Osnabrück  Wird an der Trotzenburg in Osnabrück falsch geparkt? Die Stadt äußert sich

Liv Schmidt
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Von Liv Schmidt
| 03.03.2026 10:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
So sehen die ehemaligen Grünflächen an der Trotzenburg mittlerweile aus. Foto: Liv Schmidt
So sehen die ehemaligen Grünflächen an der Trotzenburg mittlerweile aus. Foto: Liv Schmidt
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In Osnabrück parken Autofahrer an der Trotzenburg seit einiger Zeit auf Grünflächen statt auf ausgewiesenen Stellplätzen. Bürger beschweren sich über die Falschparker. Was ist da los?

In Osnabrück finden Autofahrer nicht immer ausreichend Parkplätze. An der Trotzenburg parken einige auf Grünflächen, anstatt die vorgesehenen und ausgeschilderten Parkplätze in der Nähe zu nutzen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie wollen Zeit sparen, der Parkplatz ist zu weit weg oder belegt oder sie achten den Schutz der Grünflächen nicht.

Das Ergebnis: Die Flächen sind ausgedörrt, vom eigentlichen Grün und der Natur ist nichts mehr zu sehen. Bei Regen bilden sich Schlammlöcher, die Erde wird zu einer braunen Masse. Eine Anwohnerin, die anonym bleiben möchte, schildert im Gespräch mit unserer Redaktion, wie es dazu kam.

Angefangen hatte alles, als die Rheiner Landstraße gesperrt war, so die Bürgerin. Aufgrund von Parkplatzmangel begannen die Autofahrer, ihre Autos zwischen den Bäumen der Trotzenburg zu parken. Die Grünfläche verschwand schnell. Während der Bauarbeiten sperrte die Stadt das Areal kurzzeitig ab. Das Gras wuchs nach. Nach dem Abbau der Absperrungen parkten dort erneut Autos.

Von der Stadt Osnabrück erhielt die Anwohnerin trotz mehrerer Anfragen bis zum heutigen Tag keine Antwort. Sie wünscht sich eine Abgrenzung der Grünflächen, zum Beispiel mit Steinen, sodass die Autos dort nicht mehr parken können und die Grünfläche sich erholen könne.

Die Stadt Osnabrück teilte auf Anfrage mit, dass sie den Fall nach einer Beschwerde im Januar überprüft habe. Dabei stellte sie fest, dass die Flächen nicht als Grünflächen ausgewiesen seien und auch nicht geschottert sind. Daher handele es sich weder um einen Parkverstoß noch um einen Verstoß gegen die Satzung über die Benutzung öffentlicher Grünflächen der Stadt.

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