Aurich/Wiesmoor

Angeklagter in Mordprozess: Wollte Opfer nicht töten

Aiko Recke und Aike Ruhr
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Von Aiko Recke und Aike Ruhr
| 24.02.2021 11:26 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
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Ein 22-Jähriger soll einen gleichaltrigen Bekannten am 21. September 2020 an einer Tankstelle in Wiesmoor getötet haben. Oberstaatsanwältin Annette Hüfner attestierte dem Täter am ersten Prozesstag „krasse Selbstsucht“. Sie geht von Mord aus. Der Angeklagte schilderte die Situation anders.

Aurich/Wiesmoor. Vor dem Auricher Landgericht hat am Mittwochvormittag der Prozess um eine tödliche Messerattacke an einer Tankstelle in Wiesmoor am 21. September vergangenen Jahres begonnen. Der 22-jährige Angeklagte räumte direkt nach Beginn der Verhandlung ein, dass er einen gleichaltrigen Bekannten umgebracht hat. Allerdings habe er ihn nicht töten wollen.

Die Staatsanwaltschaft sieht das allerdings anders. In der Anklage heißt es, der Angeklagte sei in „maßlosen Zorn“ geraten, habe ein Ein-Hand-Messer gegriffen und elfmal auf den 22-jährigen eingestochen. Dabei habe er in Tötungsabsicht gehandelt, so Oberstaatsanwältin Annette Hüfner.

Zuvor tranken Täter und Opfer zusammen

Vorausgegangen war dem Übergriff eine Partynacht. Unter anderem sollen der Angeklagte und sein späteres Opfer in einer Kneipe gewesen sein, vor dem Übergriff bei einer Tankstelle angehalten, sich mit weiterem Alkohol eingedeckt und diesen bei einer Schule in Wiesmoor getrunken haben. Als es nach einem weiteren Tankstellenbesuch zu einem Fahrerwechsel kam, soll es einen Unfall mit dem Auto gegeben haben. Das Opfer soll mit dem Fahrzeug des Angeklagten gegen einen Bordstein gefahren sein, dabei soll der Reifen geplatzt sein. Im Anschluss haben die beiden versucht, so hieß es jedenfalls in der Anklageschrift, den Reifen bei der Tankstelle wieder aufzupumpen. Dies misslang aber.

Daraufhin soll es zum Streit zwischen Angeklagtem und Opfer gekommen sein. Zunächst soll der Angeklagte dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht gegeben haben. Anschließend soll das Opfer versucht haben, zu fliehen. Der Angeklagte holte laut Anklage in der Zwischenzeit ein Messer aus dem Handschuhfach seines Autos und verfolgte das Opfer. Er holte es kurz vor dem Bistro der Tankstelle ein und stach mehrfach in Gesicht, Nacken und Rücken des Opfers. Als das Opfer bereits am Boden lag, soll der Angeklagte ihn in den unteren Bauchraum gestochen und das Messer nach oben gezogen haben. Dabei entstanden lebensgefährliche Verletzungen, unter anderem traten „sichtbar Eingeweide aus“, so die Oberstaatsanwältin.

Das Aufschneiden des Opfers gab der Angeklagte auch gegenüber der Polizei zu, wie eine Beamtin vor Gericht aussagte. Im Streifenwagen habe sich der Tatverdächtige ihr gegenüber geäußert. Eine Situation, an die sie sich noch genau erinnern könne, weil sie sie so „grausam“ fand. Denn der Angeklagte habe ihr nicht nur mit einer Kopfbewegung dargestellt, wie er das Opfer von unten nach oben aufschnitt, sondern in diesem Zusammenhang auch erläutert, dass er gelernter Fleischer sei. Und auch gelernt habe, Schweine zu schlachten.

Der Angeklagte sprach davon, dass er das Messer nur habe holen wollen, um das Opfer einzuschüchtern. Er habe ihn aber nicht damit töten wollen, sagte er vor Gericht. Im Laufe des Geschehens, sei er dem Opfer zwar hinterhergelaufen. Warum er das getan habe, konnte er sich vor Gericht allerdings nicht genau erklären. Als er ihn eingeholt habe, sei ihm „eine Sicherung durchgebrannt“, gab der 22-Jährige zu Protokoll. Er sei sehr wütend auf das Opfer gewesen.

Oberstaatsanwältin: „Aus krasser Selbstsucht dem Opfer das Lebensrecht aberkannt“

Der Angeklagte habe aus „krasser Selbstsucht dem Geschädigten dessen Lebensrecht aberkannt“, so Hüfner. Der Angeklagte sprach dagegen davon, er habe sich durch das Opfer provoziert gefühlt. Als sie versucht hätten, den Reifen wieder aufzufüllen und das nicht geklappt habe, habe der Angeklagte sich durch das Opfer „nicht ernst genommen“ gefühlt, so der 22-Jährige. Das Opfer habe, so sagte der Angeklagte, „gelächelt“. Zwar habe der Geschädigte zugesichert, dass er sich um das den Schaden kümmern werde, allerdings habe das dem Angeklagten nicht gereicht. Er habe das so „salopp“ formuliert. Deshalb habe er ihm unter anderem auch einen Faustschlag versetzt. Anders beschrieb die Mitarbeiterin der Tankstelle, die am Tattag Zeugin des Streits wurde, die Situation: „Das Opfer hatte Angst“, sagte sie. Der Geschädigte habe sie um Hilfe gebeten, der Angeklagte aber immer wieder auf ihn eingeredet. Er soll ihm gesagt haben, dass er ruhig sein solle, schilderte die Zeugin. Unmittelbar nachdem sie das erste Mal auf die beiden aufmerksam geworden war und die Verletzung durch den Faustschlag gesehen habe, habe sie die Polizei gerufen: „Ich hatte so ein komisches Bauchgefühl“, sagte die Zeugin. Im weiteren Verlauf entfernten sich die beiden kurzzeitig vom Tankstellengelände, schilderte die Zeugin. Vor dem gegenüberliegenden Restaurant habe der Angeklagte das Opfer „am Schlawittchen“ gepackt: „Der hat sich richtig vor ihm aufgebaut“, sagte die Zeugin. Und dann sei das Opfer weggerannt, in Richtung Tankstelle. Beide seien an ihr vorbeigelaufen und sie habe sie aus dem Blickfeld verloren. Kurz danach sei der Angeklagte wieder zurückgekommen und habe nur vor sich hin gestarrt und „Scheiße“ gesagt. Kurz danach habe sie den Geschädigten im Bistro liegend entdeckt: „Dann habe ich das ganze Elend gesehen“. Ein Tankstellen-Besucher, der eigentlich seine Zeitung wie an jedem Sonntagmorgen abholen wollte, sprach davon, dass der Geschädigte in einer „riesengroßen Blutlache“ gelegen habe. Sämtliche Versuche, die Blutungen zu stillen, seien fehlgeschlagen. Der 22-Jährige verstarb noch am Tatort.

Täter und Opfer starteten gemeinsame Kneipentour

Im Laufe der Verhandlung zeigte sich, dass der Angeklagte und sein Opfer sich nicht wirklich kannten. Eigentlich hatte sich der Angeklagte am Vorabend mit zwei Freunden verabredet. Diese kannten das spätere Opfer und luden es ein zum gemeinsamen Abend. Nachdem sich alle vier allerdings in einer Kneipe aufhielten, trennten sich die beiden Freunde des Angeklagten und ließen den Angeklagten mit dem späteren Opfer allein. Die beiden 22-jährigen entschieden, den Abend fortzusetzen, starteten eine Kneipentour und tranken zahlreiche Biere und Schnäpse zusammen, wie der Angeklagte vor Gericht berichtete. Das erklärt auch den Blutalkoholwert von 1,7 Promille um 9 Uhr morgens am Tattag.

Am Freitag wird der Prozess fortgesetzt. Dann sollen die ehemalige Freundin des Opfers, die Freunde, die am Vorabend dabei waren, sowie der Gastwirt der Kneipe gehört werden.

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Wiesmoorer steht wegen Mordes vor Gericht
24.02.2021
Wie das Gericht mitteilte, sind fünf weitere Fortsetzungstermine am 26. Februar, 3., 10., 12. und 16. März angesetzt, jeweils um 9 Uhr. Zuständig für den Fall ist die fünfköpfige Schwurgerichtskammer mit dem Vorsitzenden Richter Björn Raap.

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