Bremen Als Geisterfahrer auf der B75: Polizei stoppt berauschten Autofahrer in Bremen
Ein 25-Jähriger hat am Montagabend in Bremen für mehrere lebensgefährliche Situationen gesorgt. Nach einer Fahrt in Schlangenlinien und einem Unfall stoppte die Polizei den berauschten Mann auf der B75. In seinem Wagen lagen zahlreiche geleerte Flaschen Alkohol.
Einsatzkräfte der Polizei haben einen berauschten Autofahrer gestoppt, nachdem dieser als Geisterfahrer auf der B75 unterwegs gewesen ist. Wie aus einer Mitteilung der Polizei Bremen hervorgeht, hatte der 25-Jährige am Montag zuvor durch gefährliche Fahrmanöver mehrere Beinaheunfälle sowie einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug verursacht.
Gegen 22.45 Uhr hatten diverse Anrufer über den Polizeinotruf einen VW Golf gemeldet, der an Lloydstraße in Schlangenlinien fuhr und rote Ampeln missachtete. Im weiteren Verlauf steuerte der Mann seinen Wagen entgegen der Fahrtrichtung auf die B75. Dort gelang es alarmierten Beamten, das Fahrzeug anzuhalten und den Fahrer festzusetzen.
Der Fahrer stand laut Polizei offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen. Er zeigte sich demnach von Beginn an uneinsichtig und reagierte aggressiv gegenüber den Polizisten, sodass ihm Handschellen angelegt werden mussten. Während der polizeilichen Maßnahmen beleidigte der 25-Jährige die Einsatzkräfte zudem mehrfach.
Bei der Durchsuchung des Wagens entdeckten die Beamten zahlreiche geleerte Alkoholflaschen, die unter anderem in der Fahrer- und Beifahrertür lagen. Zudem wies das Fahrzeug an der Front frische Unfallspuren auf.
Die weiteren Ermittlungen bestätigten, dass der Mann kurz zuvor einen Unfall auf der B75 verursacht hatte. Bei dieser Kollision erlitt ein 48 Jahre alter Autofahrer leichte Verletzungen. Eine Überprüfung ergab darüber hinaus, dass dem Verursacher die Fahrerlaubnis bereits vor dem Vorfall entzogen worden war.
Der 25-Jährige musste sich in einer Klinik einer angeordneten Blutentnahme unterziehen. Die Beamten stellten die Fahrzeugschlüssel sicher. Gegen den Mann wurden Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie einer Trunkenheitsfahrt eingeleitet.