Angriff beim CSD in Berlin Tatverdächtiger Abdul B. tot – Warum war er auf freiem Fuß?
Der nach dem CSD-Anschlag bei einem Polizeieinsatz getötete Tatverdächtige war den Behörden bekannt – und verurteilt. Weshalb war er trotzdem frei? Innenminister Dobrindt verspricht eine Prüfung.
Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin und dem Tod des Tatverdächtigen mehren sich die Forderungen nach Aufklärung und rechtlichen Konsequenzen. Im Fokus steht dabei die Frage, weshalb der mutmaßliche Täter auf freiem Fuß war, obwohl er den Behörden bekannt und auch schon verurteilt worden war.
„Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde erhoben hat“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt über den mutmaßlichen Täter in der ARD.
„Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen“, betonte der CSU-Politiker. Dem Sender RTL sagte Dobrindt, „dass man in diesem Maße der Gefährdung, die hier auch vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar“.
Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner äußerte sich verwundert über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit Abdul B. „Er wurde verurteilt (...) nach Jugendstrafrecht“, sagte der CDU-Politiker am Sonntagabend im RBB. „Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“
Abdul B. wollte sich IS anschließen
Der 21-jährige Tatverdächtige war am Sonntagabend in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau bei einem Polizeieinsatz getötet worden, der eigentlich zu seiner Festnahme führen sollte. Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Deutsche mit libanesischen Wurzeln nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 nach Verbüßen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden.
Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.
Gericht hob Haftbefehl auf
Das Gericht hob laut Generalstaatsanwaltschaft einen bestehenden Haftbefehl gegen Abdul B. auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“. Die Verurteilung war bis zu seinem Tod nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, da sie eine höhere Strafe forderte.
Noch Anfang dieses Monats gab es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen an seiner Adresse in Berlin-Schöneberg. Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der „Bild“ zufolge sollte Abdul B. am heutigen Montag zu einem Deradikalisierungskurs erscheinen.
Terrorismus-Experte: Strafrecht zu milde
Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King’s College in London forderte eine Überprüfung des Strafrechts. „Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu milde“, sagte er im ZDF-„heute journal“. Die Strafen in Deutschland seien im europäischen Vergleich zu kurz. „Und was bei uns noch dazu kommt, ist, dass wir ein Jugendstrafrecht haben, unter das fiel ja auch der mutmaßliche Attentäter.“ Das stelle den erzieherischen Gedanken voran und stelle bei der Abwägung oftmals den Schutz der Öffentlichkeit hinten an. Darüber müsse man „auch noch mal nachdenken“.
Deradikalisierungsprogramme könnten funktionieren, wenn sie richtig eingesetzt werden. „In diesem Fall war es ja so, dass das falsch eingesetzt wurde, aber sie können wirksam sein, besonders wenn Leute sich noch auf dem Weg in die Radikalisierung befinden, und deswegen darf man auch da nicht sparen“, sagte Neumann.
Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte eine Verschärfung des Strafrechts. „Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen“, sagte der CDU-Politiker dem Magazin „Stern“. „Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.“
Der Tatverdächtige soll am Steuer des Vans gesessen haben, der am Samstagabend am Rande des CSD in Berlin in eine Menschenmenge fuhr. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Der Fahrer ging danach laut Dobrindt mutmaßlich auch mit einer Machete auf Passanten los. Die Ermittler werten die Tat als islamistisch motivierten Terroranschlag. Die Ermittlungen übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland.
Mit dem Christopher Street Day wird in vielen Städten an Ereignisse im Jahr 1969 in New York erinnert: Polizisten hatten damals die Bar „Stonewall Inn“ in der Christopher Street gestürmt und einen mehrtägigen Aufstand von Schwulen, Lesben und Transsexuellen ausgelöst.
Der Berliner CSD ist eine der größten Veranstaltungen der lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans-, intergeschlechtlichen und queeren Community in Europa. Die Einordnung des Anschlags als mutmaßlich islamistisch motivierter Terrorakt durch die Behörden deutet darauf hin, dass der Attentäter aus Hass auf Menschen gehandelt haben dürfte, deren Weltbild und Werte er ablehnt. Sein genaues Tatmotiv ist bislang nicht offiziell bestätigt.
Das Brandenburger Tor wurde nach Sonnenuntergang am Sonntagabend in Regenbogenfarben angeleuchtet. Die Farben gelten als Symbol der queeren Community und stehen für Vielfalt und Toleranz.