Versuchter Totschlag Stich in den Hals beim Emder Matjesfest
Wegen versuchten Totschlags steht ein 27-jähriger Emder vor Gericht. Er soll auf dem Matjesfest 2024 einen anderen Mann lebensgefährliche Verletzungen zugefügt haben.
Aurich/Emden - Ein 27-jähriger Emder soll auf dem Emder Matjesfest im Juni 2024 einen 20-Jährigen mit einer Glasflasche erheblich am Kopf und am Hals verletzt haben. Seit Dienstag, 3. März 2026, sitzt er wegen versuchten Totschlags auf der Anklagebank des Auricher Schwurgerichts. Aber das war nicht die einzige Anklage, die Oberstaatsanwalt Jan Wilken gegen ihn erhob.
Zwischen Dezember 2023 und November 2024 soll der 27-Jährige zwei Ladendiebstähle mit Waffen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen begangen haben. Auch Beamtenbeleidigung wurde ihm vorgeworfen. Die Kammer prüft die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus. Hinsichtlich der Tat auf dem Matjesfest komme eine Verurteilung wegen versuchten Mordes aus niederen Beweggründen oder Heimtücke in Betracht, erklärte das Gericht. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Stark blutende Wunden am Kopf und am Hals
Am 2. Juni 2024 gegen 2.05 Uhr soll der Mann mit einem 20-jährigen Emder in Streit geraten sein. Nach Backpfeifen soll er sich entfernt haben. Eine halbe Stunde später sei er mit einer Glasflasche zurückgekehrt, die er dem Besucher über Kopf und Hals gezogen habe, heißt es in der Anklageschrift. Der Geschädigte habe eine zehn Zentimeter lange, stark blutende Kopfwunde und eine zwei Zentimeter lange Stichwunde am Hals erlitten. Sein Freund habe eingegriffen und eine Schnittwunde an der Hand davongetragen.
Zusätzlich soll der Angeklagte bei versuchten Ladendiebstählen in Einkaufsmärkten einmal ein Messer, einmal ein Beil mit sich geführt haben. Er soll sich zweimal polizeilichen Maßnahmen widersetzt haben, indem er die Beamten schlug oder trat. Im November 2024 habe er zwei Beamte als „Drecksbullen“ betitelt, so die Anklage.
„Er wollte erneut zustechen, aber ich habe ihn zu Boden gedrückt“
Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Der Geschädigte schilderte, der spätere Angreifer sei auf dem Matjesfest zu seiner Gruppe gekommen und habe die Mädchen angesprochen. „Ich bin hin und habe gesagt, dass er bitte gehen soll“, erklärte der 20-Jährige. Sein Kontrahent habe ihm eine Backpfeife verpassen wollen, er habe zurückgeschlagen. Der Angeklagte sei weggegangen und eine halbe Stunde später zurückgekehrt. Er sei „in normalem Tempo, die Hände am Körper“, zu ihm gegangen und habe „Verpiss dich“ gesagt.
„Ich habe direkt die Glasflasche auf den Kopf und an den Hals gedrückt bekommen“, so der Zeuge. „Er wollte erneut zustechen, aber ich habe ihn zu Boden gedrückt und seinen Arm zu fassen bekommen“, sagte er. Den zweiten Stich habe er dadurch auf Brusthöhe abfangen können. Er habe „alles voll Blut im Gesicht“ gehabt. Sein Angreifer habe sich entfernt. Er selbst sei zum Zelt der Sanitäter gegangen.
Schmerzen beim Tackern der langen Kopfwunde
Schmerzen habe er nicht verspürt, sagte der Geschädigte auf die Frage des Vorsitzenden Richters Malte Sanders. Nur das Tackern der langen Kopfwunde habe wehgetan. Die Halswunde sei genäht worden. Er sei länger krankgeschrieben gewesen, habe aber nach zwei Wochen wieder gearbeitet.
Sein Freund, der sich eingemischt hatte, gab sich als Zeuge vor Gericht wenig auskunftsfreudig. „Mein Kollege wurde von der Glasflasche getroffen. Wie, weiß ich nicht mehr“, sagte der 19-jährige Emder. Er habe sie auseinanderhalten wollen – „danach war es auch gegessen“. Sanders konnte ihm nur wenige dürre Sätze mehr entlocken, obwohl er den Zeugen zwischendurch eindringlich auf seine Wahrheitspflicht hinwies.
Polizisten als „Drecksbullen“ und „Arschlöcher“ beschimpft
Die damalige Freundin des 19-Jährigen berichtete: „Der Angeklagte kam über den Abend dreimal, und wir haben ihn weggeschickt.“ Er sei mit einer Flasche zurückgekommen. „Es war sehr laut. Sie haben sich angeschrien, dann geschubst.“ Den Schlag hat die 17-jährige Emderin nicht gesehen. „Der Angeklagte kam so rüber, als ob er Stress machen wollte“, schilderte sie ihren Gesamteindruck.
Weitere Zeugen wurden zu den weiteren Vorwürfen gehört. Ein Polizeibeamter berichtete, sie hätten es damals regelmäßig mit dem Angeklagten zu tun gehabt. Normalerweise sei er recht höflich gewesen. Er habe ihnen auf der Nase herumgetanzt, indem er sich auf Aufforderung zum Schein entfernt habe, aber dann zurückgekehrt sei. An jenem Tag im November 2024 sei es aber zu Beleidigungen wie „Drecksbullen“ und „Arschlöcher“ gekommen.
Anzügliche Gesten in Richtung einer Polizistin
Bei einem Einsatz am 9. Dezember 2023 gegen 3.10 Uhr fiel der Angeklagte durch unsittliches Verhalten im Tanzlokal La Grotta auf. Daraufhin kam es zu einer Auseinandersetzung mit der Citystreife. „Er hat komische Fratzen gemacht und versucht, mich zu streicheln“, berichtete eine Polizeibeamtin. Bei der Festnahme habe er wild um sich geschlagen. Er sei deutlich alkoholisiert gewesen. Ihr Kollege sagte: „Er ist ein bisschen neckisch geworden, hat einen Finger angeleckt, über den Streifenwagen gestreichelt und eine Kollegin angefasst. Als Begründung hat er geäußert, er würde Steuern bezahlen.“ Der Angeklagte amüsierte sich offenbar über die Schilderungen. Er lächelte während der Aussagen fortwährend.
Wie sich herausstellte, lag bei den Diebstählen das Beil ganz unten in seinem Rucksack. Ein Diebstahl mit Waffen scheidet somit aus. Das Klappmesser hatte der Angeklagte in seiner Hosentasche mit sich geführt.
Rechtsmedizinerin: Stich in den Hals potenziell tödlich
Die Oldenburger Rechtsmedizinerin Dr. Vanessa Preuss beschrieb die Kopfverletzung als Schnitt, denn die glatten Wundränder sprächen für ein scharfes Werkzeug. „Ich halte einen Schlag mit einer intakten Flasche für unwahrscheinlich“, sagte sie. Vielmehr komme eine abgebrochene Flasche als Tatwerkzeug infrage. Die Halsverletzung schätzte sie als „viel gravierender“ ein: „Ein Stoß mit einem spitzen Werkzeug in den Hals ist vom Angreifer nicht steuerbar.“ Dieser Stich sei potenziell tödlich gewesen, weil wichtige Strukturen wie Venen und Arterien relativ nah unter dem Hautmantel lägen.
Der Prozess wird am 10. März 2026 ab 9 Uhr in Saal 108 mit der Vorstellung des psychiatrischen Gutachtens fortgesetzt. An diesem Tag soll auch das Urteil fallen.