Internet Social Media: EU-Experten für Zugangsbeschränkung bis 13

Niklas Treppner, dpa
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Von Niklas Treppner, dpa
| 13.07.2026 10:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Mehrere EU-Länder planen bereits nationale Vorgaben für den Zugang zu Social-Media-Plattformen. (Symbolbild) Foto: Annette Riedl
Mehrere EU-Länder planen bereits nationale Vorgaben für den Zugang zu Social-Media-Plattformen. (Symbolbild) Foto: Annette Riedl
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Kinderschutz im Internet: Experten haben im Auftrag der EU-Kommission geprüft, ob es strengere Altersschranken für Social Media braucht. Was raten sie und wie geht es jetzt weiter?

Von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beauftragte Experten empfehlen, den Zugang zu Social Media für Kinder unter 13 Jahren in allen Mitgliedsländern zu beschränken. Die Nutzung sozialer Medien und anderer digitaler Dienste sollte bis zu dieser Altersgrenze nur unter Aufsicht der Eltern oder in einem pädagogischen Kontext sowie zeitlich begrenzt erfolgen, heißt es in einem in Brüssel vorgestellten Bericht. Die Experten sprechen sich dafür aus, dass Mitgliedsländer über die EU-weite Basisregelung hinaus auch höhere Altersgrenzen festlegen können. 

Ab 13 sollten Jugendliche zunehmend selbstständig Zugang zu altersentsprechenden Social-Media-Angeboten haben, sagte der Co-Autor des Berichts Jörg Fegert, ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm. Solche Zugänge müssten aber standardmäßige Sicherheitsvorkehrungen haben, fügte der deutsche Forscher hinzu. Für Kleinkinder raten die Fachleute bis zu einem Alter von zwei Jahren gänzlich von der Nutzung ab.

Von der Leyen: Vorschlag nach dem Sommer 

Von der Leyen sagte, man müsse einen schrittweisen Zugang für verschiedene Altersgruppen in Betracht ziehen. Die deutsche Politikerin kündigte bei der Vorstellung des Berichts einen Vorschlag der Brüsseler Behörde nach dem Sommer an. 

Der Vorschlag ist auch für die deutsche Debatte entscheidend, da die Brüsseler Behörde in Teilen der Digitalpolitik ein Vorrecht hat. Details nannte von der Leyen zunächst nicht. Man werde den Bericht nun sorgfältig lesen. 

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erhält den Bericht. Foto: Marius Burgelman
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erhält den Bericht. Foto: Marius Burgelman

Die CDU-Politikerin gilt als Verfechterin strengerer Regeln für die Nutzung von sozialen Medien durch Minderjährige. Der Bericht gibt ihr nun weitere Argumente dafür. Die Kommissionspräsidentin sagte, es werde immer deutlicher, dass die Einführung strengerer Vorgaben nötig sei. 

Deutschland kann Plattformen keine neuen Vorschriften machen 

Deutschland darf zwar seiner Bevölkerung vorschreiben, ab welchem Alter Social Media erlaubt sind - dann müssten Eltern kontrollieren, ob sich ihre Kinder an die Regeln halten. Wer die großen Plattformen wie TikTok, Snapchat, Instagram und Co. in die Verantwortung nehmen und ihnen die Rolle der Türsteher geben will, ist aber auf Rückendeckung aus Brüssel angewiesen, denn primär ist die EU-Kommission für die Regulierung der großen Plattformen zuständig. 

Die Brüsseler Behörde kann aktuell von den Online-Riesen verlangen, dass sie bestimmte Altersgrenzen auch technisch durchsetzen. Einzelne Mitgliedsländer können keine neuen Regeln erlassen, die mit EU-Recht konkurrieren. Frankreich muss seinen Gesetzesvorschlag für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren deshalb nach Ansicht der EU-Kommission nun ändern. 

Bei der Erstellung des Berichts wurden laut EU-Kommission auch die Stimmen junger Menschen berücksichtigt. (Symbolbild) Foto: Annette Riedl
Bei der Erstellung des Berichts wurden laut EU-Kommission auch die Stimmen junger Menschen berücksichtigt. (Symbolbild) Foto: Annette Riedl

Experten: Bestehende Regeln durchsetzen 

Ganz neu wären Altersgrenzen und Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz nicht. Beliebte Plattformen wie YouTube, Instagram, Tiktok, Snapchat und Co. fallen unter das europäische Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA). Artikel 28 zum „Online-Schutz Minderjähriger“ des DSA verpflichtet die Online-Riesen, „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ zu ergreifen, um Minderjährige zu schützen. 

Zudem verlangt die EU-Kommission von den Online-Diensten, dass sie ihre eigenen Nutzungsbedingungen einhalten. Die sehen aus Datenschutzgründen oft erst einen Zugang zu den Plattformen ab 13 Jahren vor. Zwar läuft deshalb bereits ein Verfahren der Brüsseler Behörde gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta. Die Experten sprechen sich in ihrem Bericht aber dafür aus, die bestehenden Regeln konsequenter durchzusetzen.

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