Osnabrück  Blutiger Nachbarschaftsstreit: Landgericht Osnabrück spricht 59-Jährigen schuldig

Thomas Wübker
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Von Thomas Wübker
| 13.03.2026 13:22 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Mit einem Messer verletzte ein 59-jähriger Osnabrücker zwei Männer in einem Nachbarschaftsstreit, der eskalierte. Nun wurde er dafür verurteilt. Foto: IMAGO/Rene Traut
Mit einem Messer verletzte ein 59-jähriger Osnabrücker zwei Männer in einem Nachbarschaftsstreit, der eskalierte. Nun wurde er dafür verurteilt. Foto: IMAGO/Rene Traut
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Ein blutiger Nachbarschaftsstreit endete nun vor dem Landgericht Osnabrück mit einem Schuldspruch für einen Mann, der sich unschuldig fühlt. Was genau geschah, konnte auch der Prozess nicht vollständig klären.

Im Oktober 2024 ist ein Streit zwischen dem 59-jährigen Angeklagten und einer ihm gegenüber lebenden Familie eskaliert. Der Mann fühlte sich von dieser gestört, weswegen es häufig zu verbalen Streitereien kam. Doch an diesem Tag führte der Mann ein Messer mit sich, mit dem er den Vater und den Sohn der Familie verletzte.

Der Mann wurde im April 2025 vom Amtsgericht Osnabrück wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Strafe von 90 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Nicht nur der Verurteilte legte gegen dieses Urteil Berufung ein, sondern auch die Nebenkläger und die Staatsanwaltschaft. Das zeigt, wie subjektiv die Wahrheitsempfindungen der Kontrahenten waren – und wie schwierig die Urteilsfindung nun für das Landgericht war.

Am letzten Verhandlungstag sagte vor dem Landgericht ein Rechtsmediziner aus, der am Tag nach der Tat alle Beteiligten untersuchte. Er sagte, der Vater habe zwei Stichwunden im Brustkorb aufgewiesen, die potenziell lebensbedrohlich gewesen seien. Auch der Sohn hätte ohne die Hilfe der Ärzte sein Leben verlieren können. Er hatte Messerstiche in den Bauch erlitten. Dabei wurde zwar kein Organ verletzt, aber die Gefahr eines Darmverschlusses habe bestanden.

Der Angeklagte sagte, er habe in Notwehr gehandelt, weil er vom Vater und Sohn angegriffen worden sei. Die Familie sagte aus, der Mann habe Vater und Sohn provoziert und den Streit begonnen. Wie genau sich der Tathergang abgespielt hat, konnte vor Gericht nicht geklärt werden.

Die Aussagen der Familienmitglieder deckten sich nicht zu 100 Prozent. Das werteten die Vorsitzende Richterin und die Staatsanwältin als glaubwürdig und authentisch. Der Angeklagte schilderte immer und immer wieder, dass er von den Nachbarn zu Boden gestoßen wurde und sich mit dem Messer, das er in seiner Jacke hatte, verteidigt hat. Die Messerstiche gab er unumwunden zu.

Vor Gericht sagte der Sohn der Familie, er habe nicht gespürt, wie das Messer in seinen Körper eingedrungen ist und habe es auch nicht gesehen. Erst später habe er eine feuchte Stelle gespürt. Der Rechtsmediziner berichtete, er höre häufig davon, dass Menschen einen Messerstich zunächst als Schlag empfinden. Der Sohn wies zwei Stichwunden auf, sein Vater fünf. Beide verbrachten mehrere Tage im Krankenhaus. Der Sohn berichtete zudem, er habe ein Trauma erlitten und seitdem Schlafstörungen.

Die Staatsanwältin ging in ihrem Plädoyer noch einmal darauf ein, was die Bodycam eines Polizisten bei der Verhaftung des 59-Jährigen aufgezeichnet hatte. Dort hat er gesagt: „Denen habe ich es gezeigt.“ Der Sohn der türkischen Familie gab am Ende seiner Aussage noch zu Protokoll, dass sein damaliger Nachbar gesagt haben soll: „Ich bin stolz darauf, einen Kanaken abgestochen zu haben.“ Der Rassismusvorwurf schwang auch im Plädoyer des Nebenklägers mit. „Sein Handeln war durch Wut und Hass auf die Familie geprägt.“ Der Vermieter beider Parteien sagte am zweiten Verhandlungstag, der Angeklagte habe sich angesichts der fortwährenden Streitereien in einen Wahn gesteigert.

Sein Verteidiger forderte einen vollumfänglichen Freispruch. Sein Mandant habe das Messer, wegen dem er wegen unerlaubten Waffenbesitzes in erster Instanz verurteilt wurde, gekauft, als dies noch nicht strafbar war, sagte er in seinem Plädoyer. Der Angeklagte habe nicht wissen können, dass sich die Gesetzeslage verändert hat.

Der Sohn der Familie sei ihm gegenüber aggressiv gewesen und habe ihn angegriffen, so der Anwalt weiter. Er sei auch einschlägig vorbestraft. Das wurde zwar vor Gericht so bestätigt, allerdings sei er 2019 zum letzten Mal straffällig geworden. In ihren Aussagen betonten die Mutter und der Vater, sie hätten ihren Sohn zurückgehalten, damit nichts Schlimmeres passiert. Das Temperament des Sohns, der zur Tatzeit noch unter Bewährung stand, flackerte in einem kurzen verbalen Gefecht mit dem Verteidiger im Gerichtssaal auf.

Die Vorsitzende Richterin und die beiden Schöffen der 7. Kleinen Strafkammer nahmen sich Zeit, um ein Urteil zu fällen. Nach einer dreiviertelstündigen Beratung verkündete die Richterin, dass der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wird. Sie sah nicht, dass der Mann in Notwehr gehandelt hat, setzte die Strafe jedoch zur Bewährung aus, da er nicht vorbestraft ist. Der Mann habe zudem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Die Bewährungszeit setzte die Richterin auf drei Jahre an.

Der Verurteilte wütete noch im Gerichtssaal gegen die Staatsanwältin und die Richterin und kündigte an, „auf jeden Fall“ Revision einzulegen. Sein Verteidiger verhinderte schlimme verbale Entgleisungen, indem er seinen Mandanten aus dem Gerichtssaal bugsierte.

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