Osnabrück  OB-Kandidat der Linken zur Iburger Straße: Katharina Pötter handelt rechtswidrig

Jörg Sanders
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Von Jörg Sanders
| 14.03.2026 10:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Die Stadt Osnabrück lehnt die Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Iburger Straße aufgrund rechtlicher Bedenken ab. Der Oberbürgermeisterkandidat der Linken, Thomas Groß, meint: Oberbürgermeisterin Katharina Pötter handelt damit rechtswidrig.

Die Iburger Straße bekommt voraussichtlich doch keine Umweltspuren. Die Stadtverwaltung argumentiert: rechtlich wohl nicht möglich. Der Kandidat der Linken für das Oberbürgermeisteramt, Thomas Groß, meint: Oberbürgermeisterin Katharina Pötter (CDU) als oberste Verwaltungschefin verstößt damit gegen das Recht, wie er unserer Redaktion mitteilt.

Worum geht es? Im vergangenen Sommer hatte der Rat der Stadt mehrheitlich beschlossen, zwei der vier Spuren der Iburger Straße zu Umweltspuren für Bus und Rad zu machen. Die Verwaltung teilte dem Stadtentwicklungsausschuss jüngst mit, dass das rechtlich wohl nicht möglich sei. Das Vorhaben würde die Verkehrssicherheit sowie die Leichtigkeit des Verkehrs negativ beeinflussen – beides ist verpflichtend. Beides gilt aber auch für Radfahrer, auch sie sind Verkehr.

Groß lehrt an der Uni Osnabrück Öffentliches Recht, Europarecht, Rechtsvergleichung und ist eigener Angabe zufolge „Experte für Verwaltungsrecht“. Er erklärt Pötters Verhalten für rechtswidrig. Er fordert die Ratsmehrheit auf, die Kommunalaufsicht anzurufen.

Zum Verständnis: Als Oberbürgermeisterin ist Pötter für die Umsetzung von Ratsbeschlüssen verantwortlich.

Der Rat der Stadt habe die Umweltspuren beschlossen, Pötter könne die Umsetzung „nicht einfach verweigern“, so Groß. Sofern sie einen Beschluss für rechtswidrig halte, müsse sie dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz zufolge Einspruch einlegen, „so dass die Entscheidung letztlich bei der Kommunalaufsicht Landes, also im Innenministerium des Landes“.

Korrekt ist: Ratsbeschlüsse dürfen nicht rechtswidrig sein. Groß vertritt aber die Ansicht, dass der Beschluss zur Iburger das nicht sei. „Nach Paragraf 45 Straßenverkehrsordnung kann eine Umweltspur unter anderem zur Verbesserung des Klimaschutzes angeordnet werden“, erläutert Groß.

Der Klimaschutz wiederum habe eine „überragende Bedeutung“, was selbst das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimabeschluss festgestellt habe. Da aber insbesondere beim Verkehr Aufholbedarf bei der Einsparung klimaschädlicher Gase bestehe, „müssen dringend alle Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer Reduktion der Emissionen von Autos führen, da diese der Hauptverursacher im Verkehrssektor sind“, argumentiert der Linke. Busse und Fahrräder hätten eine bessere Umweltbilanz – insbesondere auf Umweltspuren.

Die Stadt hatte unter anderem mit der Leichtigkeit des Verkehrs argumentiert. Bedeutet: Der Verkehr hat möglichst flüssig zu fließen, und das gehe auf vier Spuren eben besser als auf zweien. Groß hingegen meint, dem Klimaschutz sei mehr Bedeutung beizumessen als der Leichtigkeit des Verkehrs. Dasselbe gelte für die Verkehrssicherheit.

Am Donnerstag hatte der Stadtentwicklungsausschuss einen neuen Beschluss zur Iburger Straße in den April geschoben und an die Stadt appelliert, möglichst schnell Verbesserungen für den Radverkehr zu entwickeln und umzusetzen – ohne dabei auf die Umweltspuren zu pochen.

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