Osnabrück  Der VfL Osnabrück vor dem Arbeitsgericht: Teure Trennungen und kuriose Auftritte

Harald Pistorius
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Von Harald Pistorius
| 05.03.2026 15:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Spektakulärer Trainer-Rausschmiss: 2013 entließ VfL-Präsident Christian Kröger (rechts) Trainer Claus-Dieter Wollitz. Foto: Foto: osnapix
Spektakulärer Trainer-Rausschmiss: 2013 entließ VfL-Präsident Christian Kröger (rechts) Trainer Claus-Dieter Wollitz. Foto: Foto: osnapix
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Am Dienstag (10. März) sehen sich der VfL Osnabrück und sein früheres Trainerduo Marco Antwerpen/Frank Döpper wieder – vor dem Arbeitsgericht. Vor fast 70 Jahren wurde erstmals eine Trennung der Lila-Weißen von ihrem Trainer öffentlich verhandelt, es folgten viele ähnliche Termine – einige sorgten für bundesweite Schlagzeilen.

Eine Siegesserie im Gerichtssaal hat der VfL nicht zu verteidigen, wenn am Dienstag um 10 Uhr vor der zweiten Kammer des Arbeitsgerichts Osnabrück unter dem Vorsitz von Direktor Christian Hageböke das Hauptverfahren zwischen dem Fußball-Drittligisten und den im Mai 2025 fristlos entlassenen Trainern Marco Antwerpen und Frank Döpper eröffnet wird. Einige Male endeten die arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Niederlagen, häufig mit teuren Unentschieden, wie man die gütlichen Einigungen nennen könnte.

Trainerentlassungen in den 50er-Jahren waren selten, ihre Hintergründe wurden meistens nicht öffentlich ausgebreitet. Deshalb war es überraschend, dass der im März 1957 von seinen Pflichten entbundene Fußballlehrer Paul Bornefeld das Arbeitsgericht anrief, um drei ausstehende Monatsgehälter von insgesamt 3.200 DM einzuklagen.

Die Hoffnung platzte, als einer seiner ehemaligen Spieler als Zeuge aussagte. Reinhard Haseldiek berichtete von Bornefelds Angebot,  mit dem Trainer für ein Handgeld von 5.000 DM zu Eintracht Nordhorn zu wechseln. Das reichte dem Arbeitsgericht, um die fristlose Kündigung als berechtigt anzusehen.

Das war der erste Fall – der spektakulärste war die Trennung von Roland Koch. Der junge Trainer hatte 1990 nach erfolgreichen Jahren als Assistent von Christoph Daum in Osnabrück seine erste Cheftrainer-Aufgabe übernommen. Präsident Hartwig Piepenbrock, verlor früh die Geduld mit dem Novizen und zog im Oktober 1990 die Reißleine.

Bei den Gesprächen über eine Vertragsauflösung biss sich Piepenbrock die Zähne an dem jungen Coach aus – und an dessen Rechtsanwalt. Matthias Prinz („Mein Mandant will kein Geld, sondern seinen Job zurück“) fuhr in drei Instanzen erfolgreich mit einer kompromisslosen Strategie und erreichte ein Jahr nach der Entlassung vor dem Landesarbeitsgericht, dass Koch fast sein komplettes Gehalt aus dem Zweijahresvertrag (etwa 200.000 DM) zugesprochen wurde.

Ein Jahr später vertrat der Berliner Rechtsanwalt, Sohn des langjährigen Chefredakteurs der Bild-Zeitung, Günter Prinz, Prinzessin Caroline von Monaco, gegen die Eingriffe von Papparazzi in ihre Privatsphäre. Das wurde zum Spezialgebiet des Staranwalts, der zahlreiche Präzedenzfälle erstritt.

Der letzte in einer langen Reihe von Trainern, die sich nach der Entlassung beim VfL vor dem Arbeitsgericht eine Art Schmerzensgeld erstritten, war Marco Grote. Ihm wurde der Großteil von Prämien (9.500 Euro) für Punktgewinne zugesprochen, die der VfL nach seiner Entlassung geholt hatte.

In Erinnerung ist die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit Claus-Dieter Wollitz, der im Mai 2013 nach seiner Rücktrittserklärung zum Saisonende entlassen wurde. In seinem bis 2015 datierten Vertrag als Trainer und Sportdirektor stand eine Klausel, die ihm für den Fall einer Kündigung 100.000 Euro garantierte. Der Richter nannte diese Vereinbarung sinnlos und unverständlich: „Ich weiß nicht, was die Parteien damit erreichen wollten.“

„Im Namen des Volkes“ wurden zwei Profis im Frühjahr 1983 vom Arbeitsgericht per einstweiliger Verfügung dazu verurteilt, das Training aufzunehmen und zu spielen. Die Leistungsträger Ralf Lehmann und Detlev Olaidotter hatten ihre Verträge fristlos gekündigt, weil sie sich gegen die Abmahnung wehren wollten, die Präsident Piepenbrock fast allen bei der 1:2-Niederlage beim FSV Frankfurt eingesetzten Spielern zugestellt hatte.

Der einmalige Fall sorgte bundesweit für Aufsehen, doch die Luft war schnell raus. Lehmann und Olaidotter befolgten den Gerichtsbeschluss und boten durchweg gute Leistungen. Als das Arbeitsgericht am 16. Mai 1983 die Kündigungen durch die Spieler als nicht rechtmäßig einstufte, war der Fall schon fast aus der Welt. Olaidotter brachte dem VfL mit dem Wechsel zu Waldhof Mannheim 225.000 DM Ablöse ein. Der von Bundesligisten umworbene Lehmann verschwand wegen einer Meniskus-Verletzung aus dem Fokus potenzieller Interessenten und musste seine Karriere beenden.

Interessante Details wurden bekannt, wenn Spieler sich gegen die Trennung vor Vertragsende vor dem Arbeitsgericht wehrten. Als die sogenannte „Millionen-Elf“ für die Saison 1982/83 zusammengestellt wurde, hatte Bundesliga-Star Roland Gerber einen lukrativen Dreijahres-Vertrag unterschrieben. Als der VfL den enttäuschenden Libero ein Jahr später loswerden wollte und wegen einer Lappalie kündigte, sagte Gerbers Anwalt: „So einen guten Vertrag bekommt er nie wieder; ich glaube, solche Konditionen hatte er nicht mal als Meisterspieler beim 1. FC Köln“. Neben einem hohen Grundgehalt und einer Jahresprämie kassierte Gerber pro Einsatz – unabhängig vom Ergebnis – 2000 DM.

Zum bestbezahlten Bezirksoberligafußballer wurde Uwe Hartenberger. Der Stürmer, der die sportlichen Erwartungen nicht erfüllte, wurde 1999/00 überwiegend in der Amateurmannschaft eingesetzt. Er klagte erfolgreich auf Zahlung von Punktprämien, die ihm laut Vertrag „in Pflichtspielen“ zustanden – ohne die Beschränkung auf die erste Mannschaft gehörten formal auch Einsätze in der Amateurmannschaft dazu.

Wenn die Verhandlung beendet war, ging es im Arbeitsgericht meistens zu wie auf dem Rasen nach einem harten Spiel: Man reichte sich die Hände, schaute sich in die Augen und begrub den lästigen Streit. Keiner tat das mit so viel Charme und Chuzpe wie Werner Biskup, der Präsident Piepenbrock nach der Einigung bat: „Legen Sie doch noch zwei Dauerkarten obendrauf…“ Wer konnte ihm schon widerstehen…

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