Karlsruhe/Berlin (dpa)
Ausschluss betreuter Menschen von Wahlen verfassungswidrig
Wer auf Betreuung angewiesen ist, darf zwar arbeiten - aber nicht wählen. Nun stellt Karlsruhe klar: Das darf so nicht bleiben. Bislang tut sich die Koalition mit einer Reform schwer.
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