Urteil  Versuchter Mord in Emden – Opfer ist schwer gezeichnet

Bettina Keller
|
Von Bettina Keller
| 11.03.2026 16:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es um versuchten Mord. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Vor dem Landgericht Aurich ging es um versuchten Mord. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Artikel teilen:

Ein 30-Jähriger hat in einem Mehrfamilienhaus in Emden einen 56-jährigen Nachbarn angegriffen und so schwer verletzt, dass er für sein Leben gezeichnet ist. Nun stand er wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Aurich/Emden - Im Schwurgerichtsprozess um versuchten Mord in Emden vor dem Landgericht Aurich ist am Montag, 9. März 2026, das Urteil gefallen. Der 30-jährige Angeklagte wurde zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er soll am 19. Mai 2025 den 56-jährigen Mitbewohner eines Mietshauses bei dessen Heimkehr unvermittelt mit Schlagringen oder einem anderen Gegenstand angegriffen haben. Das Opfer erlitt schwerste Gesichts- und Augenverletzungen sowie einen lebensbedrohlichen Stich in den Hals, der von einer Fliese herrühren soll. Es ist seither auf Unterstützung angewiesen. Das Gericht sprach ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro zu, das der Angeklagte zu zahlen hat.

Zusätzlich ordnete die Kammer die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik an. Sie schätzte ihn als gefährlich für die Allgemeinheit ein. Hinsichtlich einer Brandstiftung im selben Mietshaus von Juli 2025 wurde der Mann aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Nach wenigen Schlägen brach er bewusstlos zusammen

„Es war ein nicht einfaches Verfahren für alle Beteiligten“, eröffnete der Vorsitzende Richter Malte Sanders die Urteilsbegründung. Der Angeklagte leide dauerhaft an einer paranoiden Schizophrenie – „das kann grundsätzlich jeden treffen“. Den Nebenkläger habe er schwer verletzt. Er sei halb blind, schwer geschädigt und zum Pflegefall geworden. „Er ist extrem gezeichnet“, so Sanders.

Die Kammer folgte der Version des Geschädigten zum Tatverlauf. Dieser hatte berichtet, von einem Spaziergang mit Kaffeetrinken nach Hause gekommen zu sein. Der Angeklagte habe ihn im Treppenhaus erwartet, Schlagringe übergestreift, etwas wie „Demütigung“ geäußert und zugeschlagen. Es sei nach wenigen Schlägen bewusstlos geworden. Im Keller sei er zu sich gekommen, habe sich in seine Wohnung geschleppt und telefonisch einen Freund um Hilfe gebeten. Der sei verhindert gewesen, habe aber einen Bekannten geschickt.

Passanten halten seinen schwankenden Gang für Trunkenheit

Auf dem Weg nach Leer sei er erneut bewusstlos geworden. Aufgewacht sei er in einer Osnabrücker Spezialklinik. Zu den Folgen erklärte der 56-Jährige, er sei auf dem linken Auge erblindet. Rechts habe er noch 40 Prozent Sehleistung. Sein Gesichtsschädel sei mit Platten stabilisiert, von denen etliche bleiben müssten. Er leide an permanentem Schwindel und könne nur schwankend gehen, sodass ihn Passanten auf der Straße als betrunken einschätzten. Das belaste ihn sehr.

Als möglichen Grund für den Angriff nannte das Gericht einen Einsatz der Polizei. Sie hatte zwei Wochen zuvor nach dem Angeklagten geschaut, weil dieser weder die Tür geöffnet noch Nachrichten beantwortet hatte. „Du hast mich bei der Polizei angeschwärzt“, soll er sinngemäß zu dem Geschädigten gesagt haben, bevor er ihn angriff.

Das Opfer blieb in einer riesigen Blutlache liegen

„Das heißt, der Angeklagte handelte nicht aus einem aggressiven Durchbruch, sondern hat zwei Wochen abgewogen, die Straftat zu begehen, und dem Wunsch nachgegeben“, so Sanders. Die Kammer ging bei dem Angeklagten von einer erhaltenen Einsichtsfähigkeit und einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit aus. Der Tötungsvorsatz sei eindeutig. „Wenn man einen Bewusstlosen gegen den Kopf schlägt, sodass das Blut die Wände hochspritzt, und er in einer riesigen Blutlache liegt, nimmt man seinen Tod billigend in Kauf“, meinte der Richter.

Das Gericht sah folgende Mordmerkmale als gegeben an: Rache als niederen Beweggrund sowie Heimtücke bei der Vorbereitungshandlung. Ein Rücktritt vom Mordversuch liege nicht vor, führte Sanders aus. Als der Angeklagte den Geschädigten im Keller in seinem Blut zurückgelassen habe, sei er davon ausgegangen, er würde sterben oder er sei bereits tot.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine elfjährige Freiheitsstrafe und die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Letzteres sah auch die Verteidigung als notwendig an. Hinsichtlich der Anklagepunkte forderten beide Verteidiger Freispruch. Sie schätzten den Angriff nicht als versuchten Mord, sondern als gefährliche und schwere Körperverletzung ein, begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit. „Er litt bei dem Angriff unter einer akuten schizophrenen Krise“, argumentierte Verteidiger Mihdi Acar.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann binnen einer Woche Revision einlegen.

Ähnliche Artikel