Osnabrück VfL Osnabrück: Hintergründe zum Urteil - Antwerpen-Anwalt kündigt Berufung an
Der VfL Osnabrück hatte seinen Trainern Marco Antwerpen und Frank Döpper im Mai 2025 fristlos gekündigt. Das war zulässig, urteilte jetzt das Arbeitsgericht Osnabrück. Die Kammer wies die Kündigungsschutzklagen der Trainer ab. Die Hintergründe - und wie es in dem Fall weitergeht.
Die Klage wird abgewiesen – und die Prozesskosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt: So lauteten jeweils die zentralen Sätze von Arbeitsrichter Christian Hageböke in den Urteilen zum Fall Marco Antwerpen und Frank Döpper gegen den VfL Osnabrück. Die beiden Fußballtrainer hatten Kündigungsschutzklage gegen die Lila-Weißen eingereicht und werden nach dem Urteil des Osnabrücker Arbeitsgerichtes in die nächste Instanz ziehen.
Nach der Beweisaufnahme sei die Kammer davon überzeugt, dass Antwerpen und Döpper auf die Aufstellung von VfL-Gegner BW Lohne im Landespokalfinale 2025 einwirken wollten. Insbesondere gehe man davon aus, dass die Trainer die in der Beweisaufnahme diskutierten Sätze gegenüber Tim Schütte (“Sag dem Riesselmann, er hat am Samstag frei“/“Hast Du den Riesselmann angerufen?“/“Sonst hast Du ab dem 30. Juni frei“) so gefallen sind, um den damaligen Reha-Trainer des VfL unter Druck zu setzen und ihn dazu zu bringen, den Einsatz des damals vom VfL an Lohne ausgeliehenen Stürmers Bernd Riesselmann im Pokalfinale zu verhindern.
Das Gericht sieht darin einen bewusst vorgenommenen Manipulationsversuch, der einzuordnen sei als besonders schwere Verletzung der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber, also dem VfL. Die besondere Schwere ergebe sich aus dem Schaden, sollte die Handlung publik werden: Massive Integritätseinbußen des in der Öffentlichkeit stehenden Vereins, aber auch der Spieler und der Trainerkollegen und daraus folgende wirtschaftliche Auswirkungen: nicht nur, aber auch aufgrund potenzieller Strafmaßnahmen seitens der Verbände und Behörden. All dies rechtfertige die vom VfL vorgenommenen außerordentlichen Kündigungen.
Von der Glaubwürdigkeit des heutigen VfL-Athletiktrainers Tim Schütte, der als eine Art Kronzeuge für die Vorgänge fungierte, seien alle in der Kammer überzeugt, erklärte der Direktor des Arbeitsgerichts. Die weiteren Zeugen, Teammanager Leon Seelhöfer, Co-Trainer Frithjof Hansen, Videoanalyst Ferhat Findik sowie Sebastian Schwermann als leitender Physiotherapeut und der damalige Torwarttrainer Marian Unger, hätten zwar alle nicht den vollen Ablauf der Ereignisse schildern können, aber jeweils Teilbereiche bestätigt und im Wesenskern übereinstimmend ausgesagt. In der Tat hatten die Aussagen der Zeugen an keiner Stelle einen Widerspruch offenbart. Antwerpen und Döpper hatten lediglich pauschal abgestritten, dass die gegen sie erhobenen Vorwürfe zutreffend seien.
Aus einem Berg von beiden Prozessparteien eingereichten Akten zum Vorgang hatten Hageböke und seine Beisitzer für die Zeugenvernehmung die beiden zentralen Zeitpunkte als entscheidend ausgemacht, um herauszufinden, ob es eine versuchte Spielmanipulation gab oder nicht. Zuerst die Ereignisse in einem Restaurant nach dem 0:3 gegen Verl im letzten Saisonspiel. Dort soll Antwerpen erstmals Schütte zugerufen haben, er solle dafür sorgen, dass Riesselmann gegen den VfL frei habe. Und dann die Geschehnisse im Trainerbüro am Dienstag vor dem Spiel, als Döpper und Antwerpen der Forderung deutlichen Nachdruck verliehen haben sollen.
Kein Thema in der Zeugenvernehmung waren dagegen weitere Vorgänge in dieser Sache: weder die von VfL-Geschäftsführer Michael Welling verfasste flapsige WhatsApp an Antwerpen zwei Wochen vorher, die Anwalt Horst Kletke als Vertreter von Antwerpen und Döpper ansprach, noch die von VfL-Anwalt Sven Piel angerissenen Ereignisse um den damals noch für Lohne spielenden Theo Janotta, der möglicherweise ebenfalls von einem Einsatz gegen den VfL abgehalten werden sollte.
„Das ist heute kein Thema“, hatte Hageböke jeweils in der mündlichen Verhandlung gesagt - man darf aber schon davon ausgehen, dass das Arbeitsgericht diese Vorgänge bewertet und bei der Urteilsbegründung mitberücksichtigt hat. Dazu hatte Hageböke die Aussagen der Zeugen zu beiden Zeitpunkten genau mitgeschnitten und sich mit seiner Kammer drei Wochen Zeit genommen, um diese genau zu vergleichen und auf Widersprüche zu überprüfen.
Dieser wurde während des Urteilsspruches verkündet: Im Fall Antwerpen hat das Gericht den Streitwert auf 240.000 Euro festgelegt, im Fall Döpper auf 84.000 Euro. Wichtig ist, dass dieser keinesfalls gleichzusetzen ist mit der Summe, die der VfL an die beiden hätte zahlen müssen für den Fall, dass Antwerpen und Döpper Recht bekommen hätten – oder in einer möglichen Folgeinstanz doch noch Recht bekommen.
Der Streitwert setzt sich zusammen aus dem dreifachen monatlichen Bruttogehalt, Gerichts- und Anwaltskosten sowie den arbeitsrechtlichen Tatbeständen. Im Falle Antwerpens waren dies fünf zur Verhandlung stehende Punkte, weil der VfL mehrere Kündigungen zu verschiedenen Zeitpunkten ausgesprochen hatte, und Antwerpen mit Gegenklagen reagiert hatte. Keine Rolle spielten bei der Bestimmung des Streitwerts etwaige Verlängerungsklauseln in den Verträgen sowie Prämien. Man darf somit von einem monatlichen Grundgehalt von etwa 15.000 Euro ausgehen, das Antwerpen beim VfL verdient hatte.
Keine. Das Gericht hat entschieden, dass die erste jeweils gegen Antwerpen und Döpper ausgesprochene Kündigung rechtens gewesen ist. Somit waren die Folgefälle nicht mehr zu behandeln. Dies gilt auch für die Prüfung einer in den Verträgen verankerten Befristung.
Eine direkte Reaktion gab es nicht. Die beiden Parteien waren nicht zur Urteilsverkündung erschienen und wurden vom Gericht telefonisch informiert. Die Urteilsbegründung wurde ihnen schriftlich zugestellt. Der VfL, der von den Anwälten Sven Piel und Bjarne Böther in dem Prozess vertreten wurde, veröffentlichte eine kurze Mitteilung auf seiner Webseite, Zitate enthielt diese nicht. Horst Kletke, Anwalt von Antwerpen und Döpper, erklärte auf Nachfrage: „Wir werden die Urteilsbegründung prüfen und legen dann Berufung ein. Das steht schon fest.“
Die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover muss innerhalb eines Monats nach schriftlicher Zustellung des Urteils eingereicht werden - für die inhaltliche Begründung hat man einen weiteren Monat Zeit. Diese Frist kann zudem verlängert werden. Danach hat die Gegenseite ebenfalls mehrere Wochen Zeit, darauf zu reagieren. Dieser Vorgang kann sich mehrfach wiederholen, so dass es gut möglich ist, dass ein Berufungsprozess im Jahr 2026 nicht mehr verhandelt wird. Eine endgültige Entscheidung könnte daher durchaus erst in einem Jahr stattfinden.
Das Landesarbeitsgericht wäre die letzte sogenannte Tatsacheninstanz: Hier können beide Prozessparteien neue Sachverhalte zum Thema vorlegen und in die Verhandlung einbringen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wird als Rechtsmittelinstanz dagegen nur tätig, wenn eine Partei den Einwand vorbringt, dass Gesetze im Rahmen der Urteilsfindung nicht beachtet worden sind. Insofern würde in Hannover, sollte es eine Berufungsverhandlung geben, die letzte inhaltliche Schlacht geschlagen werden. Dann dürfte vermutlich auch das Landesarbeitsgericht noch einmal eine komplette Beweisaufnahme erheben und Zeugen laden.
Während in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt, muss in der Berufungsverhandlung der Verlierer die Gesamtkosten übernehmen. Ein übliches Vorgehen ist, dass die Kläger nach Einlegen der Berufung sich mit einem Vergleichsvorschlag an die Beklagten wenden. Ob dies auch in diesem Fall passiert, ist ungewiss. Die Fronten waren schon bei der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht derart verhärtet, dass Hageböke nur einen dezenten Versuch unternahm, auf einen Vergleich hinzuwirken.