Wohnungen Dobrindt plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen
Es ist ein Wettlauf gegen die Regierungsbildung in Berlin: Die Bundesregierung will ein Gesetz vorlegen, das Vergesellschaftungen deutlich komplizierter machen würde. Was soll drinstehen?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will Vergesellschaftungen, wie sie die Linke in Berlin plant, durch hohe Hürden deutlich erschweren. „Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“, sagte der CSU-Politiker der „Bild“-Zeitung. Sein Ministerium bestätigte der Deutschen Presse-Agentur erstmals Details zu dem geplanten Gesetz. Zuvor hatte „Bild“berichtet.
Unter anderem soll demnach eine Vergesellschaftung zum Beispiel von Mietwohnungen nur dann überhaupt möglich sein, wenn man eine zwingende Notwendigkeit nachweist. Eine Landesregierung müsste dann beweisen, dass sie alle anderen Mittel, also Investitionen in und Förderung von Wohnungsbau, vollumfänglich ausgeschöpft hat und ihr nichts anderes übrig bleibt. Wenn enteignet werde, müsse eine Entschädigung „unmittelbar in Geld“ und vor allem zum Verkehrswert erfolgen, der durch ein Gutachten ermittelt wird.
Berliner Parteien planen mit 16 Milliarden Euro Entschädigung
Das dürfte das Vorhaben von Linken, Grünen und SPD deutlich erschweren, in Berlin große private Wohnungsbestände zu vergesellschaften. Wie aus ihrem Sondierungspapier hervorgeht, wollen die Parteien in der Hauptstadt gegen private Wohnungskonzerne mit einem Bestand von mehr als 10.000 Wohnungen vorgehen. Sie planen dabei mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro, was unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen dürfte.
Linken-Chef Luigi Pantisano warf Dobrindt und der gesamten schwarz-roten Bundesregierung vor, ihnen seien die Aktionäre großer Konzerne wie Vonovia wichtiger als die Mieterinnen und Mieter in Berlin. „Ein solches Gesetz wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben“, betonte er. Jetzt müsse sich die Bundes-SPD entscheiden, auf welcher Seite sie stehe: „Auf der Seite der Mietmafia oder der Mieterinnen und Mieter.“