Justiz in Ostfriesland Bundesgerichtshof bestätigt Auricher Urteil zu Emder Raubtaten
Ein 26-Jähriger hatte bei den Taten in Emden jeweils ein Messer dabei. Das Landgericht Aurich verurteilte ihn zu einer langen Haftstrafe. Über seine Revision wurde nun in Karlsruhe entschieden.
Aurich - Es bleibt dabei: Wegen zweier schwerer Raubtaten in Emden muss ein 26 Jahre alter Mann lange ins Gefängnis. Das Landgericht Aurich hatte ihn am 6. August 2025 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Das Urteil der Auricher 4. Großen Strafkammer wurde nun vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt, teilte das Landgericht mit. Die vom Angeklagten eingelegte Revision wurde mit Beschluss des BGH vom 16. Dezember 2025 als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig, teilte das Landgericht mit.
Die Kammer hatte den Angaben zufolge festgestellt, dass der Angeklagte Anfang März 2025 in Emden einen schweren Raub und einen besonders schweren Raub begangen hat, wobei er im ersten Fall ein Messer bei sich führte und im zweiten Fall ein Messer verwendete. Bei der zweiten Raubtat fügte der Angeklagte dem Opfer zudem mit dem Messer zwei Schnittverletzungen zu.
Ein Fall ereignete sich am späten Abend des 4. März 2025 an der Eisenbahnbrücke im Emder Binnenhafen, wo ein 22-jähriger Student zum Raubopfer wurde, der andere wenige Stunden später bei einem Tanzlokal, wo eine 39-jährige Frau vom Angeklagten ausgeraubt wurde.