Urteil im Mordprozess Lebenslange Haft nach Auftragsmord an dreifacher Mutter

Ulf Vogler, dpa
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Von Ulf Vogler, dpa
| 16.06.2026 09:43 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Wegen eines Mordes an einer Mutter mit drei Kindern ist ein 30 Jahre alter Mann, hier mit seinen beiden Verteidigern, zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Foto: Stefan Puchner
Wegen eines Mordes an einer Mutter mit drei Kindern ist ein 30 Jahre alter Mann, hier mit seinen beiden Verteidigern, zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Foto: Stefan Puchner
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Vier Kopfschüsse, kleine Kinder als Zeugen: Die Hinrichtung einer 30-Jährigen hat das Leben einer Familie nachhaltig zerstört. Die Bluttat wird wohl in einem zweiten Prozess nochmals aufgerollt.

Wegen eines Auftragsmords an einer dreifachen Mutter ist ein 30 Jahre alter Mann vom Landgericht Augsburg zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die 30-jährige Frau war im Mai 2025 in ihrer Wohnung mit vier Kopfschüssen getötet worden.

Zwei ihrer drei kleinen Kinder waren zu Hause und mussten das schreckliche Geschehen miterleben. Die damals erst acht Jahre alte Tochter rief verzweifelt die Oma an, als sie die Mutter blutüberströmt am Boden entdeckte. Auch ein eineinhalbjähriger Sohn war im Haus. „Es war eine Hinrichtung der Mutter vor den Augen der Kinder – brutal und grausam“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Eberle.

Die Strafkammer ging davon aus, dass der ehemalige Freund der Frau das Verbrechen aus Eifersucht veranlasste. Der 43 Jahre alte Ex-Partner habe die Pistole und Munition besorgt und dem Angeklagten 1.000 Euro Belohnung für das Verbrechen gegeben, betonte Eberle. Der Angeklagte ist der Ziehsohn des 43-Jährigen aus einer früheren Beziehung.

Neunjährige musste als Zeugin aussagen

Das Verbrechen hat viele Menschen in Augsburg und darüber hinaus schockiert. Die älteste Tochter schlief damals direkt neben der Küche des Hauses, wo sich das Verbrechen zutrug. Sie musste im Prozess als Zeugin aussagen. Bei der Vernehmung war die Neunjährige aber nicht in dem Gerichtssaal, sodass ihr ein Zusammentreffen mit dem mutmaßlichen Täter erspart blieb. Sie wurde per Video aus einem anderen Raum des Justizgebäudes zugeschaltet.

Die Tochter beobachtete in jener Nacht im Mai 2025 den Täter und auch die Schüsse. Sie habe gedacht, der Täter habe Silvesterraketen abgefeuert, sagte sie. Bei der Aussage gab sie aber auch konkrete Hinweise auf den angeklagten 30-Jährigen. Das Mädchen ist wegen der Tatfolgen in Therapie und wird wohl noch lange traumatisiert bleiben.

Verteidiger wollen Revisionsverfahren in Karlsruhe

Die Richter stellten auch die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre somit eine Freilassung des Mannes nach 15 Jahren auf Bewährung erheblich erschwert. Mit dem Schuldspruch folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidiger des Deutschen hatten Freispruch gefordert. Sie gehen davon aus, dass der Ex-Partner die Frau selbst erschossen hat. Nach dem Urteil kündigten sie Revision beim Bundesgerichtshof an.

Mit Fußfesseln fixiert musste der Angeklagte das Urteil verfolgen. Foto: Stefan Puchner/dpa
Mit Fußfesseln fixiert musste der Angeklagte das Urteil verfolgen. Foto: Stefan Puchner/dpa

Zwei der drei Kinder der Frau stammen aus der Beziehung mit dem 43-Jährigen. Die Frau hatte sich etwa einen Monat vor der Tat von ihm getrennt. Daraufhin soll der eifersüchtige Ex-Partner zunächst seinen Ziehsohn wie einen Detektiv auf die Frau angesetzt haben; später soll es zu dem Mordplan gekommen sein. Eberle beschrieb den 43-Jährigen als „dominant“, „manipulativ“ und „aggressiv“.

Der Mann soll das spätere Opfer vor und nach der Trennung regelmäßig niedergemacht und übelst beleidigt haben. Wegen des Falls demonstrierten Aktivistinnen vor dem Gerichtsgebäude gegen Gewalt an Frauen und Femizide, also Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts.

Richter: Jeder Stein wurde von uns mehrfach umgedreht

Das Gericht hatte mehr als vier Monate lang den Fall verhandelt. Das Verfahren war in dieser Zeit von vielen Wendungen gekennzeichnet. Der beschuldigte Mann war mal schweigsam, dann ließ er seine Verteidiger alle Vorwürfe zurückweisen. Bei dem 30-Jährigen wurde eine Mütze mit Blutspuren des Opfers gefunden. Zunächst erklärte er, er habe sie bei Reparaturarbeiten im Haus der Frau vergessen und später zurückbekommen.

Doch der Versuch, so die Blutspuren irgendwie zu erläutern, scheiterte spektakulär: Die Kripo fand heraus, dass dieses Mützenmodell zum Zeitpunkt der angegebenen Reparatur noch gar nicht im Handel war. Später sagte der Beschuldigte aus, sein Ziehvater selbst habe die Frau erschossen und ihm hinterher die Waffe gegeben, um diese verschwinden zu lassen. Dann habe er die mit Blut beschmierte Pistole in seiner Mütze versteckt. Das Gericht glaubte diese und alle anderen Erklärungen des Angeklagten nicht.

Letztlich verdichteten sich im Laufe der etwa 20 Sitzungstage die Hinweise, dass die Tat beauftragt worden sein könnte. „Wir haben jeden Stein mehrfach umgedreht“, sagte Eberle. Der Richter hatte schon lange vor dem Urteil für einen Paukenschlag in dem Verfahren gesorgt, als er die Möglichkeit eines Auftragsmords mit dem Ex-Partner als Drahtzieher als naheliegend erklärte.

Nach der Zeugenaussage ging es für den Ex-Partner in U-Haft

Der 43-Jährige war zuvor noch als Zeuge in dem Prozess befragt worden. Kurze Zeit später wurde er dann während des laufenden Verfahrens wegen des Verdachts der Anstiftung zum Mord festgenommen. Er sitzt jetzt ebenso wie sein Ziehsohn in Untersuchungshaft. 

Nun droht auch dem Ex-Partner eine lebenslange Haftstrafe. Denn nach dem Urteil ist zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft ihn wegen Anstiftung zum Mord anklagt. Und das Strafgesetzbuch gibt vor, dass ein Anstifter „gleich einem Täter bestraft“ wird.

Richter Eberle gab dem verurteilten 30-Jährigen mit, dass er dann im zweiten Prozess noch einmal die Chance habe, den Kindern des Opfers und den Eltern der Frau die Hintergründe der Tat zu erklären: „Tun Sie endlich das Richtige, versuchen Sie es mit der Wahrheit.“

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