Aurich
Anwältin: „Opfer musste wegen kaputter Felge sterben“
Im Prozess um eine tödliche Messerattacke auf einen 22-Jährigen vor einer Tankstelle in Wiesmoor wurden am Freitag die Plädoyers gehalten. Oberstaatsanwältin Annette Hüfner bewertete den brutalen Mord als „besonders verachtenswert“.
Aurich. Sein Auto, sagte die Oberstaatsanwältin in ihrem Plädoyer, ging ihm über alles. Sogar über den Wert des Lebens eines anderen. Weil sein gleichaltriger Trinkkumpan einen Unfall mit seinem Golf Variant gebaut hatte, ermordete ein 22-Jähriger den jungen Mann mit elf Messerstichen an einer Tankstelle in Wiesmoor. Die Anwältin des Opfers brachte es in ihrem Plädoyer auf den Punkt: „Er musste wegen einer kaputten Felge sterben.“
Dabei hatte der 22-Jährige seinen gleichaltrigen Kumpel selbst ans Steuer gelassen – beide hatten an dem Morgen nach einer durchzechten Nacht im September vergangenen Jahres mehr als zwei Promille Alkohol im Blut.
Oberstaatsanwältin: Tat steht sittlich auf tiefster Stufe
In ihrem akribischen, detaillierten, 52-minütigen Plädoyer stellte Oberstaatsanwältin Annette Hüfner dar, warum es sich bei der brutalen Messerattacke aus ihrer Sicht um einen „besonders verachtenswerten“ Mord aus niedrigen Beweggründen handelt, der „sittlich auf tiefster Stufe“ stehe und „zwingend lebenslänglich“ bedeuten müsse. Die Aussage des Angeklagten, das Opfer habe ihn nach der Bordstein-Kollision, die zu einer Reifenpanne führte, provoziert, nimmt ihm Hüfner nicht ab. „Das ist eine Schutzbehauptung“, so die Oberstaatsanwältin. Die Einlassung des 22-Jährigen sei „nebulös, lückenhaft, detailarm“ und teilweise widerlegt.
Zeugen hätten berichtet, wie wichtig sein Auto für den Angeklagten gewesen sei. Bereits im Polizeiwagen nach der Tat habe er gesagt: „Alles nur wegen meines Autos.“ Dort habe er auch erwähnt, dass er eine Ausbildung zum Fleischer absolviert hatte – und einen Vergleich der Messerattacke mit dem Schlachten eines Schweins gezogen. Elf Stiche hatte er nach Überzeugung der Oberstaatsanwältin mit großer Wucht geführt. Das Opfer hatte keine Überlebenschance, verblutete schnell vor der Tür der Tankstelle.
Verminderte Schuldfähigkeit vermochte Anklägerin nicht zu erkennen
Eine verminderte Schuldfähigkeit, die der psychiatrische Gutachter Prof. Wolfgang Trabert (Klinikum Emden) zumindest nicht ausschließen wollte, vermochte Hüfner nicht zu erkennen. Der Angeklagte habe zielgerichtet gehandelt. Er sei Alkohol gewöhnt und daher kaum beeinträchtigt gewesen.
Nach der Bordstein-Kollision, die sein späteres Opfer mit seinem Auto verursachte, habe sich die Wut des 22-Jährigen in „maßlosen Zorn“ gesteigert. Hinweise auf eine besondere Äußerung des Opfers als Auslöser für die brutale Messerattacke gebe es nicht, so Hüfner.
Verteidiger: „Er kann es sich nicht erklären“
Verteidiger Michael Schmidt dagegen sagte in seinem Plädoyer: „Was den Ausschlag gegeben hat, was zwischen den beiden gesprochen wurde, wissen wir nicht.“ Sein Mandant habe sich nach dem Reifenschaden offenbar provoziert gefühlt. „Er ist eigentlich ein ruhiger Mensch. Er kann es sich selbst nicht erklären. Es beschäftigt ihn weiterhin ständig. Es ist auch für ihn schwierig, damit klarzukommen. Und er bereut es aufs Tiefste“, so der Anwalt. Er meinte, das Gericht komme nicht daran vorbei, eine verminderte Schuldfähigkeit anzunehmen. Wie Hüfner hält auch Schmidt eine Alkoholtherapie für notwendig.
Auch der Angeklagte selbst sagte in seinem letzten Wort: „Es tut mir leid. Ich kann mir nicht erklären, wie das passiert ist.“
Anwältin des Opfers: „Er war ein lebenslustiger, freundlicher junger Mann“
Die Anwältin des Opfers wollte dem Gericht am Ende noch einmal nahebringen, wer der Getötete war: „Er hatte Schwierigkeiten in der Jugend, aber sich nun eigentlich berappelt. Er war ein lebenslustiger, freundlicher, junger Mann.“
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts mit dem Vorsitzenden Richter Björn Raap wird das Urteil am Dienstag, 16. März, 11 Uhr, verkünden.