt fordert Unterbringung

| | 10.08.2021 17:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Verhandelt wurde vor dem Auricher Landgericht im Schloss. Archivfoto: Banik
Verhandelt wurde vor dem Auricher Landgericht im Schloss. Archivfoto: Banik
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2020 verängstigte er Gottesdienstbesucher in Rhauderfehn. Im Januar schlug ein 35-Jähriger einen Mitpatienten der Emder Psychiatrie so heftig, dass dieser starb. Vor Gericht gab es nun die Plädoyers.

Aurich Im Prozess um den tödlichen Angriff eines Patienten in der Emder Psychiatrie hat Staatsanwalt Jan Wilken die dauerhafte Unterbringung des 35-jährigen Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik gefordert. Verteidigerin Anja van der Pütten sah das ebenfalls als „beste Lösung“ für den psychisch kranken Mann an, damit diesem geholfen werden könne.

Wilken stellte fest, dass der Mann einen dementen älteren Mitpatienten so heftig geschlagen hatte, dass dieser an den Folgen starb. Der 35-Jährige sei aber wegen seiner paranoiden Schizophrenie schuldunfähig. Das hatte der psychiatrische Gutachter Prof. Here Folkerts (Wilhelmshaven) zuvor festgestellt. Folkerts betonte, dass bei dem 35-Jährigen ein hohes Risiko für erneute schwere Gewaltaten bestehe. Er berichtete vom religiösen Wahn des Beschuldigten. Dieser bezeichnete sich zum Beispiel als „Jesus“, Propheten oder „Führer der Menschheit“.

Der 35-Jährige hatte bereits im Januar vergangenen Jahres in Kirchen in Rhauderfehn für Angst und Schrecken gesorgt. Er rief dort die islamische Formel „Allahu akbar“ und wollte offenbar seine Mitbürger missionieren. Die Schwurgerichtskammer des Auricher Landgerichts mit dem Vorsitzenden Richter Stefan Büürma will am kommenden Donnerstag, 12. August, 9 Uhr, ihr Urteil verkünden.

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