Prozess vor Amtsgericht Chefin eines Dachdeckers nach Arbeitsunfall in Ihlow verurteilt
In Ihlow stürzte ein Dachdecker in die Tiefe und brach sich einen Arm. Seine Chefin stand nun wegen fehlender Absicherungen vor Gericht.
Aurich - Weil Sicherungsmaßnahmen auf einer Baustelle fehlten, war ein Dachdecker in die Tiefe gestürzt und hatte sich dabei verletzt. Nach ihrem Einspruch gegen einen Strafbefehl wurde seine Chefin darum vor dem Auricher Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1230 Euro (30 Tagessätze zu je 41 Euro) verurteilt. Weil die 47-Jährige sich bisher nichts hat zuschulden kommen lassen und sich im Wesentlichen geständig gezeigt hat, reduzierte Richter Meyer die im Strafbefehl ursprünglich erhobene Tagessatzhöhe von 60 Euro zugunsten der Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen 70 Euro gefordert.
Zu dem Unfall war es im November 2024 im Rahmen von Dachdeckerarbeiten an einer Ihlower Grundschule gekommen. Bei der Erneuerung des Daches auf einem Anbau war ein Mitarbeiter auf einem glitschigen Dachsparren ausgerutscht, durch eine nicht trittsichere Hartfaserplatte gebrochen und zwei Meter tief auf den Betonboden gestürzt. Dabei brach er sich einen Arm, der noch am Unfalltag operiert werden musste. Der Mann war über ein halbes Jahr arbeitsunfähig und musste mit entsprechenden Lohnkürzungen leben. Inzwischen arbeitet er wieder in dem Betrieb.
Verteidiger forderte einen Freispruch
In der Verhandlung am Montag räumte die Angeklagte die Umstände des Unfalls ein. Ein Versäumnis ihrerseits konnte sie jedoch nicht erkennen. Ihr Verteidiger hatte darum ihren Freispruch gefordert.
Ein Sachverständiger hatte indes erklärt, es hätten unbedingt Vorkehrungen getroffen werden müssen, die ab einer Arbeitshöhe von einem Meter vorgeschrieben seien. Die marode Dachkonstruktion aus durch Witterungseinflüsse brüchigem Material sei nicht zum Betreten geeignet gewesen. Sowohl nach innen hätte der Arbeitsplatz beispielsweise durch ein Netz gesichert werden müssen, als auch nach außen durch zum Beispiel ein Dachfanggerüst.