Ermittlungen gegen Beamten Tödliche Schüsse auf Lorenz - Polizist bald vor Gericht

dpa
|
Von dpa
| 13.07.2026 12:29 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der gewaltsame Tod von Lorenz hat viele Menschen erschüttert. Nun kommt es zu einem Gerichtsverfahren. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt
Der gewaltsame Tod von Lorenz hat viele Menschen erschüttert. Nun kommt es zu einem Gerichtsverfahren. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt
Artikel teilen:

Ein junger Mann wird von hinten erschossen - mit einer Polizeiwaffe. Die Tat in Oldenburg sorgte bundesweit für Erschütterung und viele Fragen. Nun gibt es Hoffnung auf Antworten.

Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz in der Oldenburger Fußgängerzone beginnt bald ein Prozess gegen einen Polizisten. Das Landgericht Oldenburg hat die Anklage wegen fahrlässiger Tötung zugelassen, wie ein Sprecher mitteilte. 

Der 28-jährige Beamte soll den Deutschen in der Nacht zu Ostersonntag 2025 bei einem Einsatz in der Oldenburger Fußgängerzone von hinten erschossen haben. Den Ermittlungen zufolge wurde Lorenz mindestens dreimal getroffen - in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Er starb im Krankenhaus. 

Bundesweit demonstrierten Menschen gegen Polizeigewalt. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt
Bundesweit demonstrierten Menschen gegen Polizeigewalt. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt

Der gewaltsame Tod des jungen Mannes sorgte weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus für Entsetzen. Bundesweit gingen Menschen gegen Polizeigewalt und Rassismus auf die Straßen. Nach Auffassung der Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ ist Rassismus die Hauptursache für den Tod des Schwarzen.

Staatsanwaltschaft: Lorenz wollte fliehen

Nach vorläufiger Bewertung nimmt das Landgericht an, dass der Polizist irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden. Es geht demnach von einem hinreichenden Tatverdacht wegen fahrlässiger Tötung, nicht aber wegen Totschlags oder Mordes aus. Wann der Prozess beginnt, ist noch Angaben des Gerichts noch unklar. 

Im November hatte die Oldenburger Staatsanwaltschaft den Beamten wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Deutsche sei davon ausgegangen, Lorenz wolle ihn mit einem Messer angreifen. Tatsächlich versprühte der 21-Jährige Reizgas, ein mitgeführtes Messer benutzte er nach Angaben der Ermittler jedoch nicht. Laut Anklage wollte Lorenz zum Zeitpunkt der Schussabgabe fliehen, um nicht festgenommen zu werden.

Kaum Prozesse nach tödlichen Polizeischüssen

Nur selten sitzt in Deutschland ein Polizist wegen tödlichen Schüssen auf der Anklagebank. Bei Polizeieinsätzen kamen im vergangenen Jahr mindestens 16 Menschen bundesweit ums Leben, in allen Fällen wird automatisch ermittelt. Doch die meisten Verfahren gegen Beamtinnen und Beamten werden eingestellt, nur etwa zwei Prozent der Fälle landen nach Schätzung von Experten vor Gericht.

Ähnliche Artikel