Schleswig Neues Gutachten zu Christian B.: Warum die Polizei die Dauerüberwachung beenden muss

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Von afp
| 30.10.2026 21:12 Uhr | 0 Kommentare
Christian B. darf nach einer Entscheidung des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts nicht weiter dauerhaft observiert werden. Die Auflage, eine elektronische Fußfessel zu tragen, bleibt bestehen. Foto: dpa/Michael Matthey
Christian B. darf nach einer Entscheidung des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts nicht weiter dauerhaft observiert werden. Die Auflage, eine elektronische Fußfessel zu tragen, bleibt bestehen. Foto: dpa/Michael Matthey
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Seit seiner Haftentlassung wurde Christian B. dauerhaft von Polizisten überwacht. Damit ist nun Schluss. Warum das Oberlandesgericht die Beschwerde der Polizei zurückweist und welche Maßnahmen weiter gelten.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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