Tat in Leer  Lange Haftstrafe für brutalen Vergewaltiger aus Riepe

| 18.03.2026 17:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wurde am Landgericht Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wurde am Landgericht Aurich. Foto: Romuald Banik
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Ein 40-Jähriger aus Riepe wurde vom Landgericht Aurich wegen Geiselnahme, mehrfacher Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Aurich - Es war eine überaus brutale Tat: Ein 40-jähriger Mann aus Riepe ist vom Landgericht Aurich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Er wurde von der Ersten Großen Strafkammer wegen Geiselnahme in Tateinheit mit mehrfacher Vergewaltigung, Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Das teilte das Landgericht am Mittwoch mit.

Laut der Mitteilung ist es nach dem Ende einer Beziehung 2021 wiederholt zu Gewalt, Drohungen und Wohnungseinbrüchen des Angeklagten gekommen. Und das trotz mehrfacher Gewaltschutzanordnungen und Strafanzeigen der Geschädigten. Am 12. März 2023 drang der alkoholisierte Angeklagte laut der Mitteilung entgegen der bestehenden Schutzanordnung in die Wohnung der Geschädigten in Leer ein. Er schloss die Tür von innen ab, nahm den Schlüssel an sich, schlug der Frau mehrfach ins Gesicht, bedrohte sie mit dem Tode, entriss ihr das Handy und ihr Tablet.

Brennende Zigarette auf Oberschenkel und Unterbauch ausgedrückt

Das Gericht wertete dies als Geiselnahme, da die Geschädigte die Wohnung nicht mehr verlassen konnte, ohne erheblichen körperlichen Widerstand des Angeklagten zu überwinden.

Unter Ausnutzung dieser laut Gericht „Beherrschungslage“ erzwang der Angeklagte in der Nacht zweimal ungeschützten Geschlechtsverkehr gegen den ausdrücklichen Willen der Frau, die sich vorher jeweils baden musste. Der 40-Jährige drückte der Frau eine brennende Zigarette auf dem Oberschenkel und dem Unterbauch aus. Er trat sie, schlug sie mit der Faust und zog sie an den Haaren. Erst nachdem der Angeklagte eingeschlafen sei, habe die Frau die Polizei rufen können.

Nach Überzeugung der Kammer war die Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht aufgehoben. Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit konnte die Kammer jedoch nicht ausschließen. Eine sechsmonatige Strafe aus einem früheren Strafbefehl des Amtsgerichts Leer wurde bei der Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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