Vorbereitet für den Ernstfall Experten drängen auf bessere Abstimmung in der Krise

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Von dpa
| 07.10.2026 14:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Um den Schutz der Zivilbevölkerung im Spannungs- oder Verteidigungsfall kümmert sich der Bund. Die Verantwortung für den Katastrophenschutz liegt bei den Ländern. (Archivfoto)  Foto: Oliver Berg/dpa
Um den Schutz der Zivilbevölkerung im Spannungs- oder Verteidigungsfall kümmert sich der Bund. Die Verantwortung für den Katastrophenschutz liegt bei den Ländern. (Archivfoto) Foto: Oliver Berg/dpa
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Warum ist die Abstimmung zwischen Behörden, Bundeswehr und Unternehmen in Krisen oft so schwierig? Einblicke aus Gesprächen mit Fachleuten.

Die zentrale Schwachstelle bei einem großflächigen Krisenfall in Deutschland ist laut einer Bestandsaufnahme des Fachvereins AFCEA Bonn die Abstimmung zwischen Behörden, Ländern, Bundeswehr und Betreibern kritischer Infrastruktur. Es fehle weder an rechtlichen Vorgaben noch an einzelnen technischen Fähigkeiten, sondern vielmehr an verbindlichen Verfahren, um Informationen zusammenzuführen und Zuständigkeiten im Ernstfall rasch zu klären, heißt es in der Analyse. 

Das Positionspapier ist das Ergebnis von Interviews mit 55 Fachleuten aus Behörden, Hilfsorganisationen, Industrie sowie Kliniken und anderen Einrichtungen, die zur kritischen Infrastruktur zählen. Die Autoren erheben ausdrücklich keinen Anspruch auf Repräsentativität. 

Wenig Vertrauen in die Bevölkerung

Studienleiter Bernhard Steimel kritisiert: „Man traut der Bevölkerung wenig zu.“ Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finde man zwar „tolle Expertise und ganz viele Informationen“, diese würden aber nicht ausreichend verbreitet. In Schweden sei man viel weiter, dort würden etwa Informationen dazu, was in der Krise zu tun ist, an alle Haushalte verteilt. 

Lebensmittelvorräte zweimal verplant

Als ein Beispiel schildern sie den Fall eines Lebensmittelhändlers, dessen Lagerbestände sowohl in militärischen Operationsplanungen als auch in der zivilen Vorratsplanung berücksichtigt werden. Bei der zivilen Vorratsplanung habe die Information gefehlt, dass dieselben Bestände auch militärisch eingeplant waren, heißt es unter Verweis auf einen Logistikexperten. Der Fall illustriert nach Darstellung der Autoren das Risiko, knappe Ressourcen parallel einzuplanen. 

Ebenso fehle eine zentrale Stelle, die befugt sei für eine bundesweite Patientensteuerung. Eine solche Steuerung könne etwa notwendig werden, falls im Nato-Bündnisfall kurzfristig eine Zahl von Verwundeten behandelt werden müsse, für die eigene Kapazitäten der Bundeswehr nicht ausreichten. Gefahrenabwehr und Gesundheitswesen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. 

Der Verein AFCEA Bonn versteht sich als Austauschplattform für den Dialog von Bundeswehr, Sicherheitsbehörden, Verwaltung, Wissenschaft und Industrie.

Welche Mitarbeiter sind beim THW aktiv? 

Einige Arbeitgeber, die für die Bestandsaufnahme des Vereins befragt wurden, sehen es demnach als problematisch an, dass sie nicht routinemäßig abfragen dürfen, welche ihrer Beschäftigten sich ehrenamtlich beim Technischen Hilfswerk (THW) oder bei der Feuerwehr engagieren. Unternehmen müssten für Krisenlagen wissen, welche Mitarbeiter im Einsatzfall gebunden sein könnten, argumentieren sie. Das THW-Gesetz schützt Beschäftigte davor, wegen ihrer Verpflichtung zum THW-Dienst oder wegen des Dienstes Nachteile im Arbeitsverhältnis zu erleiden.

Blockierte Übergänge

Der Vereinsvorsitzende, Generalmajor Armin Fleischmann, nennt blockierte Übergänge im Datenaustausch zwischen offenen und geschlossenen Netzen als ein Hindernis. Auch bei einer Drohnensichtung über dem Werksgelände eines Unternehmens sei man zu langsam. „Bis die Polizei eintrifft, ist das Fluggerät verschwunden.“ Derartige Fälle waren dem Vernehmen nach auch Thema bei einer Runde der Innenminister im Bundesinnenministerium am Montag zur Drohnenabwehrstrategie.

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