Aurich/Wiesmoor
Mordprozess: Opfer war „fast blutleer“
Rechtsmedizinerin Dr. Vanessa Preuß obduzierte die Leiche des 22-Jährigen, der im September 2020 in Wiesmoor an einer Tankstelle getötet wurde. Am Mittwoch berichtete die Expertin vor dem Auricher Landgericht über die Ergebnisse der Untersuchung.
Aurich/Wiesmoor. Der 22-Jährige, der im September 2020 an einer Wiesmoorer Tankstelle getötet wurde, war „nahezu blutleer“, erläuterte Rechtsmedizinerin Dr. Vanessa Preuß in ihrem Gutachten vor dem Auricher Landgericht am Mittwoch. Für gewöhnlich fänden sich Totenflecken an Verstorbenen, doch das war beim Opfer der Messerattacke nicht der Fall: „Das ist schon ungewöhnlich“, so die Rechtsmedizinerin. Auch die inneren Organe seien nicht mehr blutgefüllt gewesen.
Dem Opfer seien insgesamt elf Messerstiche in Gesicht, Brust- und Bauchraum sowie Nacken zugefügt worden. Unter anderem seien zwei Halswirbel durchschnitten worden. Außerdem sei die Bauchdecke durchtrennt und der Dünndarm mehrfach zerschnitten worden. Auch das hätte unbehandelt zum Tod geführt, erläuterte Preuß. Sie geht aber davon aus, dass der Schnitt im Nacken, bei dem die Halsschlagader durchtrennt wurde, todesursächlich war. Das Opfer ist laut Gutachterin nach innen und außen verblutet. Sie fand unter anderem eine „erhebliche Menge“ Blut in der Lunge, allein 1,1 Liter im rechten Lungenflügel. Dieser war kollabiert, weil der Lungenflügel perforiert wurde. Insgesamt, so die Gutachterin, wurden die Messerstiche mit erheblicher Wucht geführt. Sonst wären nicht an mehreren Stellen Knochen verletzt und sogar durchtrennt worden. Neben der Fraktur zweier Halswirbel fand sie Knochenabsplitterungen am Schlüsselbein, den Rippen und dem Gesichtsschädel.
Rechtsmedizinerin: Opfer hat sich nicht gewehrt
Allem Anschein nach wehrte sich das Opfer gegen die Messerstiche nicht. Die Gutachterin fand keine typischen Abwehrverletzungen an Händen oder Armen. Das könnte zum einen daran gelegen haben, dass das Opfer versuchte, vor dem Angreifer davonzulaufen. Die meisten Stiche seien „von hinten“ geführt worden. Lediglich die Stichverletzung in den Bauchraum sei von vorne gekommen. Zum anderen war das Opfer zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert. 2,07 Promille betrug der Wert im Blut.
Die Anwältin der Nebenklage fragte die Gutachterin, ob und wie lange das Opfer leiden musste. Darauf konnte die Gutachterin keine konkrete Antwort geben, verwies aber auf die Schwere der Verletzungen und bisherige Erfahrungen. Die meisten Opfer von Stichverletzungen hätten diese als „Druckschmerz“ angegeben und von einem „warmen Gefühl“ gesprochen. Und insbesondere aufgrund der Vielzahl der lebensbedrohlichen Verletzungen ging die Gutachterin davon aus, dass das Opfer zuerst in einen Schockzustand gefallen sein könnte, ehe es kurz danach das Bewusstsein verloren habe.
Im weiteren Verlauf des Verhandlungstages wurden noch weitere Zeugen gehört. Unter anderem sagte ein ehemaliger Arbeitskollege des Angeklagten aus. Zunächst sprach er davon, dass er „überhaupt nichts Negatives“ über den Angeklagten sagen könne. Im weiteren Verlauf der Anhörung sprach der Zeuge davon, dass der 22-Jährige „ein bisschen sonderbar“ gewesen sei. Er habe nie Privates von sich preisgegeben. In knapp vier Jahren Zusammenarbeit kein einziges Wort, so der Zeuge. Außerdem habe er den Angeklagten einmal erlebt, wie dieser „von 0 auf 100 explodiert“ sei. Und der Angeklagte habe sogar einst eine Geburtstagsfeier, die sie gemeinsam besuchten, „gesprengt“. Denn er habe sich mit dem Discjockey angelegt. Zudem habe der Angeklagte Kritik nie gut vertragen: „Damit ist er immer schlecht umgegangen“, so der ehemalige Arbeitskollege.
Und auch der Zeuge berichtete, dass der Angeklagte „besonders stolz auf sein Auto“ gewesen sei. Das Auto, durch das sich nach bisherigem Erkenntnisstand des Gerichts ein Streit entwickelte, der am Ende in einer brutalen Tötung endete. Denn nach einer durchzechten Nacht habe der Angeklagte das spätere Opfer mit seinem Auto fahren lassen. Das Opfer soll gegen einen Bordstein gefahren sein und dadurch ein Reifen geplatzt. Versuche, den Reifen wieder aufzupumpen, seien fehlgeschlagen. Daraufhin soll ein Streit zwischen den beiden entbrannt sein. Der Angeklagte habe sich nicht ernst genommen gefühlt, wie er vor Gericht aussagte. Zwar habe der Geschädigte zugesichert, dass er sich um den Schaden kümmern werde, allerdings habe das dem Angeklagten nicht gereicht. Das Opfer habe das so „salopp“ formuliert. Und „gelächelt“. Anschließend rannte er mit einem Einhandmesser hinter ihm her und tötete ihn auf brutale Art und Weise.