Osnabrück VfL Osnabrück: Arbeitsgericht verschiebt Urteilsverkündung im Prozess mit Antwerpen
Der Arbeitsgerichtsprozess zwischen dem VfL Osnabrück und seinen beiden Ex-Trainern Marco Antwerpen und Frank Döpper bleibt weiter offen: Eigentlich sollte am Montagnachmittag das Urteil verkündet werden, doch am Osnabrücker Arbeitsgericht gibt es technische Probleme. Ein neuer Termin steht allerdings bereits fest.
Eigentlich sollte am Montagnachmittag die Entscheidung im Arbeitsgerichtsprozess zwischen dem VfL Osnabrück und seinem Ex-Trainer Marco Antwerpen sowie dessen Assistenten Frank Döpper verkündet werden. Nachdem ein langer Prozesstag am 10. März kein Urteil zutage gefördert hatte, gab es nun eine erneute Verschiebung: Weil es am Osnabrücker Arbeitsgericht technische Probleme gibt, die eine Bearbeitung der elektronischen Prozessakte unmöglich machen, soll das Urteil nun am Donnerstag, 2. April (11 Uhr), verkündet werden. Einen ähnlichen technischen Ausfall im Computersystem der niedersächsischen Justiz hatte es im Februar bereits bei einem Prozess um Arbeitszeitbetrug bei der Meyer Werft gegeben.
Beim ersten Termin am 10. März hatte das Gericht den Urteilsspruch vertagt, um die Sachlage und alle Zeugenaussagen rund um die Geschehnisse im Zusammenhang mit dem Landespokalfinale gegen BW Lohne (2:4) Ende Mai erneut intensiv zu sichten und sich zu beraten. Vor jenem Spiel sollen Antwerpen und Döpper den damaligen Reha- und heutigen Athletiktrainer des VfL, Tim Schütte, unter Druck gesetzt haben, den damaligen Osnabrücker Leihspieler in Diensten der Lohner, Bernd Riesselmann, anzurufen und von einem Einsatz im Finale abzuhalten. Schütte hat nach eigener Aussage letztlich dem Drängen nachgegeben und Riesselmann kontaktiert, um ihm zu signalisieren, sich verletzt zu melden. Andernfalls könnten ihm Konsequenzen drohen. Weil Riesselmann den Vorgang seinem Berater meldete, erfuhr die VfL-Führung um Geschäftsführer Michael Welling davon.
Drei Tage nach dem mit 2:4 verlorenen Landespokal-Finale sprach der Verein den Trainern die fristlose Kündigung aus - und erneuerte diese, nachdem Antwerpen und Döpper im August zunächst vom DFB-Sportgericht der versuchten Spielmanipulation schuldig gesprochen wurden und anschließend erneut, nachdem das DFB-Bundesgericht im November diesen Schuldspruch einkassierte.
Ob diese erste Kündigung, oder auch die beiden folgenden, rechtmäßig waren oder eine Befristung in den Verträgen greift - darum dreht sich der Prozess vor dem Osnabrücker Arbeitsgericht. Aussagen von Horst Kletke, dem Anwalt Antwerpens und Döppers zufolge, geht es um einen Streitwert, der bis an die Millionengrenze heranreichen könnte. Dass das Osnabrücker Arbeitsgericht die Endstation für diesen Streit wird, ist unwahrscheinlich - im Gegenteil: Es ist davon auszugehen, dass die in Osnabrück unterlegene Partei Berufung einlegt. Diese wiederum würde das Landesarbeitsgericht in Hannover verhandeln.