Familien Bundestag beschließt Kindergeld ohne Antrag - darum geht es

Andreas Hoenig und Theresa Münch, dpa
|
Von Andreas Hoenig und Theresa Münch, dpa
| 09.07.2026 04:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
In mehreren Stufen soll das Kindergeld künftig „proaktiv“ ausbezahlt werden - ohne Antrag, also ohne Papierkram. (Symbolbild) Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
In mehreren Stufen soll das Kindergeld künftig „proaktiv“ ausbezahlt werden - ohne Antrag, also ohne Papierkram. (Symbolbild) Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Artikel teilen:

Die Bundesregierung will Bürokratie abbauen. Dazu zählt auch eine Maßnahme, von der viele Eltern profitieren sollen.

Es soll ein „echter Servicegewinn“ für hunderttausende Eltern werden. Das verspricht die Bundesregierung. In mehreren Stufen soll das Kindergeld künftig „proaktiv“ ausbezahlt werden - ohne Antrag, also ohne Papierkram. Gerade in einer sensiblen Phase rund um Geburt und Familiengründung solle es eine spürbare Entlastung für Familien geben, heißt es im Gesetzentwurf, den der Bundestag verabschiedete. Außerdem soll die Digitalisierung der staatlichen Verwaltung vorangebracht werden. Auch der Bundesrat muss zustimmen.

Wer bekommt wie viel Kindergeld?

Rund 55 Milliarden Euro Kindergeld hat die Familienkasse im vergangenen Jahr ausgezahlt, für 17,57 Millionen Kinder. Generellen Anspruch haben alle Eltern, die in Deutschland steuerpflichtig sind und ein Kind unter 18 Jahren haben, das hier oder in einem anderen EU-Land lebt. Sonderregeln gibt es für Kinder in Ausbildung.

Das Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt. In drei von vier Fällen wird es nach Angaben des Finanzministeriums auf das Konto der Mutter überwiesen.

Die schwarz-rote Koalition hat angekündigt, das Kindergeld zu erhöhen. Es soll voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen, wie es in einem Papier des Finanzministeriums zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vor kurzem hieß.

Was muss man bisher tun - und warum soll sich das ändern?

Bisher funktioniert das so: Wer ein Kind bekommt, meldet es beim Standesamt an, teils übernehmen das auch die Krankenhäuser für die frischen Eltern. Damit bekommt das Kind eine Steuer-ID, die man für den Antrag auf Kindergeld bei den Familienkassen braucht. Das Formular kann man schriftlich einreichen oder elektronisch. Aktuell wird Kindergeld nur auf Antrag gezahlt.

Kritiker des bisherigen Systems meinen, für viele Familien sei das gerade kurz nach einer Geburt zu aufwendig. In dieser Zeit habe man doch ganz andere Dinge im Kopf. Außerdem seien die Formulare so kompliziert, dass viele Anträge zu spät gestellt würden. Es könne, so argumentieren sie, sowohl Behörden als auch Familien vieles erleichtern, wenn das Kindergeld automatisch ausgezahlt würde. Die von der Bundesregierung eingesetzte Sozialstaatskommission hatte empfohlen, Kindergeld künftig ohne vorherige Antragstellung auszuzahlen. „So sparen die Bürgerinnen und Bürger Zeit und Aufwand“, hieß es.

Wie soll es künftig funktionieren? 

Wenn ein Neugeborenes angemeldet wird, soll das Standesamt künftig wie bisher das Bundeszentralamt für Steuern informieren - und dieses dann selbstständig die Familienkasse. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist, dass der Staat die Kontoverbindung (IBAN) von mindestens einem Elternteil kennt. Familien, die damit nicht einverstanden sind, können das ändern lassen. Die Kontoverbindung kann man jetzt schon beispielsweise über das Steuerportal Elster melden. Voraussetzung ist auch, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet.

Das Gesetz soll Anfang Januar 2027 in Kraft treten. Geplant sind zwei Schritte. Die erste Ausbaustufe umfasst laut Gesetzentwurf Geburten ab dem zweiten Kind, da die Familienkasse bekannte Daten für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne. In der zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden - nach früheren Angaben.

Die tatsächlichen ersten Auszahlungen des antragslosen Kindergeldes sollen im Laufe des Jahres 2027 erfolgen, wenn die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden, wie es im Gesetzentwurf heißt. Ein konkreterer Zeithorizont wird nicht genannt. Früher hieß es beim Finanzministerium, dass die erste Stufe voraussichtlich im März 2027 greifen könnte. Voraussichtlich ab November 2027 könnten dann auch diejenigen Eltern auf den Antrag verzichten, die ihr erstes Kind bekommen. 

Mit der Änderung wird laut Finanzministerium das sogenannte Once-Only-Prinzip umgesetzt. „Der Staat nutzt die Daten, die er schon hat“, erläutert Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) in einer Mitteilung. „So können rund 300.000 Erstanträge pro Jahr entfallen. Das spart Zeit, Geld und Nerven - auf allen Seiten.“ 

Wie reagieren Verbände? 

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Einführung eines antragslosen Kindergeldes. Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann sieht aber die Voraussetzung als problematisch an, dass das Kindergeld zunächst nur dann antragslos gezahlt werden kann, wenn eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt. „Nichterwerbstätige Eltern werden so von dem Verfahren ausgeschlossen und müssen weiterhin einen Antrag stellen, obwohl gerade sie von der Entlastung durch einen Antragsverzicht profitieren würden.“ 

Es sei zudem problematisch, dass das antragslose Kindergeld in mehreren Ausbaustufen umgesetzt werden, so Hofmann. Er bemängelte auch, dass ein klarer Zeithorizont für die zweite Ausbaustufe nicht genannt werde. „Damit ist zu befürchten, dass das antragslose Kindergeld für Familien bei der Geburt des ersten Kindes auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird.“

Ähnliche Artikel