Osnabrück  Moses, Messer, Mord? Was die Staatsanwaltschaft Osnabrück im Fall Natruper Straße anklagt

Markus Pöhlking
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Von Markus Pöhlking
| 22.04.2026 17:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Am Osnabrücker Landgericht ist der Prozess gegen einen Mann gestartet, der an der Natruper Straße einen Mitbewohner erstochen haben soll. Der Hass auf Homosexuelle könne ihn zu der Tat getrieben haben. Foto: Markus Pöhlking
Am Osnabrücker Landgericht ist der Prozess gegen einen Mann gestartet, der an der Natruper Straße einen Mitbewohner erstochen haben soll. Der Hass auf Homosexuelle könne ihn zu der Tat getrieben haben. Foto: Markus Pöhlking
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Ein 35-Jähriger soll in Osnabrück seinen Mitbewohner erstochen haben. Der Hass auf Homosexuelle könnte ihn zu der Tat getrieben haben. Beim Prozessauftakt am Landgericht nahm der Mann die Vorwürfe schweigend hin. Die Staatsanwaltschaft zeichnet das Bild einer Eskalation mit Ansage.

Ein schweigender Angeklagter und eine Eskalation, die sich womöglich vor den Augen der Polizei anbahnte: Am Landgericht Osnabrück ist am Mittwoch die Hauptverhandlung gegen einen 35-Jährigen gestartet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 9. November 2025 an der Natruper Straße einen Mitbewohner aus niederen Beweggründen getötet zu haben. Der Tatvorwurf lautete entsprechend auf Mord – und auf Körperverletzung. Ein paar Tage zuvor nämlich habe der Mann auch einen Handwerker attackiert.

Vorwürfe, zu denen der 35-Jährige schweigt. Ruhig, fast stoisch, lässt er am ersten Verhandlungstag Zeugenaussagen und die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft über sich ergehen. Die Ermittlungsbehörde zeichnet in ihrer Anklage das Bild einer Eskalation, die sich über mehrere Tage angebahnt haben soll.

Da war demnach zunächst ein Übergriff am 20. Oktober. An jenem Tag soll der Angeklagte in der Küche seiner Wohngemeinschaft einen Handwerker attackiert haben, der dort gerade am Abfluss arbeitete. Aus Ärger über eine vermeintlich schlechte Arbeitsmoral soll er dem Handwerker erst mit dem Knie in den Nacken gestoßen haben, wodurch der mit dem Kopf gegen einen Küchenschrank prallte. Anschließend soll er dem Mann noch mehrere Schläge versetzt haben. Der Handwerker erlitt dabei laut Anklage mehrere Prellungen.

Zweieinhalb Wochen später, am 6. November, zog dann ein 44-Jähriger vorübergehend in die Wohngemeinschaft an der Natruper Straße. Der Mann hatte sich, soweit bekannt, von seinem Partner getrennt. Weil seine eigentliche Wohnung noch nicht bezugsfertig war, hatte der Vermieter ihm für ein paar Übergangstage ein Zimmer in der Wohngemeinschaft vermittelt.

Dort gerieten der Angeklagte und der 44-Jährige nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft erstamals am Tag nach dessen Einzug aneinander. In der Leitstelle ist demnach ein Notruf dokumentiert, den der 44-Jährige absetzte. Darin soll er geschildert haben, dass der Angeklagte sehr aggressiv gegen ihn auftrete. Statt der 110 für die Polizei hatte der 44-Jährige allerdings die 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst gewählt. Der Disponent bat den Mann, seinen Notruf noch einmal an die Polizei abzusetzen. Dort allerdings meldete sich der Mann an jenem Tag dann nicht mehr.

Wohl aber am Folgetag, als es erneut zu einer bedrohlichen Situation gekommen sein soll. Im Vorfeld soll sich der Angeklagte nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft ein Klappmesser, wohl das spätere Tatwerkzeug, zugelegt haben. An jenem 8. November näherte er sich demnach dem 44-Jährigen mit einem vorgehaltenen Küchenmesser. Er soll zu diesem Zeitpunkt gewusst haben, dass der 44-Jährige homosexuell war und konfrontierte ihn damit. Dabei soll er Bibelstellen aus dem Alten Testament zitiert haben.

Etwa eine aus dem Buch Mose, wonach es Männern verboten sei, „bei einem Manne zu liegen wie bei einer Frau.“ Der Angeklagte wollte in diesem Zusammenhang seinem neuen Mitbewohner offenbar die Nutzung des Bades untersagen, zudem soll er er gesagt haben: „Ich reiße dir das Blut raus.“

Eine Situation, die zu einer ersten Gefährderansprache durch die Polizei führte – wobei am ersten Verhandlungstag unklar blieb, ob diese nur dem Angeklagten oder beiden Männern galt. Eine Polizeibeamtin, die vor Ort im Einsatz war, erinnerte, dass der Angeklagte und der 44-Jährige zugestimmt hätten, sich möglichst aus dem Wege zu gehen. Der Aufenthalt des 44-Jährigen in der Wohnung würde ja ohnehin nur von kurzer Dauer sein.

Auf Nachfrage der Nebenklage erklärte die Zeugin zudem, dass der Angeklagte damals nicht durchsucht wurde – obschon von einem Messer die Rede war. „Es hat sich vor Ort nicht die Frage nach einem Messer gestellt. Dass es in der Küche der Wohnung Messer geben würde, war ja ohnehin klar“, erklärte die Zeugin.

Die Ruhe nach der Gefährderansprache allerdings währte nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft nur kurz: Eine gute Stunde später – mittlerweile war der Ex-Partner des 44-Jährigen zur Natruper Straße gekommen – rief Letzterer erneut die Polizei. Der Angeklagte nämlich soll ihn und seinen Ex-Partner neuerlich bedroht haben. Als Homosexuelle hätten sie sich zur Wand zu drehen, wenn ein echter Mann vorbeigehe, soll er demnach gesagt haben.

Zudem soll er angekündigt haben, die beiden zu „säubern“ und ihr Blut zu trinken. Anschließend zerkratzte demnach er mit einem Stein das Auto des Ex-Partners. Die Polizei quittierte das Verhalten offenbar mit einer weiteren Gefährderansprache. Nach Recherchen unserer Redaktion gab sie dem 44-Jährigen zudem den Tipp, vorerst nicht in die Wohnung zurückzukehren.

Er kehrte allerdings zurück – und geriet am morgen des 9. November dann erneut an den Angeklagten. Der, so ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, soll den 44-Jährigen in der Küche unter Vorhalt zweier Messer gezwungen haben, sich hinzuknieen und sich zu entschuldigen – ohne zu erklären, wofür eigentlich. Die Szene nahm der Angeklagte demnach auch mit seinem Handy auf. Das Video löschte er später. Ob die Ermittler es wiederherstellen konnten, blieb am ersten Verhandlungstag unklar.

Die Staatsanwaltschaft ist sich aber sicher, dass die Szene dann so weiterging: Der 44-Jährige habe sich beim Angeklagten entschuldigt, auf dessen Frage allerdings nicht erklären können, wofür. Der habe daraufhin mit einem Messer ins Herz des Mannes gestochen. Als dieser zu Boden sank, habe er eines der beiden Messer dann unter seinen Rücken geschoben.

Er alarmierte Polizei und Rettungskräfte und erzählte ihnen, er habe sich verteidigen müssen. Der 44-Jährige habe nämlich ihn attackiert. Den fanden die Einsatzkräfte in einem Raum hinter der Küche in einer großen Blutlache. Er habe zunächst noch gelebt, sei aber nicht mehr ansprechbar gewesen. Er starb kurz darauf an den Verletzungen.

Der Angeklagte habe an jenem Morgen die Einsatzkräfte ruhig und ohne emotionale Regung empfangen, so schilderten es mehrere Polizeibeamte im Zeugenstand übereinstimmend. „Ich fand ihn bemerkenswert, schon fast auffallend ruhig angesichts der Situation, die sich gerade abgespielt hatte“, so erinnerte es ein Polizist.

Die Hauptverhandlung vor der 6. Großen Strafkammer wird am 30. April um 14 Uhr fortgesetzt.

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