Osnabrück Sanierung der Bremer Brücke: OB-Kandidat der Linken legt Beschwerde bei EU-Kommission ein
Die Linke in Osnabrück geht in ihrer Argumentation gegen die bereits beschlossene Sanierung des Stadions an der Bremer Brücke einen Schritt weiter: Oberbürgermeisterkandidat Thomas Groß hat Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Warum?
Thomas Groß ist Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Osnabrück - und Oberbürgermeisterkandidat für die Linke bei der anstehenden Kommunalwahl im September. In den vergangenen Monaten hat seine Partei gegen die im Stadtrat beschlossene Sanierung des Stadions an der Bremer Brücke argumentiert und bereits Kommunalaufsichtsbeschwerde eingelegt. Diese blieb erfolglos, weil die Kommunalaufsicht nicht zuständig sei, wie sie gegenüber Groß erklärte. Nun geht er einen Schritt weiter - und wendet sich an die EU-Kommission.
Die Beihilfe der Stadt für den Um- und Ausbau des Stadions entspreche nicht den Bedingungen des europäischen Beihilferechts, heißt es in der Pressemitteilung, die Groß am Sonntag verschickte. „Dieses Verfahren soll verhindern, dass Unternehmen, zu denen auch Profi-Fußballvereine zählen, durch Geld aus dem Steuertopf unfaire Wettbewerbsvorteile erlangen.“ Zwar betonte Groß, dass die Linke die Sanierung der Heimstätte des VfL Osnabrück befürworten würde, nur die „große Lösung mit einem vollständigen Umbau des Stadions sei in der jetzigen katastrophalen Finanzlage der Stadt nicht vertretbar.“
Konkret ist geplant, drei der vier Tribünen der Bremer Brücke zu sanieren und zukunftstauglich zu machen. Die Nordtribüne, die 2008 neu errichtet wurde, bleibt nach dem Ratsbeschluss aus dem vergangenen Jahr unberührt. Auch die Größe des Stadions wird sich nur bedingt verändern: Angesichts der engen Grundstücksgrenzen wird die Kapazität des aktuell an Spieltagen 15.741 Zuschauer fassenden Stadions nur bedingt angehoben werden können.
Trotzdem legt Groß Beschwerde ein - vor allem, weil „die Stadt kein Konzept habe, wie das Stadion im von der EU verlangten Umfang (20 Prozent aller Veranstaltungen, Anm. d. Red.) von anderen Sportvereinen genutzt werden könne.“ Die sogenannte Drittnutzung ist ein umstrittenes Thema in der Sanierungsplanung: Die Projektverantwortlichen um den Geschäftsführer der Stadion KG, Jan Jansen, betonten aber stets, ihre Planungen strikt am EU-Beihilferecht auszurichten, um eben rechtssicher fortfahren zu können.
Offenbar geht hier auch das Rechtsverständnis auseinander: Während Groß davon ausgeht, dass das Stadion in diesem Rahmen nur für Sportveranstaltungen genutzt werden darf, sind die Verantwortlichen davon überzeugt, dass die Drittnutzung, wie an vielen anderen Standorten auch, sämtliche Arten der Vermietung einschließt - also etwa Firmenevents, Tagungen und andere Veranstaltungen.
Darüber hinaus befürchtet Groß, dass die Stadt den über ihren Zuschuss von rund 33 Millionen Euro nötigen Kredit mit einer eigenen Bürgschaft absichern müsse, wodurch die zulässige Obergrenze der Zuwendung überschritten sei. Außerdem warnte der Rechtsprofessor davor, vor der Prüfung durch die EU-Kommission, die nach seiner Beschwerde folgt, Aufträge zu vergeben. „Sollte es zu einer Rückforderung kommen, würden die Stadiongesellschaft und eventuell auch am Bau beteiligte Unternehmen insolvent werden. Außerdem könnte der Vorwurf aufkommen, dass die Finanzverantwortlichen Steuergelder veruntreuen“, heißt es in seiner Mitteilung.