Schleswig Neues Gutachten zu Christian B.: Warum die Polizei die Dauerüberwachung beenden muss
Christian B. darf nach einer Entscheidung des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts nicht weiter dauerhaft observiert werden. Die Auflage, eine elektronische Fußfessel zu tragen, bleibt bestehen. Foto: dpa/Michael Matthey
Seit seiner Haftentlassung wurde Christian B. dauerhaft von Polizisten überwacht. Damit ist nun Schluss. Warum das Oberlandesgericht die Beschwerde der Polizei zurückweist und welche Maßnahmen weiter gelten.
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