Karlsruhe Nach Grundsatzurteil: „Es fehlt an Qualifikation und Kontrolle bei Jugendämtern“
Wenn ein Jugendamt ein Kind aus seiner Familie nimmt, ist das ein massiver Eingriff? Doch was passiert, wenn die Maßnahme rechtswidrig war? Foto: IMAGO/Kirchner-Media
Ein Jugendamt nimmt ein Kind rechtswidrig aus seiner Familie. Vor dem Bundesgerichtshof bekommt die Familie recht. Familienrechtlerin Marita Korn-Bergmann erklärt, welche Fehler das Jugendamt machte und warum der Fall Folgen für andere Familien haben könnte.
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