Osnabrück Wahlrecht für Ausländer? Wie die Linke das Geschäft der AfD betreibt
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“: Das ist in Artikel 20 des Grundgesetzes verankert. Und mit „Volk“ sind in diesem Sinne deutsche Staatsangehörige gemeint, das hat das Bundesverfassungsgericht klar gestellt. Foto: IMAGO/Ute Grabowsky/photothek.net
Ein Wahlrecht auf Bundesebene ohne deutsche Staatsbürgerschaft? Mit dem Vorschlag betreibt die Linke das Geschäft der AfD – zumal Millionen Ausländer sicher nicht automatisch links wählen würden.
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