Osnabrück  14-jährige Pflegetochter sexuell missbraucht: Osnabrücker Landgericht verurteilt 54-Jährigen

Matthias Liedtke
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Von Matthias Liedtke
| 12.03.2026 15:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Noch nicht rechtskräftig ist ein Missbrauchs-Urteil am Landgericht Osnabrück, da der Verurteilte erneut Revision eingelegt hat. Foto: Lars Schröer
Noch nicht rechtskräftig ist ein Missbrauchs-Urteil am Landgericht Osnabrück, da der Verurteilte erneut Revision eingelegt hat. Foto: Lars Schröer
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Ein 54-jähriger Mann aus Osnabrück soll 2022 die damals 14-jährige Pflegetochter seiner Ex-Freundin auf einem Campingplatz im Osnabrücker Südkreis sexuell missbraucht haben. Nach langem Rechtsstreit fällte das Gericht nun ein Urteil – doch der Fall geht weiter.

Nach Zeugenaussagen der Haupt- und Nebenklägerin sowie einem fachärztlichen Gutachten ist das Landgericht Osnabrück von der Schuld eines heute 54-jährigen Osnabrückers überzeugt. Er soll vor vier Jahren die 13-jährige Pflegetochter seiner damaligen Lebensgefährtin auf einem Campingplatz im Osnabrücker Südkreis sexuell missbraucht haben. Dafür hatte ihn das Amtsgericht Bad Iburg bereits im Oktober 2024 in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt.

Der Angeklagte legte jedoch Rechtsmittel ein und wurde in einem Berufungsverfahren freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin die Revision, ebenfalls mit Erfolg, weshalb das Verfahren nochmals vor dem Osnabrücker Landgericht neu aufgerollt wurde.

„Schwachsinn“, zischte der Angeklagte auf den Fluren des Gerichts, nachdem ein fachärztliches Gutachten zu den psychischen Folgeschäden seines vermeintlichen Opfers verlesen worden war. Diese Reaktion war eine der wenigen offen sichtbaren während des Prozesses, der aufgrund der vielen intimen Details zum Schutz der Pflegetochter als Hauptklägerin größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Presse ablief.

Das galt nicht nur für die Verlesung des Gutachtens, sondern ebenso für die Zeugenbefragungen sowie die Plädoyers der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft, welche den Öffentlichkeitsausschluss zuvor beantragt hatte.

In der mündlichen Urteilsbegründung zeigte sich das Gericht allerdings von der Schuld des Osnabrückers überzeugt und bewertete die Aussagen der Betroffenen als „erlebnisbasiert“. Zweifel an deren Wahrheitsgehalt würden nicht geteilt. Die „Unwahrhypothese“ müsse deshalb zurückgewiesen werden. Eine Haftstrafe über ein Jahr und drei Monate wurde gegen den 54-Jährigen veranschlagt.

Auch gegen das neue Urteil legte der Mann, der inzwischen im Norden des Osnabrücker Landkreises lebt, Revision ein. Damit geht der Fall nun noch einmal zum Oberlandesgericht Oldenburg, um dort auf etwaige Rechtsfehler überprüft zu werden.

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