Verfassungsbeschwerde abgelehnt  Sven Rogall darf nicht Norder Bürgermeisterkandidat werden

| | 23.04.2026 11:58 Uhr | 0 Kommentare
Sven Rogall in seiner Diskothek Meta in Norddeich. Foto: Rebecca Kresse
Sven Rogall in seiner Diskothek Meta in Norddeich. Foto: Rebecca Kresse
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Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Beschwerde des Norders zur Altersdiskriminierung ab. Trotzdem will Rogall in der Sache weiterkämpfen.

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