Beschluss im Oktoberfest-Zoff Was es mit dem Streit um die Wiesn-Zelte auf sich hat

dpa
|
Von dpa
| 16.10.2026 09:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Die Wiesn gehört zur Münchner DNA - entsprechend groß war in den letzten Monaten die Aufregung über den Streit um die Festzelte. (Archivbild) Foto: Felix Hörhager/dpa
Die Wiesn gehört zur Münchner DNA - entsprechend groß war in den letzten Monaten die Aufregung über den Streit um die Festzelte. (Archivbild) Foto: Felix Hörhager/dpa
Artikel teilen:

Das Oktoberfest ist der Stolz der Münchner, weltbekanntes Wahrzeichen und Identifikationsevent in einem. Und ein Millionengeschäft, um das nun vor Gericht gestritten wurde. Warum?

Ein Wiesn-Wirt will erreichen, dass die Stadt München die begehrten Plätze der großen Bierzelte nach europäischem Vergaberecht ausschreibt. Nun hat das Bayerische Oberste Landesgericht dazu eine Entscheidung gefällt, die über den Einzelfall hinaus reicht.

Worum wurde vor Gericht gestritten?

Auf dem Oktoberfest geht es nicht nur um Bier, Hendl und Trachten, sondern auch ums Geschäft. 7,4 Millionen Besucherinnen und Besucher kamen heuer und ließen erhebliche Summen vor allem auch in den Festzelten. 

Wer sie betreiben darf, entscheidet sich nach einem historisch gewachsenen System, das dem Wirt Alexander Egger zu intransparent erscheint. Er hat sich deshalb zwei bekannte große Zelte herausgepickt und die diesjährige Vergabe gerichtlich überprüfen lassen. Sein Ziel: eine europaweite Ausschreibung der großen und besonders lukrativen Zelte. 

Die großen Zelte sind für die Wirte höchst lukrativ. (Archivbild) Foto: Felix Hörhager/dpa
Die großen Zelte sind für die Wirte höchst lukrativ. (Archivbild) Foto: Felix Hörhager/dpa

Egger selbst hat bislang ein kleineres Festzelt betrieben, in diesem Jahr allerdings im Zuge des Streits auf seine Zulassung verzichtet. Nach eigenem Bekunden hatte er sich mehrfach erfolglos um ein großes Zelt beworben. Gegen diese Ablehnungen richtete sich sein Antrag allerdings nicht. Stattdessen ging es am Beispiel der Schottenhamel-Festhalle und des Paulaner-Festzelts ums große Ganze.

Wie werden die großen Festzelte bislang vergeben?

Von den 14 großen Festzelten gehören traditionell 7 den großen Münchner Brauereien, zwei weitere werden von Schützenvereinigungen betrieben. Die von ihnen vorgeschlagenen Wirtsleute gelten als gesetzt. Um die übrigen fünf großen Zelte können sich Interessierte direkt bei der Stadt München bewerben.

Die Stadt bewertet die umfangreichen Bewerbungsunterlagen anhand eines Kriterienkatalogs. Dazu zählen beispielsweise die Erfahrung auf Volksfesten, die Ausstattung, Anziehungskraft und Tradition. Am Ende stimmt der Stadtrat der Auswahl zu. Die Wiesnwirte hatten dieses Verfahren vehement verteidigt: Die Kriterien seien klar festgelegt, öffentlich einsehbar und vom Stadtrat beschlossen. Aber sie hätten natürlich auch einiges zu verlieren gehabt.

Um wie viel Geld geht es denn für die Wirte?

Umsatz und Gewinn der Wiesnwirte dürften zu den am besten gehüteten Geheimnissen der Landeshauptstadt gehören. Doch die Dimension wird deutlich, wenn man sich den Streitwert des aktuellen Verfahrens von einer Million Euro anschaut. Dem liegt eine Umsatzannahme von zehn Millionen Euro zugrunde - pro Zelt.

Das Paulaner-Festzelt ist das eine der beiden Zelte, um die es exemplarisch vor Gericht ging. (Archivbild)  Foto: Sven Hoppe/dpa
Das Paulaner-Festzelt ist das eine der beiden Zelte, um die es exemplarisch vor Gericht ging. (Archivbild) Foto: Sven Hoppe/dpa

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Gericht hat Eggers Antrag zurückgewiesen. Es bleibt also alles wie gehabt. „Diese Grundsatzentscheidung sichert dauerhaft den einzigartigen Charakter der Wiesn als münchnerisch-bayerisches Volksfest mit über 200-jähriger Tradition“, freute sich nicht nur der Münchner Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne). Die Entscheidung ist rechtskräftig. 

Wäre der Antrag vor Gericht erfolgreich gewesen, hätte der Senat rückwirkend festgestellt, dass die beiden betroffenen Zeltplätze europaweit hätten ausgeschrieben werden müssen. In der Folge hätte die Stadt das Verfahren sehr wahrscheinlich geändert, um künftig rechtskonform zu handeln. Damit hätten sich auch Betreiber aus anderen EU-Staaten um die Traditionszelte bewerben können.

Die Wiesnwirte befürchteten, dass dadurch internationale Großkonzerne stärker in das Geschäft einsteigen könnten. Sie warnten vor einer zunehmenden Kommerzialisierung und einem Verlust des traditionellen Charakters des Oktoberfests. Auch Auswirkungen auf das Bierangebot hielten sie für möglich, warnten vor Kölsch und Guinness statt Augustiner und Spaten. Ob das jemals erfolgt wäre, ist allerdings offen.

Warum ist eine europaweite Ausschreibung überhaupt so ein Thema?

Bei öffentlichen Aufträgen und bestimmten Konzessionen gelten in der Europäischen Union Regeln, die einen fairen Wettbewerb über Ländergrenzen hinweg sicherstellen sollen. Unternehmen aus anderen EU-Staaten sollen ebenfalls die Chance erhalten, sich um solche Aufträge zu bewerben. Ob diese Vorschriften auch für die Vergabe der großen Wiesn-Zelte gelten, hing im Kern von der Frage ab: Handelt es sich um eine sogenannte Dienstleistungskonzession? 

Auch um die Schottenhamel-Festhalle, in der traditionell das erste Fass angestochen wird, wurde gestritten. (Archivbild) Foto: Felix Hörhager/dpa
Auch um die Schottenhamel-Festhalle, in der traditionell das erste Fass angestochen wird, wurde gestritten. (Archivbild) Foto: Felix Hörhager/dpa

Dafür ist wiederum relevant, ob es eine einklagbare Betriebspflicht für die Wirte gibt. Beides verneinte der Senat. „Dafür muss ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse des öffentlichen Auftraggebers bestehen“, erläuterte der Vorsitzende Richter Paul Heinrichsmeier. Die Stadt München als Veranstalterin biete jedoch nur den Rahmen des Volksfestes, die Wirte beschickten ihre Zelte freiwillig und seien nicht zum Betrieb verpflichtet. Eggers Anwälte hielten es hingegen für lebensfremd, dass die Stadt nicht verlangen könne, dass ein zugelassenes Festzelt auch öffnet. 

Ist das Thema mit dem Beschluss dauerhaft durch?

Nachdem sein Zelt am Ende auch bei der diesjährigen Wiesn dabei war, kann der direkt betroffene Wirt Michael Schottenhamel der Auseinandersetzung Gutes abgewinnen: Die Rechtslage sei jetzt klar, und das sei positiv. Deshalb werde er Egger auch in Zukunft die Hand geben. Wiesn-Chef Christian Scharpf (SPD) wurde sogar nahezu lyrisch: „Die dunklen Wolken am weiß-blauen Wiesn-Himmel sind verschwunden.“ 

Wenn er sich da mal nicht täuscht: Egger und seine Anwälte bereiten nach eigenen Angaben bereits eine Verfassungsbeschwerde vor und wollen den Europäischen Gerichtshof einschalten. „Uns geht es dabei um faire Chancen für alle leistungsfähigen Bewerber bei der Vergabe der Festzeltplätze und damit auch um faire Preise für die Besucher.“

Ähnliche Artikel