Tempo-30-Debatte Landkreis befindet Beschluss des Auricher Rates für rechtswidrig
Nach acht Monaten hat der Landkreis die Prüfung des Ratsbeschlusses für die Einführung von Tempo 30 vor dem Ulricianum beendet und empfiehlt der Verwaltung Einspruch einzulegen. Das sind die Gründe.
Aurich - Der Ratsbeschluss der Stadt Aurich vom 19. Juni 2025 zur Einführung einer streckenbezogenen Tempo-30-Regelung auf der Von-Jhering-Straße am Gymnasium Ulricianum war sowohl formell als auch materiell rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt die kommunal- und fachaufsichtliche Prüfung des Landkreises Aurich. „Aus kommunalaufsichtlicher Sicht war der Beschluss bereits formell rechtswidrig, weil die Erweiterung der Tagesordnung im Wege eines Dringlichkeitsantrags nicht gerechtfertigt war. Nach Auffassung des Landkreises lag keine Eilbedürftigkeit im Sinne des NKomVG vor, da die Angelegenheit auch im regulären Verfahren oder in einer Sondersitzung hätte beraten werden können. Damit war der Beschluss über den nachträglich aufgenommenen Tagesordnungspunkt unwirksam“, teilt Rainer Müller-Gummels, Pressesprecher des Landkreises, mit.
Hinzu komme, dass der im vorliegenden Fall eingebrachte Tagesordnungspunkt ein großes öffentliches Interesse hervorrufe. Gerade deshalb hätte der Öffentlichkeit durch eine reguläre Bekanntmachung die Möglichkeit gegeben werden müssen, die Beratung zu verfolgen. Diese Möglichkeit bestand wegen der kurzfristigen Aufnahme in die Tagesordnung der Ratssitzung nicht, sodass auch dem Öffentlichkeitsgrundsatz nicht hinreichend Rechnung getragen wurde, heißt es weiter.
Mehrere Gründe für Rechtswidrigkeit
Auch fachaufsichtlich sei der Beschluss als rechtswidrig bewertet worden, so der Landkreissprecher weiter. Nach Einschätzung des Landkreises habe es an den notwendigen sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine rechtmäßige verkehrsbehördliche Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 gefehlt. So sei bereits die herangezogene Rechtsgrundlage fehlerhaft gewesen. Hinzu komme, dass belastbare Daten etwa zu Querungszahlen, Verkehrsbeobachtungen, Geschwindigkeitsmessungen und einer besonderen Gefahrenlage nicht vorgelegen hätten. Ebenso habe es an einer nachvollziehbaren Verhältnismäßigkeitsprüfung und an der Prüfung möglicher milderer Mittel gefehlt. „Diese Rechtsauffassung wird auch vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen geteilt, mit dem die Kreisverwaltung in der Sache in einem engen Austausch gestanden hatte“, so Pressesprecher Müller-Gummels.
Landkreis empfiehlt Einspruch einzulegen und betont Bedeutung der Schulwegsicherheit
Der Landkreis Aurich betont in seiner Stellungnahme zugleich, dass die Verkehrssicherheit und insbesondere die Schulwegsicherheit für ihn von hoher Bedeutung sind. Gerade deshalb müssten verkehrsrechtliche Maßnahmen rechtssicher, sachlich fundiert und auf einer belastbaren Datengrundlage getroffen werden. Vor diesem Hintergrund empfehle der Landkreis Bürgermeister Horst Feddermann, gegen den Auricher Ratsbeschluss Einspruch einzulegen. „Unabhängig davon sollen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit im Rahmen des Arbeitskreises Schulwegsicherheit, durch zusätzliche Ampeltechnik und durch fortgesetzte Geschwindigkeitskontrollen vorangebracht werden. Als erste konkrete Maßnahmen sind eine zusätzliche Vorampel im Bereich der Unfallstelle sowie fortgesetzte Geschwindigkeitskontrollen durch die mobile Verkehrsüberwachung des Landkreises vorgesehen“, so Müller-Gummels abschließend.
Tödlicher Unfall hatte Debatte befeuert und zu Ratsbeschluss geführt
Zum Hintergrund: Am Donnerstag, 19. Juni 2025, hatte sich der Rat der Stadt Aurich in einer Dringlichkeitsentscheidung einstimmig dafür ausgesprochen, vor dem Gymnasium Ulricianum eine dauerhafte Tempo-30-Zone einzurichten. Dem Beschluss nach soll die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 Meter vor den jeweiligen Bedarfsampeln an der Von-Jhering-Straße beginnen und wenn möglich durch weitere Maßnahmen wie Fahrbahnmarkierungen und Blitzer flankiert werden. Ausgelöst hatte die Debatte um die Verkehrssituation vor dem Ulricianum und den letztendlich erfolgten Ratsbeschluss der tödliche Unfall eines 16-Jährigen Ende Mai 2025. Der Schüler war an der Ampel an der Friedhofstraße auf dem morgendlichen Schulweg beim Überqueren der Straße von einem Lastwagen erfasst und getötet worden. Der Fahrer des Lkw ist inzwischen rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Nur wenige Tage nach der Ratssitzung hatte Bürgermeister Horst Feddermann am 23. Juni 2025 den Beschluss zur Prüfung bei der Fachaufsicht vorgelegt.