Aurich
Steuerhinterziehung: Angeklagter stand „mit dem Rücken zur Wand“

51-Jähriger führte als Geschäftsführer verschiedener Firmen knapp 292 000 Euro an der Steuer vorbei – heraus kam eine elfmonatige Bewährungsstrafe. Strafmildernd wirkte sich die Redseligkeit des Angeklagten aus.
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