Osnabrück Kindersexpuppen: Kein Ventil für pädophile Neigungen
Kinder als Projektionsfläche sexueller Fantasien zu nutzen, ist immer falsch. Auch, wenn es sich „nur“ um eine Puppe handelt. Foto: IMAGO/Rolf Poss
Zwei Männer klagen gegen das Verbot von Sexpuppen mit „kindlichem Erscheindungsbild“. Ihre Argumente haben rechtliche Relevanz – aber das Bundesverfassungsgericht entschied richtig. Kinder dürfen niemals Projektionsfläche sexueller Fantasien sein.
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