Osnabrück  Hitler-Putin-Post geteilt: Ermittlungen gegen Historiker Zitelmann

Maik Nolte
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Von Maik Nolte
| 12.03.2026 11:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Historiker, Publizist, Talkshowgast: Rainer Zitelmann tritt häufig medial in Erscheinung. Foto: imago/Horst Galuschka
Historiker, Publizist, Talkshowgast: Rainer Zitelmann tritt häufig medial in Erscheinung. Foto: imago/Horst Galuschka
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Ein Beitrag auf der Plattform X zieht Parallelen zwischen Hitler und Putin. Der Historiker Rainer Zitelmann teilt ihn – und bekommt nun Ärger. Ist die Meinungsfreiheit in Gefahr?

Ein geteilter Beitrag auf der Plattform X bringt dem Historiker und Publizisten Rainer Zitelmann Post von der Berliner Polizei – und damit juristischen Ärger ein. „Ich wurde erstmals in meinem Leben beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben“, schreibt der 68-Jährige in der „Welt“, für die er früher tätig war. Im betreffenden X-Post ist unter anderem ein Foto Adolf Hitlers mit deutlich erkennbarer Hakenkreuzbinde zu sehen.

Das kann als Verbreitung verfassungswidriger Kennzeichen gewertet werden – eine Straftat, die laut Paragraf 86 des Strafgesetzbuchs mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Die Berliner Polizei bestätigt auf Anfrage, dass eine entsprechende Anzeige gegen Zitelmann über die Onlinewache eingegangen sei. Wegen des gegebenen Anfangsverdachts seien Ermittlungen eingeleitet worden.

In dem X-Post ist neben dem Hitler-Bild ein Foto von Kreml-Chef Wladimir Putin montiert. Über Hitler ist eine Sprechblase zu sehen, mit dem russischen Text: „Gebt mir die Tschechoslowakei und ich werde nie wieder jemanden angreifen“. Über Putin steht: „Gebt mir die Ukraine und ich werde nie wieder jemanden angreifen.“

Die Intention und die Botschaft dahinter sind unschwer zu erkennen: Wer Putin glaubt, dass er sich mit der Ukraine zufriedengebe, ist genauso naiv wie die Westmächte, die 1938 Hitlers Friedensbeteuerungen geglaubt und ihm durch ihre Appeasement-Politik freie Bahn gelassen haben. Oder, kürzer formuliert: Putin ist wie Hitler.

Diesen Post aus dem April 2025 hatte Zitelmann auf X geteilt und damit weiterverbreitet. Eigentlich möge er Hitler-Analogien nicht, schreibt der Historiker: „Ich habe das Bild repostet, weil es eine wichtige historische Lehre auf den Punkt bringt. Social Media sind ja nicht der Ort für historische Aufsätze.“ Seinem Anwalt zufolge sei der Tatbestand schon deshalb „nicht verwirklicht, weil die Gegnerschaft zu Hitler eindeutig und offensichtlich ist“.

Dass es zu einer Verurteilung kommt, ist wohl ohnehin nicht allzu wahrscheinlich, denn die im Paragraf 86 beziehungsweise 86a formulierte Strafbarkeit kennt eine Reihe von Ausnahmen – nämlich „wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“, wie es in Absatz 4 heißt.

Der Straftatbestand wurde 1968 mit dem Ziel eingeführt, das demokratische System vor extremistischer Propaganda zu schützen; dass er durchaus mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit kollidieren kann, wurde vom Gesetzgeber in Kauf genommen. Wie bei anderen Straftatbeständen leitet die Polizei Ermittlungen ein, sobald ein Anfangsverdacht vorliegt. Über Anklage oder Einstellung entscheidet die Staatsanwaltschaft.

Zitelmann, dessen neues Buch „Weltraumkapitalismus“ in der kommenden Woche erscheint, meldet Bedenken zur Auslegung des Paragrafen und zum Vorgehen der Staatsmacht an: „Die Einschränkung der Meinungsfreiheit macht mir große Sorgen“, schreibt er. Er sei der Auffassung, „dass die Gefahr, die davon ausgeht, wenn der Staat bestimmt, was jemand sagen darf und was nicht, weitaus größer ist als die Gefahr, die selbst von der Verbreitung der absurdesten Meinungen ausgehen könnte“.

Zuletzt waren auch der Publizist Norbert Bolz und der Journalist Jan Fleischhauer ins Visier der Justiz geraten. Bolz hatte auf X gegen die „taz“ ausgeteilt, Fleischhauer in seinem Podcast über die neue AfD-Jugendorganisation gelästert; beide verwendeten dabei – mit erkennbarer Ironie – eine SA-Parole. Wegen der potenziellen Strafbarkeit kam es zu Ermittlungen, im Falle Bolz sogar zu einer Durchsuchung. In beiden Fällen wurden die Ermittlungen allerdings mittlerweile eingestellt.

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