Regierungsumbildung Kritik an Kabinettsumbildung ohne sofortige Vereidigung
Verfassungswidrig oder zumindest unsauber - wie die Neuen im Kabinett von Kanzler Merz ins Amt kommen sollen, löst bei Fachleuten Irritationen aus. Ernennung ohne gleichzeitige Vereidigung: Geht das?
Wenn eine neue Regierung oder auch nur neue Ministerinnen und Minister ins Amt kommen, folgt dies einem genauen Drehbuch: Ernennung, Vereidigung, Amtsübernahme. Bei der Regierungsbildung, die Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gerade vornimmt, schaut der Ablauf etwas anders aus.
Wie kommen Linnemann, Bilger und Warken ins Amt?
Auch für die neuen Minister Carsten Linnemann (Gesundheit), Steffen Bilger (Verkehr) und Nina Warken (Kanzleramt) führt der Weg an diesem Mittwoch um 12 Uhr zunächst zu Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Denn nach Artikel 64 Grundgesetz werden Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
Für Warken heißt das, dass sie zunächst ihre Entlassungsurkunde als Bundesgesundheitsministerin erhält und dann gleich ihre Ernennungsurkunde als Kanzleramtsministerin. Linnemann und Bilger, die bislang keinen Ministerrang hatten, bekommen nur die Ernennungsurkunde.
Wie geht es dann weiter?
Üblicherweise eilen die frisch Ernannten vom Bundespräsidenten in den Bundestag. Dort legen sie den Amtseid ab. Das Problem: Die 630 Abgeordneten sind gerade in der Sommerpause. Zwar wird sich der Plenarsaal an diesem Mittwoch um 14 Uhr mit Leben füllen. Aber dort kommen nur die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion zusammen, um Thorsten Frei zum neuen Fraktionschef zu wählen.
Die Vereidigung von Linnemann, Bilger und Warken soll dann in der ersten Sitzungswoche des Bundestags nach der Sommerpause stattfinden, laut Merz voraussichtlich am 9. September. Vorgesehen ist jedoch, dass die Übergabe des Gesundheits- und des Verkehrsministeriums vom Vorgänger auf den Nachfolger ebenfalls an diesem Mittwoch erfolgen soll.
Ist dieses Vorgehen denn zulässig?
Das Grundgesetz legt in Artikel 64 fest, dass die neuen Minister den Eid im Bundestag „bei der Amtsübernahme“ ablegen. Die Bundesregierung habe die rechtliche Frage erörtert, ob es zulässig sei, die Vereidigung erst einige Wochen nach der Ernennung vorzunehmen, sagte Kanzler Merz soeben. „Wir haben diese Frage mit Ja beantwortet. Wir halten es für zulässig.“
Wird diese Einschätzung allgemein geteilt?
Nein, es gibt unter Verfassungsrechtlern teils erhebliche Bedenken. „Das ist ganz klar mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“, sagte Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger von der Freien Universität (FU) Berlin der Deutschen Presse-Agentur. Bis zur Vereidigung dürften die Minister das Amt nicht übernehmen. „Amtsübernahme ist jede tatsächliche Übernahme von Aufgaben des Ministers. Die Übergabe des Ministeriums gehört schon dazu.“
Der Staatsrechtler Christoph Schönberger von der Universität Köln nennt das Verschieben der Vereidigung „eine gefährliche Missachtung des Grundgesetzes und des Parlaments“. „Es ist nach dem Grundgesetz völlig eindeutig, dass der Eid nicht nach der Amtsübernahme stattfinden darf, sondern mit ihr zeitlich zusammenfällt“, schrieb er in der „FAZ“.
Müssen die neuen Minister mit Konsequenzen rechnen?
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, verneint dies. „Eine Amtsübernahme ohne Eidesleistung verstößt zwar gegen die Verfassung, dies hätte aber keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Für die Rechtsgültigkeit der Handlungen des jeweiligen Bundesministers habe die fehlende Vereidigung keine Folgen.
Wie könnte ein Ausweg ausschauen?
„Niemand hat Friedrich Merz zu diesem missglückten politischen Stunt gezwungen. Es ist seine Verantwortung, eine Lösung zu finden“, sagte der Jurist und FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki der Deutschen Presse-Agentur. Sein Vorschlag für eine „saubere Lösung“ wäre, dass bis zum Ende der Sommerpause andere Kabinettsmitglieder kommissarisch die Amtsgeschäfte der Neuen führen.
So sieht das auch der Staatsrechtler Stefan Ulrich Pieper: „Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat“, sagte er der „Rheinischen Post“. „Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber.“
Warum handelt die Regierung so ungewöhnlich?
Da sich der Bundestag gerade in der Sommerpause befindet, müssten die Abgeordneten zu einer Sondersitzung nach Berlin zurückkommen. Und das kann teuer werden. Die Entscheidung für eine spätere Vereidigung habe auch „ganz einfache Kostengründe“, gestand Merz.
„Es würde, glaube ich, ein großer Teil der deutschen Öffentlichkeit nicht verstehen, wenn wir 630 Abgeordnete aus den Ferien nach Berlin zurückbeordern müssten, um eine Vereidigung von zwei neuen Bundesministerin vorzunehmen.“
Gibt es vergleichbare Fälle?
Sondersitzungen des Bundestags in der Sommerpause sind selten, aber nicht ungewöhnlich.
In einem Fall ging es ebenfalls um eine Ministervereidigung: Im Sommer 2019 gab Ursula von der Leyen (CDU) ihr Amt als Verteidigungsministerin ab, nachdem sie EU-Kommissionspräsidentin geworden war. Für die Vereidigung ihrer Nachfolgerin Annegret Kramp-Karrenbauer trat der Bundestag am 24. Juli zu einer Sondersitzung zusammen.
Dauer: 1 Stunde und 39 Minuten. Was aber nur erreicht wurde, weil die neue Verteidigungsministerin noch eine Regierungserklärung abgab, an die sich eine Aussprache anschloss. Das Sprechen der Eidesformel dauerte nur Sekunden. Die Kosten der Sitzung bezifferte der Bundestag später auf exakt 193.530 Euro und 19 Cent.