Bierzelte auf Oktoberfest Wer bekommt ein Wiesnzelt? Gericht prüft Zulassungsregeln
Kurz vor Beginn des Münchner Oktoberfestes brodelt der Streit um die Zukunft der Wiesn. Wer darf dort künftig sein Bierzelt aufstellen? Mit dieser Frage befasst sich nun die Justiz.
Wer darf verdienen am Millionengeschäft mit dem Münchner Oktoberfest? Und wer darf dort sein Bierzelt aufstellen? Nur eine Woche vor dem Start der diesjährigen Ausgabe von Deutschlands größtem Volksfest geht es vor Gericht um die Zukunft der Wiesn.
Das Bayerische Oberste Landesgericht verhandelt eine Klage mit Zündstoff: Gestritten wird über die Frage, ob das Zulassungsverfahren der Münchner Stadtverwaltung für die Wirte der begehrten großen Wiesn-Bierzelte rechtens ist. Bisher bekamen - bewertet nach einem Punktesystem - de facto in der Regel einheimische Wirte den Zuschlag.
Müssen die Zelte europaweit ausgeschrieben werden?
Der klagende Wirt Alexander Egger will nun erreichen, dass die mutmaßlich sehr lukrativen großen Festzelte nach europäischem Vergaberecht zugeteilt werden müssen. Konkret hat Egger eine entsprechende Prüfung für das berühmte Anzapfzelt Schottenhamel und das Paulaner-Festzelt beantragt. Sollte die Klage erfolgreich sein, würde das eine EU-weite Ausschreibung der Plätze bedeuten - und hätte voraussichtlich Auswirkungen auf die Zulassungsregeln insgesamt.
Egger betrieb früher ein kleines Zelt - die „Münchner Stubn“ - auf dem Oktoberfest und bewarb sich vergebens um ein großes. Er hatte auch dieses Jahr den Zuschlag für die „Münchner Stubn“ bekommen, lehnte aber ab.
Weil er auch bei der Vergabe eines Zeltes auf dem traditionellen Teil des Volksfestes, der Oidn Wiesn, leer ausging, läuft parallel ein Klageverfahren am Münchner Verwaltungsgericht. Dort ist allerdings nach Gerichtsangaben noch kein Verhandlungstermin angesetzt.
Auf dem Oktoberfest werden - jenseits der Oidn Wiesn - alljährlich 14 große Bierzelte und 21 kleine aufgebaut. Allein das Hofbräu-Zelt bietet einschließlich der Außenterrasse etwa 10.000 Menschen Platz. Wie viel Gewinn den Gastronomen am Ende netto in ihren Kassen bleibt, ist unbekannt.
Historischer Präzedenzfall: Ein Nürnberger Wirt schlich sich ein
Das erste Oktoberfest auf der Theresienwiese fand im Jahr 1810 statt. Nach Angaben der Stadt auf ihrer offiziellen Oktoberfest-Webseite erließ der Magistrat 1825 eine Verordnung, nach der nur Bierwirte aus München zugelassen waren. Anfänglich handelte es sich um gewöhnliche kleine Bierbuden. Das erste Großzelt wurde demnach 1898 aufgebaut - im Auftrag eines eigentlich nicht berechtigten Nürnberger Wirts, der örtliche Strohmänner angeheuert hatte.
Bislang ließ das Gericht keine Tendenz erkennen
Egger wollte er per Eilantrag beim Bayerischen Obersten Landesgericht außerdem erreichen, dass die beiden Zelte - Schottenhamel und Paulaner-Festzelt -, für die er die Klage eingereicht hat, bis zur Hauptsache-Entscheidung nicht aufgebaut werden dürfen. Für die beiden betroffenen Wirte geriet die Zeit kurz vor dem Aufbaustart Anfang Juli zur Zitterpartie. Mit dem Eilantrag scheiterte Egger jedoch, der Aufbau konnte starten.
In der Hauptsache steht die Entscheidung in der Frage einer europaweiten Ausschreibung aus, und eine Tendenz in die eine oder andere Richtung hat der zuständige Senat bislang nicht erkennen lassen.
Wann das Urteil in der Sache gesprochen werden könnte, ist unklar. Üblicherweise verkünden Obergerichte in Zivilverfahren nach einer mündlichen Verhandlung keine sofortige Entscheidung, sondern setzen einen Verkündungstermin fest.
Egger beklagt Anfeindungen
Doch auch außerhalb der Justizmauern sorgt das Verfahren für Wirbel. Der Kläger berichtet von heftigen Anfeindungen: „Die Aufregung hat ein Ausmaß angenommen, das ich mir nie hätte ausmalen können und bei dem es auch um die Sicherheit von Menschen geht“, sagte Egger der „Süddeutschen Zeitung“ vor einiger Zeit.
Auch seine Familie, Mitarbeiter und Lieferanten seien betroffen. Das sei auch der Grund, warum er dieses Jahr nicht die „Münchner Stubn“ auf der Wiesn betreiben wolle. „Das tut uns natürlich weh, besonders wegen unseres tollen Teams und unserer Gäste - aber Sicherheit geht vor.“
Wirte „verhalten optimistisch“
Die Vereinigung der Münchner Wiesnwirte verteidigt das Verfahren der Stadt dagegen entschieden und weist Eggers Kritik an den Vergabekriterien strikt zurück. Die Kriterien für die Zulassung seien entgegen Eggers Kritik klar definiert, öffentlich einsehbar und vom Stadtrat beschlossen, ließen sie wissen.
Er blicke „verhalten optimistisch“ auf den Gerichtstermin sagte der Sprecher der Wiesnwirte, Peter Inselkammer, der „Süddeutschen Zeitung“. „Vor Gericht weiß man nie. Aber wir haben gute Argumente auf unserer Seite.“
Tradition in Gefahr?
Inselkammer und die anderen Wiesnwirte werden nicht müde, vor einer europaweiten Ausschreibung zu warnen, die das Oktoberfest ins Visier multinationaler Konzerne rücken würde. Es drohe grenzenlose Kommerzialisierung, die Wiesn würde ihr Gesicht verlieren, argumentieren sie. Ein europäisches Vergabeverfahren könnte nach Ansicht der Wirte zudem Folgen für das Bierangebot haben.
Internationalität gebe es hier längst, erklärte dagegen Egger kürzlich in der „Süddeutschen Zeitung“ unter Verweis auf die Eigentümerstruktur hiesiger Brauereien. „Die gezielt geschürte Angst vor Kölsch und Guinness auf der Wiesn ist völliger Humbug.“