Osnabrück  Florierender Handel mit Heroin in Osnabrück: Gericht spricht Angeklagte schuldig

Noah Schnarre
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Von Noah Schnarre
| 06.03.2026 10:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Amtsgericht Osnabrück müssen sich zwei Männer verantworten: In mehr als 100 Fällen sollen sie erwerbsmäßig mit Drogen gedealt haben. Foto: Archiv/David Ebener
Vor dem Amtsgericht Osnabrück müssen sich zwei Männer verantworten: In mehr als 100 Fällen sollen sie erwerbsmäßig mit Drogen gedealt haben. Foto: Archiv/David Ebener
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Weil sie in Osnabrück in mehr als 100 Fällen Heroin verkauft haben sollen, stehen ein Osnabrücker und ein Mann aus Georgsmarienhütte vor dem Amtsgericht Osnabrück. Die Beweislast können sie nicht entkräften. Dafür spielt ihnen die eigene Drogensucht in die Karten.

Viel sagen die beiden Angeklagten während der zweistündigen Verhandlung vor dem Osnabrücker Amtsgericht nicht. Ihre Antworten beschränken sich in der Regel auf ein Kopfnicken oder ein kurzes „Ja.“ Viel mehr ist gar nicht nötig. Die Beweislast, die gegen sie vorgebracht wird, lässt sich nur schwer entkräften oder leugnen. Beide Männer erhielten Freiheitsstrafen.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten von September 2023 bis Februar 2024 mit Heroin gehandelt und es in 100 Fällen erwerbsmäßig verkauft haben. Der 51-jährige Osnabrücker soll dabei laut Anklageschrift die Drogen beschafft haben. Anschließend habe der 52-jährige Mann aus Georgsmarienhütte das Heroin zu einem Preis von 30 Euro pro Gramm in Osnabrück verkauft. Ein scheinbar florierendes Geschäft: 30.000 Euro sollen die beiden Männer mit dem Verkauf erzielt haben.

Der 52-jährige Georgsmarienhütter bestätigte dem Gericht, im Tatzeitraum selbst Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Mit dem Gewinn aus dem erwerbsmäßigen Verkauf habe er seine eigene Drogensucht finanziert. Vor zwei Jahren begann er eine Substitutionstherapie und einen Job als Lagerarbeiter bei einem Logistikunternehmen. Seitdem habe er keine Drogen mehr konsumiert.

Auch der angeklagte Osnabrücker ist abhängig von Betäubungsmitteln. Anders als der 52-Jährige habe er eine Substitutionstherapie aber abgelehnt. Der Osnabrücker war bereits in der Vergangenheit wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Während der Haft begann er eine Therapie, im Anschluss wurde die verbleibende Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die ihm vorgeworfenen Taten soll er noch während seiner Bewährungszeit begangen haben.

„Unsere Möglichkeiten sind begrenzt“, sagt seine Bewährungshelferin nun vor Gericht. Der Angeklagte habe nach relativ kurzer Zeit erneut Drogen konsumiert. Die Bewährungshelferin spricht von „eingeschliffenen Lebensmustern“, die kurzfristig keine Verhaltensänderung erwarten ließen.

Nach einer vom vorsitzenden Richter anberaumten Verständigung bekannten sich der Georgsmarienhütter und der Osnabrücker des erwerbsmäßigen Drogenhandels in 100 Fällen schuldig. Der Osnabrücker gestand zusätzlich zwei weitere Drogenverkäufe, die er laut Staatsanwaltschaft ohne den Georgsmarienhütter beging.

In seinem Urteil folgte das Schöffengericht den Forderungen und Begründungen der Staatsanwaltschaft. Der Osnabrücker wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Den durch Drogenverkauf erzielten Gewinn hat er anteilig in Höhe von 15.000 Euro zurückzuzahlen. Zwar erkenne das Gericht die Drogensucht des 51-Jährigen als strafmildernd an. Da er seine Taten aber unter Bewährung beging, sei ein höheres Strafmaß gerechtfertigt.

Der Georgsmarienhütter wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Außerdem muss auch er seinen Gewinnanteil von 15.000 Euro zurückzahlen. In seiner Begründung würdigt der vorsitzende Richter die Bemühungen des 52-Jährigen, sich aus seiner Sucht zu befreien und auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Eine Haftstrafe sei vor diesem Hintergrund eher schädlich als dienlich.

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