Prozess in Aurich Kugel verfehlte nur knapp das Auge einer Frau
Drei Männer müssen sich in Aurich wegen des Vorwurfs der räuberischen Erpressung vor Gericht verantworten, einer davon wegen eines Schusses auf eine Frau. Bei der Verhandlung gab es aber ein Problem.
Aurich - Außer Spesen nichts gewesen: Wegen mangelnder Teilnahme musste der Prozess vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht in Aurich am Mittwoch gegen drei junge Männer aus Aurich ausgesetzt werden. Die hatten sich dort wegen des Vorwurfs der räuberischen Erpressung zu verantworten.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die drei im Januar 2025 auf dem Nürnburger Wall einen jungen Mann hinterrücks angegriffen und ihn mit einem Teleskopschlagstock am Kopf getroffen haben. Als er zu Boden gegangen sei, sollen sie ihn geschlagen und getreten haben. Sie sollen ihm seinen Rucksack und sein Portemonnaie mit Personalausweis und EC-Karte sowie 80 Euro gestohlen haben. Einer der Angeklagten soll darüber hinaus im Herbst vergangenen Jahres mit einer Soft-Air-Pistole auf eine Nachbarin geschossen haben. Eine Kugel hatte das Auge der Frau nur knapp verfehlt. Drei Wochen später soll er mit einem E-Scooter ohne Versicherung auf dem Georgswall gefahren sein.
Erinnerung: vage – Alkohol: sicher
Von den Angeklagten waren nur ein 18- und ein 20-Jähriger erschienen. Auf den dritten im Bunde wartete das Gericht vergeblich. An den Raubüberfall erinnerte sich der 18-Jährige nur noch vage, wollte die Vorwürfe dazu jedoch nicht abstreiten. Der Vorfall liege zu lange zurück und darüber hinaus sei er stark betrunken gewesen, begründete er seine Gedächtnislücken und gab an, ein Alkoholproblem zu haben. Er wisse nur, dass es im Wesentlichen um Drogen gegangen sei. Eigentlich habe er von dem Überfallenen gemeinsam mit den anderen Angeklagten Marihuana kaufen wollen. Der 20-Jährige bestätigte die Trunkenheit seines Mitangeklagten. Er selbst sei nüchtern gewesen. Der abwesende Angeklagte habe den Mann unvermittelt von hinten angegriffen und ihn mit dem Schlagstock bedroht. Auch er sei stark betrunken gewesen und habe ihn mit dem Überfall überrascht. Er habe versucht, die beiden zu trennen.
Lücken auch in Reihe der Zeugen
Zeuginnen hatten am ZOB auf ihren Bus gewartet, als die Männer an ihnen vorbeigerannt waren. In der Verhandlung erinnerten sie sich jedoch kaum noch an das Geschehen, auch nicht, nachdem ihnen ihre damalige Aussage bei der Polizei vorgehalten worden war. Weil von den insgesamt elf geladenen Zeugen einige nicht erschienen waren, auf die das Gericht nicht hatte verzichten wollen, wurde die Verhandlung bis zu einem neuen Termin ausgesetzt. Um dann die Anwesenheit wichtiger Akteure zu sichern, wurde ein Haftbefehl gegen den fehlenden Angeklagten erlassen. Die ferngebliebenen Zeugen erwartet ein Ordnungsgeld von je 150 Euro. Sofern sie dies nicht zahlen wollen oder können, müssen sie ersatzweise für drei Tage ins Gefängnis. Zum neuen Termin müssen nun eine Richterin, zwei Schöffen, eine Staatsanwältin, eine Gerichtsprotokollantin, drei Verteidiger, zwei Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe, eine Bewährungshelferin und nicht zuletzt die drei Angeklagten unter einen Hut gebracht werden. Keine einfache Aufgabe für das Organisationsteam.