Emder verurteilt  Versuchter Totschlag auf dem Matjesfest

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 12.03.2026 10:43 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es um versuchten Totschlag. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Vor dem Landgericht Aurich ging es um versuchten Totschlag. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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Ein betrunkener und psychisch kranker Mann hätte auf dem Emder Matjesfest 2024 beinahe einen anderen Mann umgebracht. Nun ist der 27-Jährige wegen versuchten Totschlags verurteilt worden.

Aurich/Emden - Wegen eines blutigen Angriffs auf dem Emder Matjesfest im Juni 2024 muss ein 27-jähriger Emder ins Gefängnis. Ein Streit war eskaliert. Der Angeklagte zog laut Anklageschrift einem 20-jährigen Festbesucher kurz nach 2 Uhr eine Glasflasche über den Kopf und stach mit dem scharfkantigen Flaschenrest in dessen Hals. Das Opfer schaffte es, den Arm des Angreifers wegzudrücken, um weitere Verletzungen zu verhindern. Blutüberströmt begab es sich zum Sanitätszelt.

Wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung musste sich der 27-Jährige vor dem Auricher Schwurgericht verantworten. Zusätzlich wurden ihm fünf weitere Delikte im Zeitraum zwischen Dezember 2023 und November 2024 vorgeworfen: Beamtenbeleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen, davon einmal tateinheitlich mit Körperverletzung sowie zwei Ladendiebstähle, wobei er einmal ein Cuttermesser und einmal ein Beil dabei hatte. Offenbar war das lediglich die Spitze des Eisbergs. In dieser Zeit fiel der Angeklagte der Polizei beinahe täglich durch unangemessenes Verhalten auf.

Alkoholsucht und paranoide Schizophrenie

Am Dienstag, 10. März 2026, wurde der 27-Jährige zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Der Angeklagte leidet an paranoider Schizophrenie. Er ist alkoholsüchtig und nimmt Amphetamin, was seine Psychose verstärkt. Die Kammer ging bei ihm von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit und einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Sie ordnete die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Bisher befand sich der 27-Jährige in Untersuchungshaft. Noch am Tag des Urteils sollte er in eine psychiatrische Einrichtung außerhalb Ostfrieslands verlegt werden. Eine erfolgreich beendete Therapie wird auf die Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet.

„Der Angeklagte ist seit Jahren an Schizophrenie erkrankt. Im Rahmen eines Umzugs kam es zum Absetzen der Medikamente“, führte der Vorsitzende Richter Malte Sanders in der Urteilsbegründung aus. Der Emder habe optische und akustische Halluzinationen sowie eine schizophrene Ambivalenz mit gegensätzlichen Handlungsimpulsen entwickelt: „Das führt dazu, dass er Situationen falsch bewertet.“

Richter spricht von einem Impulsdurchbruch

Auf dem Matjesfest habe der alkoholisierte Angeklagte die Nähe einer Personengruppe gesucht. Er habe sie um Zigaretten angeschnorrt und sich in ihre Gespräche eingemischt. Er habe sich immer wieder kurz entfernt und wieder angenähert. Zuletzt habe er eine Frau angesprochen. Der 20-jährige Emder sei dazwischengegangen. Es habe eine verbale und körperliche Auseinandersetzung gegeben. Der Angeklagte sei zunächst weggegangen und etwa eine halbe Stunde später zurückgekommen.

„Der 20-Jährige ging erbost hin und sagte ,Verpiss dich endlich′“, gab der Richter den Tatverlauf wieder. Man habe sich gegenseitig geschubst. „Aus unserer Sicht hat der Angeklagte die Situation zutreffend erkannt, sie aber krankheitsbedingt bedrohlicher erlebt, als sie gewesen ist“, so Sanders. Aufgrund der alkoholbedingten Enthemmung und seiner Krankheit sei es bei dem Angeklagten zu einem Impulsdurchbruch gekommen.

„Wer das macht, nimmt den Tod billigend in Kauf“

Mit einer abgebrochenen Flasche habe er dem 20-Jährigen eine zwölf Zentimeter lange Schnittverletzung am Kopf und eine zwei Zentimeter lange Stichverletzung am Hals zugefügt. Er habe eine gezielte Stichbewegung ausgeführt. „Wer das macht, nimmt den Tod billigend in Kauf. Es war eine Millimetersache, dass keine lebenswichtigen Gefäße getroffen wurden“, erläuterte der Richter.

Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt sechseinhalb Jahre Haft beantragt. Verteidiger Alexander Schwenen hatte auf gefährliche Körperverletzung plädiert und drei Jahre Gefängnis für angemessen erachtet. Über die Notwendigkeit einer Unterbringung waren sich beide einig gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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