Osnabrück  Anwohner beschweren sich über Lärmbelästigung durch Containerdienst in Eversburg

Christoph Beyer
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Von Christoph Beyer
| 23.03.2026 10:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Eingangsbereich zum Betriebsgelände des Containerdienstes an der Schwenkestraße in Eversburg. Foto: Christoph Beyer
Der Eingangsbereich zum Betriebsgelände des Containerdienstes an der Schwenkestraße in Eversburg. Foto: Christoph Beyer
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Beschwerden über unzumutbare Lärmbelastungen durch einen Containerdienst trugen jetzt Anwohner aus Eversburg beim Bürgerforum vor. Zwar reagierte die Stadt bereits mit Kontrollen und Untersagungen, vom Tisch ist das Problem damit aber noch nicht.

Abfälle, die aus der Höhe in Container krachen – eine Lärmbelästigung, der sich Anwohner der Eversburger Atter- und Schwenkestraße in Osnabrück seit August letzten Jahres ausgesetzt sahen. Die Quelle des Lärms: Der Containerdienst Damke, der kurz zuvor eine Gewerbefläche an der Schwenkestraße übernommen hatte.

Neben einer enormen Lärm- und Staubbelastung störten bis heute auch die zahlreichen An- und Abfahrten von LKWs, hieß es. Diese gefährdeten zudem die Schüler der anliegenden Grundschule Eversburg, so die Anwohnerbeschwerde beim Bürgerforum Atter, Eversburg, Hafen, Pye.

Ausführlich Stellung zu der Problematik nahm Städtebau-Fachbereichsleiter Holger Clodius. Sein Fachdienst habe sich aufgrund eingegangener Beschwerden intensiv mit den Vorgängen bei dem betreffenden Unternehmen befasst. Eine erste Kontrolle im November habe keine Auffälligkeiten ergeben. Weil auch in der Vergangenheit dort bereits Containerverkehr betrieben worden sei, habe zudem keine Veranlassung für eine Nutzungsuntersagung bestanden. Vielmehr sei die Angelegenheit mit dem Betreiber telefonisch erörtert worden.

„Es hat sich dann aber ergeben, dass für die Nutzungsänderung vom früheren Mörtelwerk hin zum einem Containerdienst doch die Einholung einer Baugenehmigung erforderlich ist“, so Clodius. Die Einreichung sei durch den Betreiber zwar zugesagt worden, es habe aber mehrmaliger Erinnerung und der Androhung einer Nutzungsuntersagung bedurft, bis der Bauantrag am 21. Januar tatsächlich eingegangen sei. Dieser werde aktuell geprüft.

Die Beschwerden aus der Nachbarschaft seien aber nicht weniger geworden. „Deshalb haben wir am 13. Februar eine weitere Kontrolle durchgeführt, diesmal mit Unterstützung durch Polizei, Abfallbehörde und dem Gewerbeaufsichtsamt“, so Clodius. Dem Betreiber sei dabei das Sortieren und Behandeln von Abfällen mit sofortiger Wirkung untersagt worden. Eine Aussage, die mit Applaus des Bürgerforums quittiert wurde.

Untersagt worden sei auch der Betrieb des Containerdienstes selbst, allerdings, mit Rücksicht auf die Abwicklung und der Suche nach einem neuen Standort, erst mit einer Frist bis zum 15. April. Umziehen möchte das Unternehmen aber offensichtlich nicht. Bei der Bauaufsichtsbehörde sei ein Bauantrag für die nachträgliche Genehmigung des Containerdienstes eingegangen, so Clodius. Eine Behandlung von Abfällen sei aber nicht beantragt worden.

Heiko Panzer, Fachsprecher der Osnabrücker SPD unter anderem für Mobilitäts- und Umweltpolitik, äußerte Bedenken. „Ich finde es schon sehr schräg, dass jemand seine Geschäfte in einem nicht genehmigungsfähigen Umfang starten kann, dann erwischt wird und dennoch in abgespeckter Form weitermachen darf, so lange das Genehmigungsverfahren läuft“, sagte er.

Zweifel an der Zuverlässigkeit des Unternehmens äußerte ein Nachbar des Containerdienstes. Er und weitere Anwohner glaubten nicht daran, dass die von der Stadt erlassenen Auflagen eingehalten würden. Deshalb sei es so wichtig, dass möglichst engmaschig kontrolliert werde. Zudem forderte er Einschränkungen beim LKW-Verkehr.

„Wir werden die weitere Entwicklung sehr genau im Auge behalten“, kündigte Fachbereichsleiter Holger Clodius an. Der LKW-Verkehr sei allerdings nicht zu monieren, da es sich bei dem Bereich der Schwenke- und Atterstraße nicht um ein reines Wohngebiet handle, sondern um ein Mischgebiet und deshalb straßenverkehrsrechtlich keine Handhabe bestünden.

Zudem müsste insgesamt mit Augenmaß vorgegangen werden und das sowohl hinsichtlich des Schutzes der Nachbarschaft, als auch hinsichtlich der rechtlichen Position des Unternehmens. „Und dann schauen wir, ob sich am Ende eine Genehmigungsfähigkeit beim aktuellen Antrag abzeichnet“, so Clodius. Um im Fall weiterer Lärmbelastungen zeitnahe eingreifen zu können, sei die Verwaltung weiterhin auf Hinweise von Anwohnern angewiesen, lautete sein abschließender Hinweis.

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