Aurich/Wiesmoor
Mordprozess: Indizien für verminderte Schuldfähigkeit
Der 22-Jährige, der im September 2020 an einer Wiesmoorer Tankstelle einen Gleichaltrigen brutal tötete, war zum Tatzeitpunkt „erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt“ - so sieht es ein Gutachter. Die Nebenklägerin ist anderer Ansicht.
Aurich/Wiesmoor. Im Mordprozess um eine Messerattacke an einer Tankstelle in Wiesmoor im September vergangenen Jahres hat am Mittwoch der psychiatrische Gutachter Prof. Dr. Wolfgang Trabert sein Gutachten vorgestellt. Seiner Ansicht nach war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt „erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt“. Ob und inwieweit der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schuldfähig war, darüber müssen nun die Richter entscheiden.
Laut Trabert sprechen einige Indizien für die erheblich geminderte Steuerungsfähigkeit. Zum einen der Blutalkoholwert des Angeklagten zum Tatzeitpunkt. Berechnungen zufolge lag dieser bei 2,3 Promille. Der Alkoholwert allein sei aber kein Grund für den Gutachter, von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen. Allerdings weise der Angeklagte eine „Neigung zu Impulsivität“ auf. Das sei auch schon zu Schulzeiten festgestellt worden, im Rahmen einer psychiatrischen Behandlung. Hierbei handele es sich aber nicht um eine Persönlichkeitsstörung, sondern um einen Wesenszug des Angeklagten. In Kombination mit Alkoholkonsum sei dies aber auch schon in der Vergangenheit ein Problem gewesen.
Laut Bundeszentralregisterauszug weist der Angeklagte drei Vorstrafen auf. Zwei davon wegen Beleidigung, Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, eine wegen gemeinschaftlichen Diebstahls. Bei einem der Delikte hatte der Angeklagte auf einer Geburtstagsfeier den Discjockey angegriffen und geschlagen. Als hinzugerufene Polizisten kamen, griff er auch diese an. Damals schwor er noch im Rahmen der Gerichtsverhandlung, künftig auf Alkohol zu verzichten. Das misslang nachweislich. Und es wurde auch ein Anti-Aggressionstraining angeordnet. Ob er daran teilnahm, blieb im Rahmen der Gerichtsverhandlung allerdings offen.
Angeklagter handelte „im Affekt“
Der psychiatrische Gutachter sprach davon, dass der Angeklagte im September 2020 „im Affekt“ gehandelt habe. Er sei rasend vor Wut gewesen. Wodurch diese Wut ausgelöst wurde, sei allerdings eine Frage, die er im Rahmen seiner Exploration nicht beantworten konnte. Zudem sieht Trabert das Tatgeschehen als zweigeteilt an: Kurz vor der Messerattacke kehrten das Opfer und der Angeklagte in dessen Auto zur Tankstelle zurück. Zuvor hatten sie dort gegen kurz nach 7 Uhr angehalten, um Alkohol zu kaufen. Hinter ihnen lag zu diesem Zeitpunkt schon eine gemeinsame Kneipennacht.
Nach dem Alkoholkauf fuhr allerdings nicht der Angeklagte selbst sein Auto, sondern das Opfer. Dieser soll, so sagte der Angeklagte aus, gegen einen Bordstein gefahren sein. Dabei platzte der rechte Vorderreifen. Als sie zur Tankstelle zurückkehrten, versuchten sie, den Reifen wieder aufzupumpen. Ohne Erfolg. Daraufhin soll ein Streit zwischen den beiden entbrannt sein. Der Angeklagte habe sich nicht ernst genommen gefühlt, wie er vor Gericht aussagte. Zwar habe der Geschädigte zugesichert, dass er sich um den Schaden kümmern werde, allerdings habe das dem Angeklagten nicht gereicht. Er habe das so „salopp“ formuliert. Und „gelächelt“. Man sieht im weiteren Verlauf, dass der Angeklagte dem Opfer einen Schlag ins Gesicht verletzt. Kurz danach kommt eine Angestellte der Tankstelle dazu. In diesem Gespräch versucht der Angeklagte, so sah es jedenfalls der Gutachter, die Situation zu beschwichtigen. Laut Zeugin sagte der Angeklagte damals, dass alles nicht so schlimm sei und sie sich beruhigen würden. Ab hier wechselt das Tatgeschehen laut Trabert in den zweiten Teil.
Verfolgungsjagd und elf Messerstiche
Denn kurz nach dem Gespräch eskalierte die Situation. Auf Videoaufnahmen sieht man, wie der Angeklagte das spätere Opfer vor einem gegenüberliegenden Restaurant mit einem Messer bedroht. Es kommt zu einer Verfolgungsjagd. Das Opfer flieht in Richtung Tankstelle und der Angeklagte sticht elf Mal auf das wehrlose Opfer ein. Laut des Gutachters muss kurz nach dem Gespräch etwas passiert sein, das bei dem Angeklagten zu dieser „heftigen Reaktion“ führte. Was das gewesen sein könnte, blieb allerdings offen.
Die Anwältin der Nebenklage sieht das Geschehen nicht zweigeteilt, sondern als eine zusammenhängende Handlung an, wie sie vor Gericht aussagte. Das beschwichtigende Verhalten kurz vor der Tat war laut Nebenklägerin Teil des Mordplans. Der Angeklagte habe versucht, mögliche Zeugen loszuwerden. Um dann sein Mordvorhaben in die Tat umzusetzen. Die Nebenklägerin stützt sich dabei auf die Aussagen der Zeugin, die aussagte, dass der Angeklagte „vollkommen klar“ gewirkt habe. Und auch kurz nach der Tat wirkte der Angeklagte, wie Polizisten aussagten, „ruhig“ und „nicht aufgeregt“. Zudem gab er detailliert Auskunft über das Tatwerkzeug und die Tat selbst. Ein ungewöhnliches Verhalten, weshalb es den Polizisten „sehr gut“ in Erinnerung blieb, wie sie vor Gericht aussagten.
Ob und inwieweit das Gericht das psychiatrische Gutachten bei der Strafe berücksichtigt, bleibt abzuwarten. Am Freitag werden die Schlussvorträge gehalten, in der nächsten Woche ist dann mit der Urteilsverkündung zu rechnen.