Unglück am Berg Felssturz von Bondo: Angeklagte freigesprochen

dpa
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Von dpa
| 04.09.2026 11:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Gericht: Das Großereignis war nicht absehbar (Archivbild) Foto: Gian Ehrenzeller/KEYSTONE/dpa
Gericht: Das Großereignis war nicht absehbar (Archivbild) Foto: Gian Ehrenzeller/KEYSTONE/dpa
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Drei Millionen Kubikmeter Gestein begruben 2017 Wanderwege, acht Wanderer starben, darunter vier Deutsche. Warum die Angeklagten trotzdem freigesprochen werden.

Schweizer Behörden tragen an den tragischen Folgen des Felssturzes von Bondo 2017 mit acht Toten keine Mitschuld. Das Regionalgericht Maloja sprach die fünf Angeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Das Gericht sah keine Beweise dafür, dass es vor dem Unglück klare Anzeichen für ein bevorstehendes Großereignis gab. Bei dem Unglück waren acht Wanderer ums Leben gekommen, darunter vier Deutsche. 

Im Raum stand der Vorwurf, dass die Verantwortlichen die Wanderwege hätten schließen müssen. Es gab in der Region lediglich Warntafeln. Unter den Angeklagten waren unter anderem ein Förster, ein Geologe und die damalige Gemeindepräsidentin. Das Gericht tagte in Pontresina.

Meterhohe Schuttberge auf Wanderwegen

Der Bergsturz am 23. August 2017 hatte am 3.369 Meter hohen Piz Cengalo im Kanton Graubünden eine Gerölllawine ausgelöst, die die Wanderer in den Tod riss. Rund drei Millionen Kubikmeter Gestein donnerten ins Tal und begruben Wanderwege unter einer meterhohen Schuttdecke. Murgänge zerstörten danach Gebäude im rund vier Kilometer entfernten Ort Bondo.

Dorothea Barth, die Tochter eines deutschen Opfers, sagte der dpa vor dem Urteil, dass die Familie auch mit einem Freispruch leben könne. Ihnen sei es vor allem wichtig gewesen, dass die Vorgänge in einem Gutachten richtig aufgearbeitet worden seien. 

Nach einer ersten Untersuchung waren die Ermittlungen eingestellt worden, auch mit dem Argument, der verheerende Bergsturz sei nicht vorhersehbar gewesen. Die Angehörigen der Opfer gingen dagegen in Berufung und stellten die Qualität des zunächst erstellten Gutachtens infrage. Ein neuer Gutachter war zu dem Schluss gekommen, dass die Sperrung der Wanderwege angebracht gewesen wäre.

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