Verfolgungsfahrt Saarland: Flüchtender Autofahrer stirbt nach Polizeischüssen
Eine Verfolgungsfahrt endet mit Polizeischüssen: Ein 22-Jähriger ist tot, ein 19-Jähriger und eine Polizistin sind verletzt. Nach dem Vorfall in der Osternacht in Saarbrücken sind viele Fragen offen.
Ein junger Mann ist bei einer Verfolgungsfahrt in Saarbrücken durch Polizeischüsse tödlich verletzt worden. Der 22-Jährige saß am Steuer des verfolgten Wagens, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Sein 19 Jahre alter Mitfahrer wurde verletzt.
Auch am Ostermontag blieben viele Fragen zu dem Vorfall in der Nacht zum Sonntag offen. Laut bisherigen Erkenntnissen war es gegen 1 Uhr morgens zu der Verfolgungsfahrt gekommen, nachdem sich der mit drei Insassen besetzte Wagen einer polizeilichen Kontrolle entzogen hatte.
In einer Sackgasse soll das Auto dann gewendet haben. Dabei sei eine Polizeibeamtin verletzt worden. „Anschließend sollen auf das verfolgte und erneut flüchtende Fahrzeug Schüsse abgegeben worden sein. Darauf soll das Fahrzeug zum Stehen gekommen sein“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Polizistin kam vorübergehend in ein Krankenhaus.
Zwei weitere Menschen im Auto
In dem Auto befanden sich laut Behörde neben dem 22-Jährigen noch ein 23 Jahre alter Beifahrer und der 19-Jähriger. Tödlich verletzt wurden demnach der Fahrer. Der Teenager, der hinten saß, wurde ebenfalls verletzt und musste medizinisch versorgt worden.
Auch am Ostermontag machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben, etwa zu der Frage, wie viele Schüsse abgegeben wurde oder zum Gesundheitszustand des 19-Jährigen. Entsprechende Anfragen hierzu würden gesammelt und gebündelt voraussichtlich am Dienstag, im Laufe des Tages beantwortet, schrieb ein Sprecher.
Gewerkschaft der Polizei ruft zu Besonnenheit auf
Der saarländische Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Rinnert, warnte vor voreiligen Schlüssen: „Der Tod eines Menschen im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes ist immer tragisch. In diesem Kontext rufen wir ausdrücklich zur Besonnenheit auf und appellieren, sich im persönlichen sowie digitalen Raum mit voreiligen Schlüssen und Vorverurteilungen zurückzuhalten.“ Es gebe ein größtmögliches Interesse „an einer transparenten Aufarbeitung der Vorfälle – ohne Hass, Hetze und Vorverurteilungen“.
Spurensicherung stellt Sichtschutz auf
Am Ostersonntag waren zahlreiche Polizeikräfte in der engen Straße im Einsatz, in der das verfolgte Auto offensichtlich zum Stehen gekommen war. Kriminaltechnik und Spurensicherung seien vor Ort, hatte ein dpa-Fotograf berichtet. Der Bereich um die Sackgasse sei weiträumig abgesperrt und ein Sichtschutz aufgebaut worden. In der Straße stand ein blaues Auto, davor und dahinter jeweils ein Polizeifahrzeug. In der Windschutzscheibe des blauen Autos war ein Loch zu erkennen. Das Fenster auf der Fahrerseite war kaputt.
Anwohner berichteten dem dpa-Fotografen, sie hätten die ganze Nacht über das Martinshorn gehört. Anja, eine Anwohnerin, die nur ihren Vornamen sagen wollte, hat den Einsatz in der Nacht ebenfalls mitbekommen. „Wir sind wachgeworden durch Blaulicht, durch Reifenquietschen und die Schüsse haben wir auch gehört“, sagte sie. „Man ist schon ein bisschen beklemmt, dass da jetzt ein Toter halt ist und das direkt vor der Haustür.“
Wann darf die Polizei überhaupt schießen?
Im Saarländischen Polizeigesetz ist geregelt, wann die Polizei schießen darf. In Paragraf 57 Absatz 1 steht: „Gegen Personen ist der Gebrauch von Schusswaffen nur zulässig, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen, soweit der Zweck nicht durch Schusswaffengebrauch gegen Sachen erreicht werden kann.“ Wenn ein Schuss mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ tödlich sei, sei er nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwendung einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder einer schwerwiegenden Verletzung sei.
„Ein Schusswaffeneinsatz ist quasi das allerletzte Mittel“
„Es gibt für den Schusswaffeneinsatz relativ detaillierte Regelungen im Polizeigesetz“, sagte Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt. „Ein Schusswaffeneinsatz ist quasi das allerletzte Mittel. Wenn gar nichts anderes mehr geht oder funktioniert hat, erst dann darf die Schusswaffe eingesetzt werden.“ Auch dann gelte, dass zuerst gegen Sachen und dann gegen Menschen geschossen werden solle.
Experte sieht absolute Ausnahme
Polizeiwissenschaftler Rafael Behr bezeichnete den Einsatz als absolute Ausnahme. „Diese Form von Schusswaffengebrauch, also flüchtenden Autos hinterher schießen, kommt in der Realität sehr selten vor.“ Solche Verfolgungsfahrten gehörten „zum absoluten Worst-Case-Szenario im Polizeidienst“. Sie setzen mitunter eine gewisse Dynamik in Gang, die im Nachhinein schwierig zu beurteilen sei, sagte Behr, der bis 2024 Professor für Polizeiwissenschaften an der Akademie der Polizei Hamburg war.
Behr sagte, dass eine Analyse des konkreten Falls wegen vieler fehlender Informationen und der laufenden Ermittlungen schwierig sei. Laut dem Experten würde es beispielsweise einen großen Unterschied machen, wenn das Auto auf einen zufahre und Notwehr bestehe - oder wenn das Auto wegfahre.
Fall Lorenz: 21-Jähriger Ostern 2025 erschossen
2025 Jahr hatte die Polizei bundesweit im Einsatz 17 Menschen erschossen, wie aus einer Auflistung der Fachzeitschrift „Bürgerrechte & Polizei/Cilip“ hervorgeht, die vom Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit herausgegeben wird. Tödlich verletzt wurde vor einem Jahr auch ein junger Mann in Niedersachsen. In der Nacht zu Ostersonntag 2025 erschoss ein Polizist in Oldenburg den 21 Jahre alten Lorenz.